Modul 38-M5-M_a Projektmodul Künstlerische Praxis

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Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Auslaufendes Angebot

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden haben die Fähigkeit, ihre bisher erworbenen musikpraktischen, musikwissenschaftlichen und musikdidaktischen Fähigkeiten miteinander in Beziehung zu setzen und innerhalb einer selbstständigen musikpraktischen Arbeit zu integrieren. Sie zeigen Fertigkeiten im Ensemblespiel. Sie weisen diese Kompetenzen in einer Modulprüfung in Form einer musikpraktischen Präsentation nach, die aus der Basis-Werkstatt heraus entwickelt wird.

Sie haben musikpraktische Fähigkeiten im instrumentalen und vokalen Bereich.

Lehrinhalte

Basis-Werkstatt:
Vernetzung der musikdidaktischen und musikwissenschaftlichen Bereiche mit einem jeweilig spezifischen thematischen Fokus.

Ensemblemusizieren:
Praktische Übung in Formaten von Ensemblearbeit: z.B. Kammermusik, Bandarbeit, Chor, Orchester oder Ensemblesingen.

Instrumental- und Vokalunterricht:
Ausbildung instrumentaler und vokaler Fähigkeiten; Grundlagen und Vertiefung des schulpraktischen Klavier- und Gitarrespiels.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Bestandene Eignungsfeststellung für Musik,
38-M1-M(_a) und 38-M2-M(_a) oder
38-M1-M55(_a) und 38-M2-M55(_a)

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 2 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

Basiswerkstatt mit wissenschaftlichen und didaktischen Anteilen
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]

Die Basis-Werkstatt kann entweder fachspezifisch (Musik) oder integrativ gewählt werden. Mindestens eine der beiden Basis-Werkstätten in Modul 4 und 5 sollte integrativ gewählt werden.

Ensemblemusizieren
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Instrumental- und Vokalunterricht
Art Übung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4 [SL]

In diesem Modulelement wird der Instrumental- und Vokalunterricht im Umfang von zwei Semestern zusammengefasst. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • Instrumentaler Einzelunterricht in Klavier bzw. Gitarre (45 Minuten pro Woche im Semester)
  • Gesang im Kleingruppenunterricht (45 Minuten pro Woche im Semester)

Die Teilnahme am Instrumental- und Vokalunterricht setzt vor jedem Semester eine verbindliche Anmeldung im ekvv voraus.


Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Basiswerkstatt mit wissenschaftlichen und didaktischen Anteilen (Seminar)

Die Studierenden erbringen einen Impulsbeitrag und reflektieren in schriftlicher Form (z.B. Werkstattbuch, Portfolio, Ausarbeitung) wie fachwissenschaftliche und didaktische Aspekte ineinandergreifen.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Instrumental- und Vokalunterricht (Übung)

Zum Abschluss des fünften Semesters präsentieren die Studierenden innerhalb einer fachöffentlichen Musizierstunde ein instrumentales und ein vokales Stück.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Präsentation
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 60h
LP2 2

Die Studierenden entwickeln eine musikalische Präsentation, in der sie die Ergebnissse aus dem Instrumental- und Vokalunterricht und dem Ensemblemusizieren vorstellen. Auch integrative Elemente (etwa der Performance) können einbezogen werden. Die Präsentation hat eine Dauer von ca. 20 Minuten. Bestandteil des musikalischen Prüfungsprogramms ist mindestens ein vokales und ein instrumentales Stück. Andere Studierende können in den Ensemblestücken mitwirken. Die Prüfung ist in der Regel hochschulöffentlich, kann aber auf Wunsch des Studierenden auch intern veranstaltet werden.
Die Präsentationen finden jeweils zum Ende der Vorlesungszeit im Semester statt und bilden in der Regel den Abschluss des 6. Semesters des individuellen Studienplans.
Anmeldefrist ist der 15. April bzw. der 15. Oktober im Prüfungssemester.
Zwei Wochen vor der Prüfung muss eine Programmkonzeption eingereicht werden, aus der bei Gruppenpräsentationen die Anteile der jeweiligen Kandidatinnen bzw. Kandidaten ersichtlich werden und mit Zeitangaben aufgelistet werden.

Folgende Anforderungen gelten im Einzelnen:

Instrumental:

  • Alle im Instrumentalunterricht in den Bachelor-Modulen studierten Instrumente müssen präsentiert werden, also Klavier und/oder Gitarre und ggf. ein im BA zusätzlich studiertes Instrument. Mindestens ein Stück auf dem Klavier/auf der Gitarre sollte solistisch vorgetragen werden.
  • Es steht den Studierenden offen, zusätzlich auch ein nicht im BA studiertes Instrument zu präsentieren.
  • Anteil schulpraktisches Klavier- und Gitarrenspiel: Ein Stück des Programms muss Ergebnisse des schulpraktischen Klavier- und Gitarrenspiels präsentieren, indem zwei Strophen eines Liedes in unterschiedlichen Stilen begleitet werden. Dafür werden 5 Lieder vorbereitet, aus denen die Prüfer eines zu Beginn der Präsentation auswählen. Die Auswahl kann der Auswahl der Volkslieder unter "Gesang" entsprechen.

