Jedes Sommersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden erwerben Wissen über wesentliche Professions- und Professionalisierungstheoretischen Ansätze im Feld Sozialer Arbeit. Sie haben Kenntnisse über die relevanten Institutionen, Organisationen und der Trägerlandschaft des Sozialsektors. Sie können einschätzen, wie die jeweiligen institutionellen und organisationalen Ordnungen in unterschiedlichen Handlungsfeldern professionelles und fachliches Handeln begünstigen oder erschweren. In Form fallbezogener Analysen sind sie in der Lage, ihr Wissen über die fachlichen Anforderungen in der Arbeit in und mit diesen Organisationen zu nutzen und die Folgen sozialpädagogischen Handelns einzuschätzen.
Sie sind in der Lage, einem eigenständig formulierten Erkenntnisinteresse nachzugehen und die Erkenntnisse systematisch und präzise auszuformulieren.
In den Veranstaltungen werden die Bedingungen und Grundlagen fachlichen professionellen Handelns erörtert.
In den Veranstaltungen in Element 1 "Sozialpädagogische Praxis und ihre Widerspruchsverhältnisse, Arbeitsfelder und Methoden" werden Widerspruchsverhältnisse sozialpädagogischer Praxis herausgearbeitet. Dabei werden Bedingungen und Möglichkeiten reflexiver Professionalität erörtert. In exemplarischen Arbeitsfeldern werden die Anforderungen an methodisches Handeln deutlich gemacht, die es erlauben fachlichen Ansprüchen gerecht zu werden.
In Element 2 "Institutionen, Organisation und Träger des Sozialsektors" werden die fachlichen Ansprüche mit Blick auf Organisationsbedingungen und Formen der Institutionalisierung mit Blick auf Hilfe und Erziehung eingeordnet. Die Herausforderungen sozialpädagogischer Praktiken und Arbeitsweisen in organisierten und multiprofessionellen Handlungszusammenhängen des Sozialsektors werden analysiert und fachlich reflektiert.
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Es sind beide Veranstaltungen E1 und E2 zu studieren. In einem der Elemente ist eine benotete Prüfungsleistung zu erbringen. In dem Element, in dem die Prüfungsleistung erbracht wird, ist keine Studienleistung zu erbringen
Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1
| Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
|---|---|---|
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Sozialpädagogische Praxis und ihre Widerspruchsverhältnisse, Arbeitsfelder und Methoden
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung sowie der über Kooperation und gemeinschaftliches Arbeiten vermittelten Auseinandersetzung mit den in der Veranstaltung behandelten Themen. Studienleistungen können beispielsweise sein: Teilnahme an einer begleitenden studentischen Diskussionsgruppe, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation oder Seminargestaltung in Einzel- oder Gruppenarbeit, Erstellung kurzer Texte zu Seminarinhalten. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
E2: Institutionen, Organisation und Träger des Sozialsektors
(Seminar)
siehe Beschreibung bei E1 |
siehe oben |
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Die Modulprüfung wird im Rahmen eines der Elemente 1 oder 2 erbracht. In der Prüfung werden über die Veranstaltung hinausweisende Aspekte und die modulspezifischen Kompetenzen aufgegriffen. Sie kann auf einer zuvor im Rahmen einer Modulveranstaltung erbrachten Studienleistung aufbauen, wobei auch hier Bezüge zu veranstaltungsübergreifenden Aspekten hergestellt werden müssen.
Die Modulprüfung wird im Rahmen eines der Elemente 1 oder 2 erbracht.
Beschreibung siehe E1
| Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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| Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | 1-Fach (fw) | Sozialpädagogisches Arbeiten und Citizenship | 6. | 1 Semester | Pflicht |
| Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | 1-Fach (fw) | Soziale Arbeit | 2. | 1 Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.