FsB vom 01.07.2021 mit Änderung vom 17.12.2024
Bitte beachten Sie, dass für dieses Fach die weiteren Zugangsvoraussetzungen zum Wintersemester 2026/2027 entfallen.
Musik ist weit mehr als ein Unterrichtsfach. Sie begleitet uns in unserem Alltag, ob als Hörer*in im Konzert oder auf einem Festival, als Produzent*in von Songs und Beats auf dem eigenen Tablet oder als Musiker*in im Chor oder Musikverein.
Im Bachelorstudium des Faches Musik (HRSGe) lernen Studierende Musik in ihrer ganzen Vielfalt kennen. Sie erweitern und vertiefen ihre Fähigkeiten im Gesang und auf dem Instrument, musizieren gemeinsam in Ensembles und kommen mit aktuellen Forschungsfragen und -methoden in Berührung. Darüber hinaus bauen sie fundierte didaktische und pädagogische Kenntnisse auf, die sie in die Lage versetzen, Kindern und Jugendlichen die Vielfalt musikalischer Erscheinungsformen zu vermitteln. Einige Veranstaltungen sind interdisziplinär ausgerichtet und tragen dem fächerverbindenden Arbeiten in der Grundschule wie dem ästhetisch-künstlerischen Lernen im Kontext Kultureller Bildung Rechnung.
Auf das abgeschlossene Bachelorstudium folgt in der Regel ein Masterstudium in einem lehramtsbezogenen Studiengang mit Abschluss Master of Education oder einem künstlerisch-fachwissenschaftlichen Studiengang mit Abschluss Master of Arts (z. B. Masterstudium „Kulturvermittlung“). Im Master of Education werden die im Bachelor erarbeiteten Grundlagen musikalischen Lehrens und Lernens vertieft und im Rahmen des Praxissemesters erprobt und reflektiert.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit finden Sie auf der folgenden Internetseite.
Das Studium Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) Musik umfasst 60 Leistungspunkte.
Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten.
Zum Bachelorstudium erhält Zugang, wer über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verfügt.
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
Die Studienplätze für dieses Studienangebot unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben. Im Anschluss daran können Sie jedoch direkt im Bewerbungs- und Statusportal den Antrag auf Einschreibung stellen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
Schritt für Schritt zum Bachelorstudium ohne NC
Zum Bewerbungsportal
Bitte beachten Sie, dass Bildungswissenschaften immer ein verpflichtender Bestandteil eines Studiums mit Lehramtsoption ist (siehe Studienstrukturmodell) und zwingend eine Bewerbung für einen Studienplatz erfordert.
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
Dieses Fach ist im Kombi-Bachelor mit folgenden Fächern kombinierbar:

Bitte beachten Sie weitere Vorgaben zur Fächerwahl.
Internetseiten des Faches Musik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot
Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus (NC) beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2026/27 und Sommersemester 2027.
Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren
Ältere FsB Versionen