Linguistik Kernfach (fw)

FsB vom 15.02.2012

Profile und Module

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen.

Profil Sprache

Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
23-LIN-BaLin2 Linguistik Basis 1 10 1. Pflicht   1 2
23-LIN-BaLin3 Linguistik Basis 2 10 2. Pflicht   1 2
23-LIN-BaLin6 Praxismodul 10 3. Pflicht 1   1
Auslaufende Module
23-LIN-BaLin1 Einführung Linguistik 10 1. Pflicht 2 1  
23-LIN-BaLin4 Methoden 10 1. Pflicht 3 1  
23-LIN-BaLin5 Linguistik Orientierungsmodul 10 2. Pflicht 3   1
23-LIN-BaLinS1_ver1 Grundlagenmodul für das Profil "Sprache" 10 4. Pflicht 3 1  
23-LIN-BaLinS2 Vertiefungsmodul für das Modul "Sprache" 10 5. Pflicht 3 1  
23-LIN-BaLinS3_ver1 Abschlussmodul für das Profil "Sprache" 10 6. Pflicht 1 1  
Zusätzlich sind 30 LP im Rahmen des Individuellen Ergänzungsbereichs zu studieren. Mindestens 20 LP müssen in Form von Modulen oder sonstigen Programmen und 10 LP können durch einzelne Veranstaltungen eingebracht werden (§ 13 BPO). Die Fächerspezifischen Bestimmungen (siehe Navigation) können abweichende Regelungen enthalten, insbesondere Bindungen in Form einer "Strukturierten Ergänzung".

Angebote im Individuellen Ergänzungsbereich >>

Profil Sprache und Kognition

Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
23-LIN-BaLin2 Linguistik Basis 1 10 1. Pflicht   1 2
23-LIN-BaLin3 Linguistik Basis 2 10 2. Pflicht   1 2
23-LIN-BaLin6 Praxismodul 10 3. Pflicht 1   1
Auslaufende Module
23-LIN-BaLin1 Einführung Linguistik 10 1. Pflicht 2 1  
23-LIN-BaLin4 Methoden 10 1. Pflicht 3 1  
23-LIN-BaLin5 Linguistik Orientierungsmodul 10 2. Pflicht 3   1
23-LIN-BaLinSK1_ver1 Grundlagen der Sprache und Kognition 10 4. Pflicht 3 1  
23-LIN-BaLinSK2 Vertiefungsmodul Sprache und Kognition 10 5. Pflicht 3 1  
23-LIN-BaLinSK3_ver1 Abschlussmodul Sprache und Kognition 10 6. Pflicht 1 1  
Zusätzlich sind 30 LP im Rahmen des Individuellen Ergänzungsbereichs zu studieren. Mindestens 20 LP müssen in Form von Modulen oder sonstigen Programmen und 10 LP können durch einzelne Veranstaltungen eingebracht werden (§ 13 BPO). Die Fächerspezifischen Bestimmungen (siehe Navigation) können abweichende Regelungen enthalten, insbesondere Bindungen in Form einer "Strukturierten Ergänzung".

Angebote im Individuellen Ergänzungsbereich >>

Profil Kommunikationsanalyse

Kürzel Bezeichnung LP1 Empf. Beginn2 Bindung3 SL4 bPr5 uPr6
23-LIN-BaLin2 Linguistik Basis 1 10 1. Pflicht   1 2
23-LIN-BaLin3 Linguistik Basis 2 10 2. Pflicht   1 2
23-LIN-BaLin6 Praxismodul 10 3. Pflicht 1   1
Auslaufende Module
23-LIN-BaLin1 Einführung Linguistik 10 1. Pflicht 2 1  
23-LIN-BaLin4 Methoden 10 1. Pflicht 3 1  
23-LIN-BaLin5 Linguistik Orientierungsmodul 10 2. Pflicht 3   1
23-LIN-BaLinK1_ver1 Grundlagenmodul Kommunikationsanalyse 10 4. Pflicht 3 1  
23-LIN-BaLinK2_ver1 Vertiefungsmodul Kommunikationsanalyse 10 5. Pflicht 2 1  
23-LIN-BaLinK3_ver1 Abschlussmodul Kommunikationsanalyse 10 6. Pflicht 1 1  
Zusätzlich sind 30 LP im Rahmen des Individuellen Ergänzungsbereichs zu studieren. Mindestens 20 LP müssen in Form von Modulen oder sonstigen Programmen und 10 LP können durch einzelne Veranstaltungen eingebracht werden (§ 13 BPO). Die Fächerspezifischen Bestimmungen (siehe Navigation) können abweichende Regelungen enthalten, insbesondere Bindungen in Form einer "Strukturierten Ergänzung".

Angebote im Individuellen Ergänzungsbereich >>

Legende

1
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
2
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
3
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
4
Anzahl Studienleistungen
5
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
6
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
k.A.
Keine Angabe