Modul 40-MPH-23 Masterkolloquien und Masterarbeit

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

30 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Zur Erstellung der Masterarbeit wählen die Studierenden ein Kolloquium aus, in dem sie eine Modulprüfung in Form der Masterarbeit erbringen.
Die Kolloquien haben u.a. das Ziel, die Studierenden zu befähigen:

  • eigenständig eine empirische/theoretische Untersuchung zu konzipieren,
  • einen Zeit- und Arbeitsplan für die Erstellung der Masterarbeit zu erarbeiten,
  • die für das Vorhaben nötigen Einzelschritte durchzuführen (Literaturreview, Erarbeitung und Umsetzung eines Untersuchungsdesigns, Durchführung der empirischen Erhebung und Auswertung, Ergebnispräsentation und -diskussion),
  • einen in sich geschlossenen konsistenten Text zu produzieren und die Standards wissenschaftlichen Arbeitens umzusetzen.

Die Studierenden wenden mit der Erstellung der Masterarbeit die im bisherigen Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse auf ein konkretes Thema der Gesundheitswissenschaften an.

Lehrinhalte

Die Masterkolloquien dienen der Unterstützung bei der Erstellung der Masterarbeit, der in der Regel ein empirisches Untersuchungsvorhaben zugrunde liegt.

Empfohlene Vorkenntnisse

Vorheriger Abschluss der Module: 40-MPH-1, 40-MPH-2, 40-MPH-3, 40-MPH-4, 40-MPH-5, 40-MPH-6, 40-MPH-7, 40-MPH-8

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Masterkolloquium
Art Kolloquium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 30 h (30 + 0)
LP 1

Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden Hilfestellungen bei der Erstellung ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu geben und sie bei der kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Texten aus dem Bereich ihrer Masterarbeit zu fördern.


Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 870h
LP2 29

Die Masterarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche, schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 80-120 Seiten (ohne Titelblatt, Abstract, Inhalts-, Abbildungs-, Tabellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Abbildungen, Anhang und Selbständigkeitserklärung).
Studierende zeigen, dass sie eigenständig ein gesundheitswissenschaftliches Problem nach wissenschaftlichen Grundsätzen und innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeiten können.
Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Betreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt sicherzustellen, um insbesondere die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren.
Die Bearbeitungszeit beträgt 26 Wochen.
Die Arbeit ist fristgerecht und in elektronischer Form im Prüfungsamt der Fakultät für Gesundheitswissenschaften einzureichen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Public Health / Master of Science [FsB vom 31.03.2023] Vertiefende interdisziplinäre Inhalte und Betrachtungsweisen von Public Health 4. 1 Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.

Frühere Version dieses Moduls


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SoSe
Sommersemester
WiSe
Wintersemester
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.