Studien- und Prüfungsordnung vom 15.08.2023 mit Berichtigung vom 01.03.2024
Wenn Sie sich gerne mit politischen, gesellschaftlichen und sozialen Themen im rechtlichen Kontext beschäftigen, ist der Studiengang Rechtswissenschaft (1. Staatsexamen) für Sie die richtige Wahl.
Ziel ist der Abschluss des 1. Staatsexamens („erste Prüfung“), Voraussetzung für das Referendariat und das 2. Staatsexamen („zweite Staatsprüfung“). Das 2. Staatsexamen ist Zugangsvoraussetzung für Berufe wie Richter*in, Staatsanwält*in oder Rechtsanwält*in. Absolvent*innen können auch in Unternehmen, Behörden, Ministerien, Verbänden, nationalen und internationalen Institutionen tätig werden – meist nach dem 2., gelegentlich aber auch schon nach dem 1. Staatsexamen. Oft besteht die Möglichkeit, mit dem 1. Staatsexamen eine Tätigkeit im 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (einst gehobener Dienst) aufzunehmen.
Sie erlernen fundierte Rechtskenntnisse im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht sowie im Internationalen Recht und Europarecht. Sie werden mit Grundlagen der Rechtsanwendung und Rechtswissenschaft vertraut gemacht. Die juristischen Falllösungstechniken erlernen Sie in den ersten drei Semestern in Tutorials. Zahlreiche Zusatzangebote der Fakultät geben Ihnen die Möglichkeit, Praxisluft zu schnuppern und über den Tellerrand hinauszusehen.
Im fortgeschrittenen Studium wählen Sie einen Schwerpunkbereich aus bis zu elf Bereichen und geben Ihrem Studium damit ein Profil.
Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit Texten. Sie sind daher besonders angesprochen, wenn Sie gerne lesen, schreiben und argumentieren. Neben einem guten Sprachverständnis hilft es, wenn Sie Spaß an Logik und abstraktem Denken haben. An unserer Universität gibt es eine sehr gut ausgestattete Bibliothek mit komfortablen Öffnungszeiten.
Wir bieten Studienanfänger*innen ein umfangreiches Beratungsangebot (Studienbüro, Erstsemesterwoche, etc.). Zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen stehen zahlreiche Angebote (Repetitorien, Klausurenkurs, Prüfungssimulation und mehr) zur Verfügung.
Hier finden Sie das Lehrangebot für diesen Studiengang im eKVV.
Eine Übersicht der Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen stellt die zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester.
Zum Studium erhält Zugang, wer über eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verfügt.
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
Die Studienplätze unterliegen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Sie müssen sich online bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) registrieren und dann innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen an der Universität Bielefeld bewerben.
Die Platzvergabe erfolgt im sogenannten "Dialogorientierten Serviceverfahren" und wird in mehreren Schritten vollzogen. Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen und wichtige Hinweise zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV). Wenn Sie im Laufe dieses Verfahrens ein Zulassungsangebot annehmen, können Sie innerhalb der gesetzten Frist den Antrag auf Einschreibung stellen. Sofern Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung stellen. Nach Ablauf der Frist verliert Ihre Zulassung die Gültigkeit.
Auf den Seiten des Studierendensekretariats finden Sie nähere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren.
Besonderheiten gelten für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Ebenso gelten Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.
Internetseiten des Faches Rechtswissenschaft
Internetseiten der zuständigen Einrichtung(en):
Die Angaben zu Zulassungsbeschränkungen / Numerus clausus beziehen sich auf die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025. Informationen zu NC Werten aus früheren Jahren finden Sie auf dieser Seite.