Jedes Wintersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
In diesem Modul erwerben die Studierenden vertiefende Fachkompetenzen im Bereich der Sozialisations-, Subjektivierungs- und Erziehungstheorien, insbesondere im Hinblick auf die Institutionalisierung, Pädagogisierung und Professionalisierung in Kindheit und Jugend. Sie sind in der Lage, nicht zuletzt auch durch migrationsgesellschaftliche Pluralisierungen, die veränderten Bedingungen und Herausforderungen des Aufwachsens, bspw. in migrationsgesellschaftlichen Verhältnissen, zu erkennen und Ziele sowie Konzepte schulischer und außerschulischer Bildung und Erziehung zu analysieren. Studierende lernen, Präventions- und Interventionsansätze für Problemlagen in der Kinder- und Jugendarbeit forschungsbasiert zu erkennen und zu bewerten.
Die Methodenkompetenzen der Studierenden werden durch die kritische Reflexion erziehungswissenschaftlicher Debatten und die Entwicklung eigenständiger pädagogischer Fragestellungen vertieft. Sie üben, Fallbeispiele aus der Praxis der Kinder- und Jugendarbeit zu analysieren und zu reflektieren. Sie sind in der Lage, erziehungswissenschaftliche Theorien und Methoden auf diese Praxisfälle anzuwenden.
Im Bereich der sozialen und personalen Kompetenzen lernen die Studierenden, ihre pädagogischen Standpunkte mündlich und schriftlich klar darzustellen und in Diskussionen zu verteidigen. Sie entwickeln ihre Teamfähigkeit, indem sie gemeinsam an pädagogischen Fragestellungen arbeiten und die Ergebnisse ihrer Arbeit mittels geeigneter Medien präsentieren und zur Diskussion stellen.
Das erste forschungsorientierte Modul behandelt die Institutionalisierung von Kindheit und Jugend unter pädagogischen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen in gesellschaftlichen Macht- und Differenzverhältnissen. Im Fokus stehen die Prozesse der Institutionalisierung und Pädagogisierung durch Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie wohlfahrtsstaatliche und kulturelle Ordnungen, die durch Konzepte von Generationen nathio-ethno-kultureller Zugehörigkeit, Geschlecht und Familie wirken. Die Studierenden erlangen ein fundiertes Verständnis historischer und aktueller Entwicklungen in Bildung, Erziehung und Betreuung und lernen theoretische und methodische Ansätze zur Analyse und Reflexion der pädagogischen und sozialpolitischen Landschaft kennen.
Element 1: Pädagogisierung und Professionalisierung in Institutionen der Kindheit und Jugend
Im ersten Element werden die Entstehung und der Ausbau pädagogischer Institutionen und Programme beleuchtet, die Kindheit und Jugend als Gegenstand öffentlicher Verantwortung etablieren. Behandelt werden historische und aktuelle Prozesse der Institutionalisierung und ihre Rolle bei der Gestaltung kindlicher und jugendlicher Lebenswelten in gesellschaftlichen Differenzverhältnissen sowie deren zunehmende Pädagogisierung. Dazu zählen Fragen, wie Schulen, Kindertageseinrichtungen und Freizeitangebote das Aufwachsen strukturieren und welche Bedeutung die Professionalisierung von Fachkräften für Bildung und Betreuung hat. Relevante Theorien sind hierbei unter anderem die Institutionentheorie, die Diskurs- und Gouvernementalitätsforschung, die es ermöglichen, das Zusammenspiel von gesellschaftlichen Strukturen und Subjektkonstitution zu analysieren. Beispiele für wichtige Forschungsperspektiven umfassen die Untersuchung von Betreuungs- und Bildungssystemen in der Migrationsgesellschaft, die Analyse pädagogischer Konzepte und wie sie sich auf das Aufwachsen und individuelle Biografien auswirken.
Element 2: Politiken der Kindheit, Jugend und Familie im Kontext wohlfahrtsstaatlicher Konzepte, migrationsgesellschaftlicher und Geschlechterordnungen
Im zweiten Element geht es um die wohlfahrtsstaatlichen, rechtlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen, die mit Kindheit, Jugend und Familie verknüpft sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verankerung von Vorstellungen von Kindheit und Jugend, Geschlecht und Familie in Recht und Politik sowie öffentlichen Diskursen, die sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt haben. Es wird gefragt, wie wohlfahrtsstaatliche Konzepte – etwa im Kontext von Fertilitätsrate, Familienförderung, Kinderschutz und Jugendarbeit – die Lebensbedingungen und Zukunftsmöglichkeiten junger Menschen gestalten. Im Fokus stehen auch wohlfahrtsstaatliche Strukturen und die Frage, wie migrationsgesellschaftliche Geschlechterordnungen unterschiedliche Politikentwürfe für Kindheit und Jugend strukturieren. Die Studierenden befassen sich mit theoretischen Ansätzen der Wohlfahrts-, Geschlechter und kritischen Migrationsforschung sowie Kindheits-, Jugend und Familienpolitikforschung. Forschungsfragen betreffen unter anderem, wie sich soziale Sicherungssysteme und Sozialpolitik im Leben von Kindern und Jugendlichen nieder-schlagen und deren Erziehung, Betreuung und Bildungschancen beeinflussen.
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Es müssen beide Modulelemente E1 und E2 studiert werden. In einer Veranstaltung ist eine Studienleistung, in der anderen die Prüfungsleistung zu erbringen. In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung abgelegt wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.
Die Themenbezogenen Module können nur gemeinsam studiert werden. Wird das Modul I gewählt, muss auch das Modul II studiert werden.
Im Rahmen des gesamten Profilstudiums muss eine Prüfungsleistung in Form einer Hausarbeit und eine in Form einer mündlichen Leistung erbracht werden.
Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1
| Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
|---|---|---|
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Pädagogisierung und Professionalisierung in Institutionen der Kindheit und Jugend
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und inhaltlich begründeten Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen. Sie hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer oder mehrerer veranstaltungsbegleitender (Teil)Aufgabe(n) zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes, die Erstellung medialer Produkte etc. Für alternative Erbringungsformen gilt, dass diese den gängigen mündlichen oder schriftlichen Formen der Leistungserbringung in ihrem Umfang entsprechen müssen. |
siehe oben |
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Lehrende der Veranstaltung
E2: Politiken der Kindheit, Jugend und Familie im Kontext wohlfahrtsstaatlicher Konzepte, migrationsgesellschaftlicher und Geschlechterordnungen
(Seminar o. Vorlesung)
Siehe Beschreibung bei Element 1 |
siehe oben |
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Die Modulprüfung wird im Rahmen eines der Elemente 1 oder 2 erbracht. In der Prüfung werden über die Veranstaltung hinausweisende Aspekte und die modulspezifischen Kompetenzen aufgegriffen. Sie kann auf einer zuvor im Rahmen einer Modulveranstaltung erbrachten Studienleistung aufbauen, wobei auch hier Bezüge zu veranstaltungsübergreifenden Aspekten hergestellt werden müssen.
Die prüfende Person informiert über die möglichen Prüfungsmodalitäten.
Mögliche Erbringungsformen sind:
Die Modulprüfung wird im Rahmen des Elemente 1 oder 2 erbracht.
Beschreibung siehe E1.
| Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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| Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | 1. o. 2. o. 3. | 1 oder 2 Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.