FsB vom 01.07.2021
Im Master of Education vertiefen die Studierenden musikpädagogische, -didaktische und -methodische Aspekte mit Blick auf die unterrichtliche Praxis. Dabei erweitern sie ihre musikpraktischen Kompetenzen in den Bereichen Chor und Ensembleleitung sowie fächerverbindendes Arbeiten. Sie machen sich mit Ansätzen, Fragestellungen und Methoden schulbezogener Forschung in der Musikpädagogik vertraut, um im Praxissemester ein eigenes Studienprojekt wissenschaftlich konzipieren, durchführen und reflektieren zu können.
Auf den erfolgreich abgeschlossenen Master of Education folgt in der Regel der Vorbereitungsdienst (Referendariat).
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. Eine Studienberatung zur Planung des Studienverlaufs wird empfohlen.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Fortsetzung Fach (Grundschule) Musik umfasst 15 Leistungspunkte.
Zum Master of Education erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nachweist. Die Anforderungen an die Qualifizierung des ersten Abschlusses richten sich nach dem angestrebten Lehramt.
Ein erster Abschluss für einen Master of Education-Studiengang mit dem Berufsziel eines Lehramtes ist grundsätzlich qualifiziert, wenn an der Universität Bielefeld der Studienabschluss im Bachelor mit einer entsprechenden Ausrichtung (Berufsziel und Fächerwahl) absolviert wurde.
Andere Abschlüsse können qualifiziert sein, wenn jeweils für das angestrebte Lehramt Leistungen nachgewiesen werden, die denen des zuvor genannten Bachelorstudienabschlusses im Wesentlichen entsprechen. Das können z.B. Abschlüsse sein mit
Die Studienplätze für diesen Studiengang unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich dennoch innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen für das Zugangsverfahren bewerben.
Sobald Sie positive Nachrichten im Bewerbungs- und Statusportal erhalten haben (Zugangsbescheide), können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen.
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie unbedingt die geltenden Fristen für die Bewerbung, Ein- bzw. Umschreibung. Gegebenenfalls gelten verkürzte Fristen, sofern das Praxissemester mit Vorbereitung im 1. und 2. Fachsemester studiert werden soll.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
Zum Bewerbungsportal
Internetseiten des Faches Musik
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot
Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025. Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren finden Sie auf dieser Seite.
Ältere FsB Versionen
FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018
Praxissemester
Das "Praxissemester" ist ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
Direkt zur Übersicht der Studiengangsvarianten.
Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ebenfalls ein verpflichtender Bestandteil des Master of Education-Studiums.
Direkt zur Übersicht der Studiengangsvarianten.
Qualitätsbericht Master of Education (G)
Qualitätsbericht für den Kombi-Master Lehramt Grundschulen