Modul 25-BEW6-PTM2 Praxis-Transfer-Modul

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

15 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Im Rahmen des Praxis-Transfer-Moduls erwerben die Studierenden erstens Handlungskompetenzen. Übergeordnetes Ziel ist die alltagsorientierte und alltagsnahe Auseinandersetzung mit der Rolle einer*eines pädagogisch Tätigen.

Eine zweite wesentliche Kompetenz ist die zu erwerbende Anwendungskompetenz. Ziel ist die Fähigkeit, theoretische Wissensbestände für Praxissituationen fruchtbar zu machen. Die Studierenden sollen in der Praxis erkennen und reflektieren, welche Relevanz und Reichweite erziehungswissenschaftliche Theorien für die pädagogische Praxis und für professionelles Handeln haben.

Drittens zielt das Praxis-Transfer-Modul auf den Erwerb von Institutionskompetenz. Mit dem Ziel, institutionelle Prozesse zu verstehen und zu reflektieren, erwerben die Studierenden Kenntnisse in Bezug auf den Aufbau von Organisationen, die institutionellen Abläufe und Regelwerke, Verwaltungswissen und rechtliche Rahmungen sowie Kompetenzen im Hinblick auf die Kooperation in Teams.

In Verbindung damit sollen viertens Sozial- und Selbstkompetenzen wie Teamfähigkeit, kommunikative Kompetenzen gegenüber Adressat*innen und Fachkräften sowie je nach Handlungsfeld Netzwerk- und Gremienkompetenzen, also Kenntnisse über die Bedeutung von Steuerungs- und Kooperationsprozessen sowie Kompetenzen im Hinblick auf den Umgang mit und das Verhalten in den Strukturen der Organisation, erworben werden.

Die vor allem in Element 1 und Element 3 des Moduls, also in der Vor- bzw. Nachbereitungsveranstaltung (25-BEW7-PTM1.1 und 25-BEW7-PTM1.3), erworbenen bzw. im Hinblick auf die Praxis konkretisierten, kasuistischen und (selbst-) reflexiven Kompetenzen stellen weitere Schlüsselkompetenzen professionellen pädagogischen Handelns dar.

Lehrinhalte

Das Element 1 (25-BEW7-PTM2.1), die Vorbereitungsveranstaltung, gliedert sich in zwei Phasen. Zunächst erfolgt eine allgemeine Einführung bezogen auf die Rahmenbedingungen des Praktikums. Die Informationsvermittlung fokussiert insbesondere die Rechte und Pflichten der Praktikant*innen, Versicherungsfragen, das Praktikumszeugnis und allgemeine Aspekte der Erstellung des Praktikumsberichtes. Zudem wird das Theorie-Praxis-Verhältnis thematisiert. Probleme in Bezug auf den Rahmen des Praktikums und im Hinblick auf die pädagogische Beziehung werden durch die Bearbeitung von ausgewählten Texten konkretisiert. Die Lehrinhalte von Element 1 des Moduls, der Vorbereitungsveranstaltung (25-BEW7-PTM2.1), zielen damit auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Hinblick auf das Praktikum. Die Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung ist Voraussetzung für das Absolvieren des Praktikums (25-BEW7-PTM2.2).

Das Praktikum (Element 2) umfasst 300 Stunden berufsfeldbezogene Praxis und soll in der Regel in einer Einrichtung stattfinden. Nach Möglichkeit soll das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Alternativ kann das Praktikum studienbegleitend geleistet werden. Insofern das Praktikum (25-BEW7-PTM2.2) profilbildend wirken und exemplarisch in Erfahrungs- und Handlungsfelder einführen soll, die im Hinblick auf die angestrebte berufliche Qualifikation relevant sind, orientiert sich die Auswahl der Praktikumseinrichtungen an der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Profils.

Die Arbeitsstelle Pädagogisches Praktikum (APP), prüft die Eignung der Praktikumseinrichtung, also prüft und entscheidet über die Anerkennung eines Praktikumsplatzes. Wesentliche Kriterien für eine Eignung sind die prinzipielle Möglichkeit, pädagogisch tätig zu sein und das Praxisfeld aus einer erziehungswissenschaftlichen Perspektive reflektieren zu können sowie die Sicherstellung einer adäquaten Anleitung durch eine Ansprechpartnerin*einen Ansprechpartner mit (Fach-)Hochschulabschluss.

Die Lehrinhalte des Elements 3, der Nachbereitungsveranstaltung (25-BEW7-PTM2.3), fokussieren den Theorie-Praxis-Transfer. Wesentlich ist hier die Fallanalyse und -Reflexion. Die Kasuistik konzentriert sich auf die pädagogische Praxis in den jeweiligen Institutionen, in denen das Praktikum durchgeführt wurde. Die Analyse und Reflexion der pädagogischen Praxis erfolgt auf der Basis profilbezogener Kompetenzen und Kenntnisse und bezieht sich auf die Ebene der Institution, der professionellen Rolle und des professionellen Handelns. Im Element 3 (25-BEW7-PTM2.3) wird der Praktikumsbericht als unbenotete Modulprüfung erstellt.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Um mit dem Praxis-Transfer-Modul beginnen zu können, müssen Studierende die Module der fachlichen Basis (25-BEW1, 25-BEW2, 25-BEW3), sowie eines der Module des gewählten Professionsfeldes erfolgreich absolviert haben. Vor der Teilnahme an der vorbereitenden Veranstaltung (E1) ist darüber ein Nachweis zu erbringen.

Erläuterung zu den Modulelementen

Das Praktikum (E2) setzt eine Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung (E1) und das Absolvieren der dort vorgesehenen SL voraus.

Das Absolvieren des 300 Stunden umfassenden Praktikums ist durch eine Bescheinigung der Institution nachzuweisen

Die nachbereitende Veranstaltung (E3) sollte im Anschluss an das Praktikum absolviert werden. Alternativ kann sie anteilig parallel zum Praktikum besucht werden.

Modulstruktur: 2 SL, 1 uPr 1

Veranstaltungen

E1: Vorbereitungsseminar
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 30 h (15 + 15)
LP 1 [SL]
E2: Berufsfeldbezogene Praxis
Art Praxisstudie
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 300 h (0 + 300)
LP 10
E3: Begleitveranstaltung/ Nachbereitung
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung E1: Vorbereitungsseminar (Seminar)

Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung im Hinblick auf die Praxisphase. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung E3: Begleitveranstaltung/ Nachbereitung (Seminar)

Beschreibung siehe Element 1

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Bericht
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E3: Begleitveranstaltung/ Nachbereitung (Seminar)
Gewichtung unbenotet
Workload 30h
LP2 1

Die unbenotete Modulprüfung besteht aus einem ca. 20-seitigen Praktikumsbericht.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] Kernfach (fw) 5. 1 Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SoSe
Sommersemester
WiSe
Wintersemester
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.