Jedes Semester
15 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Das Abschlussmodul fördert die Kompetenz, eine wissenschaftliche Arbeit eigenständig, im Rahmen begrenzter Zeit, nach wissenschaftlichen Kriterien sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Fachdiskussion und aktueller Literatur zu erstellen. Die Bachelorarbeit ist verpflichtend zu einem fachlich einschlägigen Thema, Gegenstand oder Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit zu verfassen. Die Studierenden können auf grundlegendes, sicheres Wissen und Verständnis der disziplinären und praktischen Sozialpädagogik sowie der relevanten Wissensbestände korrespondierender Wissenschaftsbereiche zurückgreifen und dieses anwenden. Sie können ihr Wissen und Verstehen in einem spezialisierten Gebiet der Sozialen Arbeit sowie über die ganze Breite des Faches nachweisen und sind in der Lage, in Übereinstimmung mit ihrem wissenschaftlichen und professionellen Wissen und Verstehen unter Anwendung geeigneter Methoden, Forschungsfragen zu bearbeiten und andere Methoden fachlicher Informationsbeschaffung anzuwenden und Forschungsergebnisse als Beitrag zum fachlichen, disziplinären, professionellen Diskurs zu kommunizieren.
Das Modul besteht aus dem Kolloquium in Element 1 sowie der Bachelorarbeit als Prüfungsleistung im Selbststudium. Im Rahmen der Abschlussarbeit müssen die Studierenden ein für die Sozialpädagogik einschlägiges Thema bearbeiten.
In Element 1 belegen die Studierenden ein Kolloquium. Das Kolloquium dient der Erörterung der Qualität, der sozialpädagogischen Relevanz und der fachlichen Perspektive der Abschlussarbeit sowie zur Präsentation und Besprechung eines Exposés, welches die Studierenden zu Beginn der Abschlussarbeit erstellen. Darüber hinaus können auch Teilergebnisse der Abschlussarbeit besprochen und präsentiert werden sowie der Austausch zwischen den Studierenden gefördert werden. Ziel des Kolloquiums ist, dass der Prozess des Schreibens der Abschlussarbeit unterstützt wird.
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Für das Abschlussmodul Soziale Arbeit ist das erfolgreiche Absolvieren der fachlichen Basis (25-BEW5-SoA1, 25-BEW2-SoA, 25-BEW3-SoA) sowie eines Moduls aus dem Professionsfeld Soziale Arbeit (25-BEW5-SoA2 oder 25-BEW5-SoA3 oder 25-BEW5-SoA4) Voraussetzung.
Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1
| Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Kolloquium
(Kolloquium)
Erwartet wird eine Präsentation erster Ideen für die konkrete Gestaltung der Bachelorarbeit. |
siehe oben |
siehe oben
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Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche, schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 30 Seiten (ohne Titelblatt, Abstract, Inhalts-, Abbildungs- Tabellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Abbildungen, Anhang und Selbständigkeitserklärung). Studierende zeigen, dass sie eine wissenschaftliche Aufgabenstellung aus dem Themenspektrum des Professionsfeldes Soziale Arbeit eigenständig und innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeiten können.
Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Betreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt sicherzustellen, um insbesondere die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren.
Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate.
Die Arbeit ist fristgerecht und in digitaler Form im Prüfungsamt der Fakultät für Erziehungswissenschaft einzureichen
| Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | 1-Fach (fw) | Soziale Arbeit | 6. | 1 Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts: 1-Fach (fw) // Soziale Arbeit