FsB vom 01.07.2022 mit Änderung vom 31.03.2023
Ziel des Masterstudiengangs ist die vertiefte Vermittlung der im Bachelorstudiengang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Anwendung gängiger Techniken und Methoden der Biotechnologie auch in der Praxis unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Darüber hinaus werden die Studierenden verstärkt zu selbständiger Arbeit nach den wissenschaftlichen Grundsätzen der Biotechnologie angeleitet.
Das Profil des Studiengangs wird so umgesetzt, dass eine möglichst breite Ausbildung in der Biotechnologie mit weitgehenden Wahlmöglichkeiten angeboten wird. Dies bewirkt, dass alle Absolvent*innen ein relativ einheitliches Ausbildungsprofil in Biotechnologie besitzen, darüber hinaus aber jeder Absolvent und jede Absolventin ein eigenständiges Fächerprofil ausweisen kann. Dies sollte die Studierenden in der Konkurrenz um Arbeitsplätze unterstützen, indem sie für ein breites Spektrum an Einsatzgebieten in Frage kommen.
Das Masterstudium ist durch einen hohen Anteil an Praktika gekennzeichnet, damit die Absolvent*innen des Studiengangs die gängigen Techniken und Methoden der Biotechnologie auch in die Praxis umsetzen können. Dies ist wichtig, um die Promotionsfähigkeit der Absolvent*innen in einem großen Fächerspektrum sicherzustellen. Auch hier gilt, dass Studierende mit einer umfassenden Ausbildung sowohl in aktuellen molekulargenetisch/biochemischen Verfahren und Methoden als auch gründlichen Kenntnissen in der biotechnischen (Wirk-)Stoffproduktion, insbesondere in Verbindung mit der Zellkulturtechnik und Aufarbeitungsverfahren, in Zukunft verstärkt von der Industrie nachgefragt werden. Diesen Anforderungen will sich der Studiengang stellen.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Molekulare Biotechnologie umfasst 120 Leistungspunkte.
Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.
Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen (PDF).
Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben.
Sobald Sie eine positive Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheid der Fakultät) und zusätzlich den Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats erhalten haben, können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen.
Schritt für Schritt zum Masterstudium mit NC
Zum Bewerbungsportal
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Internetseiten des Faches Molekulare Biotechnologie
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Technische Fakultät mit dem Studienangebot
Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025. Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren finden Sie auf dieser Seite.