Modul 29-Dig Digitalisierung und Recht

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

20 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden erwerben mit Abschluss des Moduls „Digitalisierung und Recht“ das Digitalisierungszertifikat der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld, welches die Anforderungen einer „Ausbildung im Bereich Digitalisierung und Recht“ im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW erfüllt und damit für die Anrechnung eines Freisemesters i.S.d. JAG NRW qualifiziert ist.

Die Studierenden erhalten in rechtswissenschaftlichen, interdisziplinären und darüber hinaus in wissenschaftlichen und praktischen Veranstaltungen Einblicke in den Themenbereich „Recht und Digitalisierung“ und entwickeln dabei als Lernziel Interesse, Verständnis und Fähigkeiten im Bereich des Rechts und der Digitalisierung. Sie sind in der Lage sich auch in nichtrechtswissenschaftlichen Diskussionen einzubringen und entwickeln im Austausch disziplinübergreifende Lösungsansätze. Erkenntnisse gewinnen sie dabei in universitären Veranstaltungen, darüber hinaus jedoch auch in praktischen und wissenschaftlichen Kontexten.

Lehrinhalte

Allgemeiner Überblick über das Modul
Im Rahmen des (mehrsemestrigen) Modulstudiums besuchen die Studierenden sowohl Veranstaltungen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft mit deutlichem Bezug zu Themen der Digitalisierung, als auch interdisziplinäre, nichtrechtswissenschaftliche Veranstaltungen, die in Bereichen verwurzelt sind, in denen die Hintergründe der Digitalisierung behandelt werden. Daneben absolvieren die Studierenden zur praktischen Anwendung und Festigung der Inhalte ein zweiwöchiges Praktikum in Unternehmen mit Digitalisierungsbezug, besuchen zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung eine juristische Tagung oder Konferenz und einen Fachvortrag. Weiter ist die Teilnahme an einer qualifizierten Exkursion vorgesehen.
Die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zum Recht der Digitalisierung und Innovation und zu Technikkenntnissen jenseits der Anwendungsebene schafft einen Überblick über elementare Fähigkeiten des zukünftigen Juristen und eröffnet Perspektiven auf den juristischen Arbeitsmarkt in Zeiten von Legal Tech und automatisierter Rechtsdurchsetzung durch Vermittlung notwendigen Hintergrundwissens.

Rechtswissenschaftliche Veranstaltungen
Es werden wechselnde rechtswissenschaftliche Veranstaltungen mit deutlichem Bezug zu Themen der Digitalisierung angeboten. Darunter u.a. Legal Tech, Medienrecht, Werberecht, Digitales Anwaltsbüro, Softwarevertragsrecht, Datenschutzrecht, Criminal Compliance.

Interdisziplinäre Veranstaltungen
Es werden wechselnde Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Fakultäten und Einrichtungen angeboten. Darunter u.a. Informationsstrukturierung I, Informationsstrukturierung II, Innovationsmanagement, Seminar zur Digitalen Transformation.

Praktische Studieninhalte
Ein zweiwöchiges Praktikum, eine wissenschaftliche Tagung, die Teilnahme an einem Fachvortrag und die Teilnahme an einer Exkursion vermitteln insbesondere wertvolle Einblicke in das reale Zusammenspiel von Digitalisierung und Recht in der Praxis.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaft Erste Prüfung

Erläuterung zu den Modulelementen

Notwendige Voraussetzungen für das Modul: Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaft Erste Prüfung
An den rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen kann nur teilgenommen werden, wenn in dem jeweiligen Semester in dieser Veranstaltung keine Prüfungsleistung für das Pflichtfach- oder Schwerpunktbereichsstudium erbracht wird.
In den rechtswissenschaftlichen und interdisziplinären Veranstaltungen ist jeweils eine Studienleistung vorgesehen. Die angestrebten Lernziele, darunter der Aufbau von Interesse und Verständnis für die Grundfragen der einzelnen Veranstaltungen, spiegeln sich darin wider. Insbesondere der interdisziplinäre Austausch mit Mehrwert für alle beteiligten Disziplinen im Rahmen der Veranstaltungen steht dabei im Fokus. Für das Praktikum, die Exkursion, die wissenschaftliche Tagung und den Fachvortrag ist ein Reflexionsbericht im Umfang von 8-10 Seiten beim Digitalisierungsbüro einzureichen.

Modulstruktur: 5 SL, 1 uPr 1

Veranstaltungen

ReWi: Veranstaltung 1
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)
LP 3 [SL]
ReWi: Veranstaltung 2
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)
LP 3 [SL]
ReWi: Veranstaltung 3
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)
LP 3 [SL]
Interdisziplinäre Veranstaltung 1
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)
LP 3 [SL]
Interdisziplinäre Veranstaltung 2
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)
LP 3 [SL]
Praktikum
Art Praktikum
Turnus -
Workload5 90 h (0 + 90)
LP 3
Tagung/Kongress
Art
Turnus -
Workload5 30 h (0 + 30)
LP 1
Exkursion
Art
Turnus -
Workload5 15 h (0 + 15)
LP 0.5
Juristischer Fachvortrag
Art
Turnus -
Workload5 15 h (0 + 15)
LP 0.5

