Physik Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen)

FsB vom 15.09.2017 mit Änderungen vom 04.06.2018, 16.09.2019 und 01.04.2021

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Angebot von Studiengangsvariante und Modulen angezeigt. Das Studium nach diesen Regelungen ist nur noch eingeschränkt möglich. Die detaillierten Regelungen finden Sie in den Übergangsbestimmungen.

Siehe auch die nachfolgenden FsB-Versionen unter "Andere FsB-Versionen".

Zur aktuell gültigen Studiengangsvariante

Überblick

Bachelor of Science
6 Semester

Übergangsbestimmungen

Dieser Eintrag basiert auf den Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) für das Fach Physik vom 15.09.2017 mit Änderungen vom 04.06.2018, 16.09.2019 und 01.04.2021.
Diese FsB gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2017/2018 und bis einschließlich Sommersemester 2022 für einen Bachelorstudiengang mit dem Fach Physik an der Universität Bielefeld eingeschrieben haben und dieses Fach bis zum Ende des Wintersemesters 2025/2026 abschließen.
Mit Beginn des Sommersemesters 2026 gelten auch für diese Studierenden die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.08.2022.

Hinweis: Alle Studierenden, die nicht nach den aktuellen FsB studieren, können vor dem oben genannten Zeitraum gemäß der Bestimmungen in Ziffer 10 (3) der Fächerspezifischen Bestimmungen vom 01.08.2022 nach diesen neuen Bestimmungen studieren, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sollten die Studierenden diese Möglichkeit nicht nutzen, werden sie ab dem oben genannten Semester in die neuen FsB ohne Antrag überführt.

Die Lehrveranstaltungen

Formalia / Wichtige Informationen

Studiendauer und -umfang

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester in Vollzeit. Informationen zum Studium in Teilzeit.

Das Studium Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) Physik umfasst 60 Leistungspunkte.

Bitte informieren Sie sich über das Studienstrukturmodell und beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten.

Zum Masterstudium erhält Zugang, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern nach Maßgabe der Fächerspezifischen Bestimmungen nachweist.

Bitte lesen Sie in jedem Fall die konkreten Zugangsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang in den Fächerspezifischen Bestimmungen.

Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erhalten Zugang, sofern der erworbene Studienabschluss hierfür als ausreichend erachtet wird und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Informationen zur Bewerbung für Internationale Studieninteressierte und den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.

Internetseiten des Faches Physik

Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):

Fakultät für Physik mit dem Studienangebot