Gesang:

  • mindestens ein Stück Sologesang (mit Begleitung)
  • Vorbereitung von fünf Volksliedern mit je 3 Strophen, von denen eines von den Prüferinnen bzw. Prüfern zu Beginn der Präsentation ausgewählt wird. Das Lied muss auswendig vorgetragen werden. Mindestens eine Strophe muss unbegleitet vorgesungen werden.

Hinweis: Bei Gruppenpräsentationen kann dieser Pflichtteil auch mehrstimmige Anteile haben, mindestens eine Strophe des Liedes sollte aber trotzdem unbegleitet und solistisch vorgetragen werden.

Ensemblemusizieren:
Es müssen zwei Ensemblestücke präsentiert werden, eines vokal eines instrumental. Dabei müssen 2 oder mehr (instrumental) und 3 oder mehr (vokal) Musikerinnen und Musiker beteiligt sein. Die entsprechenden Kompetenzen im Ensemblemusizieren werden in den folgenden zwei Modulelementen vorbereitet:

  • Gesangensemblearbeit im 5. und 6. Semester (Gruppenvokalunterricht)
  • Modulelement Ensemblemusizieren instrumental (M5): Das Seminar wird einstündig über zwei Semester angeboten und dient der längerfristigen Vorbereitung der Ensemblestücke. Die Studierenden können in der Regel zwischen einem Angebot Popularmusik und einem Angebot Kammermusik wählen.

Die Studierenden wählen aus den hauptamtlich Lehrenden des Bereichs Musik zwei Prüfer/innen aus. Diese beurteilen

  • individuellen Ausdruck,
  • Technik des Instrumentalspiels bzw. des Gesangs,
  • Präsenz der musikalischen Darbietung,
  • Anspruch des Programms.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise und Empfehlungen zur Modulprüfung:

Zur Programmgestaltung:
Im Idealfall finden sich 2-4 Studierende zu einer Gruppenprüfung zusammen und gestalten gemeinsam eine musikalische Präsentation von pro Person jeweils ca. 20 Minuten, in dem sie abwechselnd und auch - falls konzeptionell geeignet - gemeinsam musikalische Beiträge präsentieren und so eine gemeinsame Programmkonzeption entwickeln. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass einzelne Studierende auch "Solopräsentationen" durchführen, insbesondere, wenn es die besondere individuelle Konzeption erfordert oder wenn ein Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit gewünscht wird. Zu empfehlen ist, wenn sich die Gruppen innerhalb bzw. bis zum Ende des 5. Semesters zusammenfinden und im 6. Semester die Prüfung gemeinsam vorbereiten.

Anregungen Programmgestaltung:
Im Sinne einer eigenständigen Leistung wird eine konzeptionelle Gestaltung des Programms jenseits einer bloßen Reihung der Pflichtstücke erwartet. Dies kann auf der Ebene der Moderation, eines performativen Gesamtrahmens, einer sinnvollen thematischen Klammer o.ä. geschehen. Studierende werden ermutigt, auch Ergebnisse aus den Basis-Werkstätten zu präsentieren. Denkbar sind hier Bearbeitungen, Arrangements, Eigenkompositionen, elektronische Klangcollagen, Improvisationen etc.. In der Auswahl von Epochen und Genres sollte darauf geachtet werden, dass sich jede/rStudierende stilistisch vielseitig präsentieren kann.
Der für die Modulprüfung zu bewertende Beitrag der oder des einzelnen Studierenden muss hierbei deutlich unterscheidbar und bewertbar sein, es ist also eine eindeutige Abgrenzung der individuellen Anteile am Programm erforderlich.

Begleitung / Korrepetition:
Nach Möglichkeit sollten sich die Studierenden des Fachs bei der Prüfung gegenseitig begleiten, ansonsten müssen sie selbst für entsprechende (auch externe) Begleitung sorgen. Das Fach bemüht sich zudem um die Unterstützung der Vorbereitung durch einen Korrepetitor/durch eine Korrepetitorin, es besteht aber kein Anspruch darauf.

Bei diesem Modul handelt es sich um ein auslaufendes Angebot. Dieses Modul richtet sich nur noch an Studierende, die nach einer der nachfolgend angegebenen FsB Versionen studieren. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wird bis maximal Wintersemester 2024/2025 vorgehalten. Genaue Regelungen zum Geltungsbereich s. jeweils aktuellste FsB Fassung.

Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Kunst und Musik / Bachelor of Arts [FsB vom 01.07.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017] Schwerpunktfach (Grundschule) Musik 5. zwei Semes­ter Pflicht
Kunst und Musik / Bachelor [FsB vom 01.07.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017] Musik: Fach (Grundschule) 5. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.

Frühere Version dieses Moduls


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.