Jedes Semester
15 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Im Rahmen des Praxis-Transfer-Moduls erwerben die Studierenden erstens Handlungskompetenzen. Übergeordnetes Ziel ist die alltagsorientierte und alltagsnahe Auseinandersetzung mit der Rolle einer*eines pädagogisch Tätigen.
Eine zweite wesentliche Kompetenz ist die zu erwerbende Anwendungskompetenz. Ziel ist die Fähigkeit, theoretische Wissensbestände für Praxissituationen fruchtbar zu machen. Die Studierenden sollen in der Praxis erkennen und reflektieren, welche Relevanz und Reichweite erziehungswissenschaftliche Theorien für die pädagogische Praxis und für professionelles Handeln haben.
Drittens zielt das Praxis-Transfer-Modul auf den Erwerb von Institutionskompetenz. Mit dem Ziel, institutionelle Prozesse zu verstehen und zu reflektieren, erwerben die Studierenden Kenntnisse in Bezug auf den Aufbau von Organisationen, die institutionellen Abläufe und Regelwerke, Verwaltungswissen und rechtliche Rahmungen sowie Kompetenzen im Hinblick auf die Kooperation in Teams.
In Verbindung damit sollen viertens Sozial- und Selbstkompetenzen wie Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenzen gegenüber Adressat*innen und Fachkräften sowie je nach Handlungsfeld Netzwerk- und Gremienkompetenzen, also Kenntnisse über die Bedeutung von Steuerungs- und Kooperationsprozessen sowie Kompetenzen im Hinblick auf den Umgang mit und das Verhalten in den Strukturen der Organisation, erworben werden.
Die vor allem in Element 1 und Element 3 des Moduls, also in der Vor- bzw. Nachbereitungsveranstaltung (25-BEW7-PTM1.1 und 25-BEW7-PTM1.3), erworbenen bzw. im Hinblick auf die Praxis konkretisierten, kasuistischen und (selbst-) reflexiven Kompetenzen stellen weitere Schlüsselkompetenzen professionellen pädagogischen Handelns dar.
Das Element 1 (25-BEW7-PTM2.1), die Vorbereitungsveranstaltung, gliedert sich in zwei Phasen. Zunächst erfolgt eine allgemeine Einführung bezogen auf die Rahmenbedingungen des Praktikums. Die Informationsvermittlung fokussiert insbesondere die Rechte und Pflichten der Praktikant*innen, Versicherungsfragen, das Praktikumszeugnis und allgemeine Aspekte der Erstellung des Praktikumsberichtes. Zudem wird das Theorie-Praxis-Verhältnis thematisiert. Probleme in Bezug auf den Rahmen des Praktikums und im Hinblick auf die pädagogische Beziehung werden durch die Bearbeitung von ausgewählten Texten konkretisiert. Die Lehrinhalte von Element 1 des Moduls, der Vorbereitungsveranstaltung (25-BEW7-PTM2.1), zielen damit auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Hinblick auf das Praktikum. Die Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung ist Voraussetzung für das Absolvieren des Praktikums (25-BEW7-PTM2.2).
Das Praktikum (Element 2) umfasst 300 Stunden berufsfeldbezogene Praxis und soll in der Regel in einer Einrichtung stattfinden. Nach Möglichkeit soll das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Alternativ kann das Praktikum studienbegleitend geleistet werden. Insofern das Praktikum (25-BEW7-PTM2.2) profilbildend wirken und exemplarisch in Erfahrungs- und Handlungsfelder einführen soll, die im Hinblick auf die angestrebte berufliche Qualifikation relevant sind, orientiert sich die Auswahl der Praktikumseinrichtungen an der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Profils.
Die Arbeitsstelle Pädagogisches Praktikum (APP), prüft die Eignung der Praktikumseinrichtung, also prüft und entscheidet über die Anerkennung eines Praktikumsplatzes. Wesentliche Kriterien für eine Eignung sind die prinzipielle Möglichkeit, pädagogisch tätig zu sein und das Praxisfeld aus einer erziehungswissenschaftlichen Perspektive reflektieren zu können sowie die Sicherstellung einer adäquaten Anleitung durch eine Ansprechpartnerin*einen Ansprechpartner mit (Fach-)Hochschulabschluss.
Die Lehrinhalte des Elements 3, der Nachbereitungsveranstaltung (25-BEW7-PTM2.3), fokussieren den Theorie-Praxis-Transfer. Wesentlich ist hier die Fallanalyse und -Reflexion. Die Kasuistik konzentriert sich auf die pädagogische Praxis in den jeweiligen Institutionen, in denen das Praktikum durchgeführt wurde. Die Analyse und Reflexion der pädagogischen Praxis erfolgt auf der Basis profilbezogener Kompetenzen und Kenntnisse und bezieht sich auf die Ebene der Institution, der professionellen Rolle und des professionellen Handelns. Im Element 3 (25-BEW7-PTM2.3) wird der Praktikumsbericht als unbenotete Modulprüfung erstellt.
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Um mit dem Praxis-Transfer-Modul beginnen zu können, müssen Studierende die Module der fachlichen Basis (25-BEW1, 25-BEW2, 25-BEW3), sowie eines der Module des gewählten Professionsfeldes erfolgreich absolviert haben. Vor der Teilnahme an der vorbereitenden Veranstaltung (E1) ist darüber ein Nachweis zu erbringen.
Das Praktikum (E2) setzt eine Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung (E1) und das Absolvieren der dort vorgesehenen SL voraus.
Das Absolvieren des 300 Stunden umfassenden Praktikums ist durch eine Bescheinigung der Institution nachzuweisen
Die nachbereitende Veranstaltung (E3) sollte im Anschluss an das Praktikum absolviert werden. Alternativ kann sie anteilig parallel zum Praktikum besucht werden.
Modulstruktur: 2 SL, 1 uPr 1
| Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Vorbereitungsseminar
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung im Hinblick auf die Praxisphase. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden. |
siehe oben |
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Lehrende der Veranstaltung
E3: Begleitveranstaltung/ Nachbereitung
(Seminar)
Beschreibung siehe Element 1 |
siehe oben |
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Die unbenotete Modulprüfung besteht aus einem ca. 20-seitigen Praktikumsbericht.
| Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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| Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | Kernfach (fw) | 5. | 1 Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.