Molekulare Biotechnologie

FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 01.08.2013, 02.03.2015, 30.09.2016 und 02.07.2018

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen:

Überblick

Master of Science
4 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Molekulare Biotechnologie vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 01.08.2013, 02.03.2015, 30.09.2016 und 02.07.2018.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/13 und bis einschließlich Sommersemester 2022 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Molekulare Biotechnologie an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Sommersemesters 2024 abschließen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2024/25 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.07.2022.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen des Masterstudiengangs mit dem Fach Molekulare Biotechnologie vom 01.07.2022 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.

Das Studium Molekulare Biotechnologie umfasst 120 Leistungspunkte.

Weiterführende Links

Internetseiten des Faches Molekulare Biotechnologie

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Technische Fakultät mit dem Studienangebot