Sozialwissenschaften Kernfach (fw)

FsB vom 31.08.2012 mit Änderungen vom 17.03.2014 und 05.09.2016 und Berichtigungen vom 04.11.2013 und 01.04.2015

Profile und Module

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen.
Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
30-M2 Methoden der empirischen Sozialforschung (Grundlagen) 10 1. Pflicht 1 2  
30-M12 Politikwissenschaft/Politische Theorie 10 1. Pflicht 1 2  
31-M26-Soz Wirtschaftswissenschaften 10 3. Pflicht   2  
30-M6 Praktikum 10 4. Pflicht     1
30-M7 Bachelorarbeit 10 6. Pflicht   1  
30-M5 Vertiefung Methoden I 10 5. Wahl­pflicht 4 3  
30-M21 Fachmodul Integration II: Gesellschaft/Wirtschaft 10 5. Wahl­pflicht 2 1  
30-M22 Fachmodul Soziologische Theorie/ Geschichte der Soziologie I 10 5. Wahl­pflicht 2 1  
30-M23 Fachmodul Organisation I 10 5. Wahl­pflicht 2 1  
30-M24 Fachmodul Arbeit, Wirtschaft, Sozialpolitik I 10 5. Wahl­pflicht 2 1  
30-M25 Fachmodul Transnationalisierung, Migration und Entwicklung 10 5. Wahl­pflicht 2 1  
30-M26 Fachmodul Geschlechterforschung und Geschlechterverhältnisse 10 5. Wahl­pflicht 2 1  
30-M29 Fachmodul Recht und Regulierung 10 5. Wahl­pflicht 2 1  
30-M35 Fachmodul Mediensoziologie 10 5. Wahl­pflicht 2 1  
30-M13 Vergleichende Politikwissenschaft/ Public Policy 10 5. o. 6. Wahl­pflicht 2 1  
30-M14 Internationale Beziehungen 10 5. o. 6. Wahl­pflicht 2 1  
30-M15 Politische Soziologie 10 5. o. 6. Wahl­pflicht 2 1  
30-M20 Fachmodul Integration I: Politik/Wirtschaft 10 6. Wahl­pflicht 2 1  
Eingestellte Module
30-M19 Sozialstruktur / Politische Struktur 10 2. Pflicht 2 1  
30-M1 Grundlagen der Soziologie 10 3. Pflicht 1 1  
30-M4_ver1 Soziologische Theorie I 10 5. Wahl­pflicht 2 1  
30-M27 Fachmodul Wissenschaft, Technik, Medien 10 5. Wahl­pflicht 2 1  
Zusätzlich sind 30 LP im Rahmen des Individuellen Ergänzungsbereichs zu studieren. Mindestens 20 LP müssen in Form von Modulen oder sonstigen Programmen und 10 LP können durch einzelne Veranstaltungen eingebracht werden (§ 13 BPO). Die Fächerspezifischen Bestimmungen (siehe Navigation) können abweichende Regelungen enthalten, insbesondere Bindungen in Form einer "Strukturierten Ergänzung".

Angebote im Individuellen Ergänzungsbereich >>

Individuelle Modulform

Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
30-IndiForm Individuelle Modulform 10 1. o. 2. o. 3. o. 4. o. 5. o. 6. Wahl­pflicht     1

Legende

1
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
2
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
3
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
4
Anzahl Studienleistungen
5
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
6
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
k.A.
Keine Angabe