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung ReWi: Veranstaltung 1 (Seminar o. Vorlesung)

Nach Maßgabe der Lehrenden: In der Regel ist entweder ein Bericht über die Teilnahme oder eine kurze schriftliche Relektion zu den Inhalten der einzelnen Sitzungen abzugeben.
Im Bericht ist zu beschreiben, welche der behandelten Strategien oder Kompetenzen in der Veranstaltung das Interesse der Studierenden besonders geweckt haben. Der Bericht beinhaltet Reflektion und Begründung. Weitere Formen sind denkbar und werden zu Beginn der Veranstaltung von den Lehrenden festgelegt.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung ReWi: Veranstaltung 2 (Seminar o. Vorlesung)

Nach Maßgabe der Lehrenden: In der Regel ist entweder ein Bericht über die Teilnahme oder eine kurze schriftliche Relektion zu den Inhalten der einzelnen Sitzungen abzugeben.
Im Bericht ist zu beschreiben, welche der behandelten Strategien oder Kompetenzen in der Veranstaltung das Interesse der Studierenden besonders geweckt haben. Der Bericht beinhaltet Reflektion und Begründung. Weitere Formen sind denkbar und werden zu Beginn der Veranstaltung von den Lehrenden festgelegt.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung ReWi: Veranstaltung 3 (Seminar o. Vorlesung)

Nach Maßgabe der Lehrenden: In der Regel ist entweder ein Bericht über die Teilnahme oder eine kurze schriftliche Relektion zu den Inhalten der einzelnen Sitzungen abzugeben.
Im Bericht ist zu beschreiben, welche der behandelten Strategien oder Kompetenzen in der Veranstaltung das Interesse der Studierenden besonders geweckt haben. Der Bericht beinhaltet Reflektion und Begründung. Weitere Formen sind denkbar und werden zu Beginn der Veranstaltung von den Lehrenden festgelegt.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Interdisziplinäre Veranstaltung 1 (Seminar o. Vorlesung)

Nach Maßgabe der Lehrenden: In der Regel ist entweder ein Bericht über die Teilnahme oder eine kurze schriftliche Relektion zu den Inhalten der einzelnen Sitzungen abzugeben. Es ist auch möglich, dass die Studienleistung aus der geöffneten Veranstaltung übernommen wird (hierzu informieren die Lehrenden gesondert).
Im Bericht ist zu beschreiben, welche der behandelten Strategien oder Kompetenzen in der Veranstaltung das Interesse der Studierenden besonders geweckt haben. Der Bericht beinhaltet Reflektion und Begründung. Weitere Formen sind denkbar und werden zu Beginn der Veranstaltung von den Lehrenden festgelegt.
Studienleistungen können bspw. auch aus den Modulen der Computerlinguistik bzw. Wirtschaftswissenschaften übernommen werden (s. bspw. Module 31-IndiErg-8, 31-IndiErg-9, 23-CL-BaCL4).

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Interdisziplinäre Veranstaltung 2 (Seminar o. Vorlesung)

Nach Maßgabe der Lehrenden: In der Regel ist entweder ein Bericht über die Teilnahme oder eine kurze schriftliche Relektion zu den Inhalten der einzelnen Sitzungen abzugeben. Es ist auch möglich, dass die Studienleistung aus der geöffneten Veranstaltung übernommen wird (hierzu informieren die Lehrenden gesondert).
Im Bericht ist zu beschreiben, welche der behandelten Strategien oder Kompetenzen in der Veranstaltung das Interesse der Studierenden besonders geweckt haben. Der Bericht beinhaltet Reflektion und Begründung. Weitere Formen sind denkbar und werden zu Beginn der Veranstaltung von den Lehrenden festgelegt.
Studienleistungen können bspw. auch aus den Modulen der Computerlinguistik bzw. Wirtschaftswissenschaften übernommen werden (s. bspw. Module 31-IndiErg-8, 31-IndiErg-9, 23-CL-BaCL4).

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Bericht
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r ist Prüfer*in
Gewichtung unbenotet
Workload -
LP2 -

Reflexionsbericht (8–10 Seiten)
Die Studierenden verfassen einen individuellen Reflexionsbericht, in dem sie ihre Erfahrungen aus der Praxis – Fachtagung, Exkursion, Kurzpraktikum und Fachvortrag – mit den in den fach- und interdisziplinären Lehrveranstaltungen erworbenen theoretischen Kenntnissen verknüpfen. Im Mittelpunkt steht die analytisch-reflektive Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Theorie und Praxis sowie den daraus resultierenden persönlichen und fachlichen Erkenntnisgewinnen. Der Bericht ist beim Digitalisierungsbüro einzureichen.

Weitere Hinweise

Weitere modulbezogene Informationen finden Sie hier. Für Rückfragen und Einreichungen steht Ihnen das Digitalisierungsbüro unter rewidigital@uni-bielefeld.de zur Verfügung.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Rechtswissenschaft Digitalisierung und Recht / Zusatzqualifikation mehrsemestrig Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SoSe
Sommersemester
WiSe
Wintersemester
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.