FsB vom 21.05.2021 mit Änderung vom 21.03.2023
Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Kulturvermittlung vom 21.05.2021 mit Änderung vom 21.03.2023.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2021/22 und bis einschließlich Sommersemester 2023 für einen Masterstudiengang mit dem Fach Kulturvermittlung an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2025/26 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2026 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.08.2023.
Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 9 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.08.2023 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Das Studium Kulturvermittlung umfasst 120 Leistungspunkte.
Internetseiten des Faches Kulturvermittlung
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Fakultät für Linguistik und Literaturwissenschaft mit dem Studienangebot