Modul 38-M1-M_a Basiskompetenzen Praxis

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Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Auslaufendes Angebot

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls haben die Studierenden die Fähigkeit, musikpraktische sowie musiktheoretische Grundlagen weiterzuentwickeln. Sie können Arrangements für unterschiedliche Lerngruppen mit verschieden ausgeprägter Heterogenität planen und umsetzen.

Sie kennen Methoden zur weiteren Vertiefung musikpraktischer Grundlagen (z. B. selbstständiges Erarbeiten von Musikstücken) und können diese zielorientiert anwenden.
Sie verfügen über ein Methodenrepertoire performativer künstlerischer Konzepte. Die Studierenden verfügen über praktische Fähigkeiten in unterscheidlichen künstlerischen Verfahren und Medien und können deren Möglichkeiten auch in Bezug auf den schulischen Kontext einschätzen. Sie weisen grundlegende musiktheoretische Kompetenzen in einer Modulprüfung in Form einer Klausur nach. Sie haben musikpraktische Fähigkeiten im instrumentalen und vokalen Bereich.

Lehrinhalte

Austausch: Grundlagen künstlerischer Praxis: Einführung in grundlegende künstlerische Verfahren und Medien.

Seminar Basiskompetenz Musiktheorie:
Grundlagen in Musiktheorie, Gehörbildung und Harmonielehre.

Instrumental- und Vokalunterricht:
Ausbildung der vokalen sowie der instrumentalen Fähigkeiten; Literaturkunde.

Seminar Inszenierung/Performatives/Bewegung:
Grundlagen performativer Strategien und szenischer Darstellung mit wechselnden Schwerpunkten (musikalischer Bewegungsimprovisation, Schattenspiel, Schwarzlichttheater, Körper-Raum-Erfahrungen). Besondere Berücksichtigung von Methoden der inklusiven Theaterarbeit und Förderung von Heterogenität in der Spielpraxis.

Seminar Schulbezogene Musikpraxis:
Schulpraktisches Musizieren unter Berücksichtigung heterogener Voraussetzungen und differenter Interessen (z. B. schulpraktische Percussion, Gruppenimprovisation, Begleitmodelle, Bodypercussion und Vocussion, elementares Musizieren).

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Bestandene Eignungsfeststellung für Musik

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 2 SL, 1 uPr 1

Veranstaltungen

Austausch: Grundlagen künstlerischer Praxis
Art Seminar
Turnus WiSe
Workload5 30 h (30 + 0)
LP 1
Basiskompetenz Musiktheorie
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [Pr]
Instrumental- und Vokalunterricht
Art Übung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]

Der Instrumental- und Vokalunterricht setzt sich in diesem Modul aus folgenden Elementen zusammen:

  • Instrumentaler Einzelunterricht in Klavier bzw. Gitarre (45 Minuten pro Woche im Semester. Im 2., 3. und 4. Semester entfallen davon jeweils 15 Minuten auf schulpraktisches Musizieren.)
  • Gesang im Einzelunterricht (45 Minuten pro Woche im Semester)

Der Instrumental- und Vokalunterricht ist im Bachelor für höchstens 6 Semester konzipiert. Die Teilnahme am Instrumental- und Vokalunterricht setzt vor jedem Semester eine verbindliche Anmeldung im ekvv voraus.

Inszenierung/Performatives/Bewegung
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]
Schulbezogene Musikpraxis
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Instrumental- und Vokalunterricht (Übung)

Musikpraktische Präsentation von Ergebnissen in jedem Semester innerhalb des Unterrichts oder in der Musizierstunde: Zum Abschluss des 2. Semesters präsentieren die Studierenden innerhalb einer fachöffentlichen Musizierstunde ein vokales Stück.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Inszenierung/Performatives/Bewegung (Seminar)

Im Modulelement Inszenierung/Performatives/Bewegung erfolgt eine reflektierende schriftliche Aufzeichnung von Arbeitsphasen inklusive eigener Recherchen zu ausgewählten Werken bzw. Künstlerinnen und Künstlern.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Klausur
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Basiskompetenz Musiktheorie (Seminar)
Gewichtung unbenotet
Workload 30h
LP2 1

Die Klausur hat eine Länge von 45-90 Minuten und überprüft die im Modul und speziell im Modulelement Basiskompetenz Musiktheorie sowie im Modulelement schulbezogene Musikpraxis entwickelten Fähigkeiten und erworbenen Kenntnisse.

Weitere Hinweise

Bei diesem Modul handelt es sich um ein auslaufendes Angebot. Dieses Modul richtet sich nur noch an Studierende, die nach einer der nachfolgend angegebenen FsB Versionen studieren. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wird bis maximal Wintersemester 2024/2025 vorgehalten. Genaue Regelungen zum Geltungsbereich s. jeweils aktuellste FsB Fassung.

Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Kunst und Musik / Bachelor of Arts [FsB vom 01.07.2016 mit Berichtigung vom 10.01.2017] Schwerpunktfach (Grundschule) Musik 1. ein oder zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.

Frühere Version dieses Moduls


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.