Modul 25-BEW5-SoA2 Recht und Verwaltung im Kontext Sozialer Arbeit

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Studierende haben einen Überblick über das Familien- und Sozialrecht (insbesondere Kinder- und Jugendhilfe, Existenzsicherung, Arbeit und Beruf, Gesundheit/Rehabilitation) sowie über die für die Soziale Arbeit berufspraktisch relevanten Aspekte des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Asyl- und Ausländerrechts, des Strafrechts sowie Grundlagen des Verwaltungs- und Verfassungsrechts. Sie sind in der Lage die rechtlichen Anforderungen und organisationalen Bedingungen mit Blick auf die Adressat*innen und das eigene fachliche Handeln in Bezug zu setzen.

Lehrinhalte

Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit ist in hohem Maße institutionalisiert und wird administrativ wie rechtlich reguliert. Die Veranstaltungen setzen sich mit Grundlagen der Sozialadministration auseinander und geben Ein- und Überblicke über relevante Rechtsbereiche. Erörtert werden sowohl die Spannungsverhältnisse als auch die fachlichen Professionalisierungsmöglichkeiten von Sozialer Arbeit als wohlfahrtsstaatsabhängiger Profession.

In Element 1 "Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit" werden im Rahmen einer Vorlesung grundlegende rechtliche Regelungen insbesondere das Familien- und Sozialrecht vertieft dargestellt und fachlich eingeordnet. Aufbauend auf die rechtlichen Einblicke aus dem fachlichen Grundlagenmodul werden spezifische Regelungen für das Professionsfeld Soziale Arbeit aufgegriffen und mit Blick auf konkrete Handlungsfelder, z. B. der Kinder- und Jugendhilfe spezifiziert.

In Element 2 "Verwaltungskontext und Verwaltungshandeln in der Sozialen Arbeit" liegt der Fokus auf dem Verstehen von Verwaltungshandeln und Verwaltungsrechtlichen Rahmendbedingungen Sozialer Arbeit. Im Rahmen der Veranstaltungen werden administrative Prozesse der Leistungsgewährung und -gestaltung sowie der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bspw. mit Blick auf Fragen des Kinderschutzes, der Umsetzung von Partizipationsansprüchen und Rechenschaftspflichten diskutiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Die Veranstaltungen des Moduls bauen auf der Vorlesung im Modul BEW 2, Element 5 auf. Der vorherige Besuch dieser Veranstaltungen wird empfohlen.

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Es sind beide Veranstaltungen E1 und E2 zu studieren. In einem der Elemente ist eine benotete Prüfungsleistung zu erbringen. In dem Element, in dem die Prüfungsleistung erbracht wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.

Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

E1: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 90 h (30 + 60)
E2: Verwaltungskontext und Verwaltungshandeln in der Sozialen Arbeit
Art Seminar
Turnus WiSe
Workload5 90 h (30 + 60)

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung E1: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit (Seminar o. Vorlesung)

Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung sowie der über Kooperation und gemeinschaftliches Arbeiten vermittelten Auseinandersetzung mit den in der Veranstaltung behandelten Themen.

Studienleistungen können beispielsweise sein: Teilnahme an einer begleitenden studentischen Diskussionsgruppe, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation oder Seminargestaltung in Einzel- oder Gruppenarbeit, Erstellung kurzer Texte zu Seminarinhalten.

Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung E2: Verwaltungskontext und Verwaltungshandeln in der Sozialen Arbeit (Seminar)

siehe Beschreibung bei E1

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. Referat o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E1: Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit (Seminar o. Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4

Die Modulprüfung wird im Rahmen eines der Elemente 1 oder 2 erbracht. In der Prüfung werden über die Veranstaltung hinausweisende Aspekte und die modulspezifischen Kompetenzen aufgegriffen. Sie kann auf einer zuvor im Rahmen einer Modulveranstaltung erbrachten Studienleistung aufbauen, wobei auch hier Bezüge zu veranstaltungsübergreifenden Aspekten hergestellt werden müssen.
Die prüfende Person informiert über die möglichen Prüfungsmodalitäten.

Mögliche Erbringungsformen sind:

  • Klausur im Umfang von 90 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • Referat (15-20 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (max. 2.500 Wörter)
  • Referat im Umfang von 30-40 Minuten
Hausarbeit o. Klausur o. Referat o. Referat mit Ausarbeitung
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4

Die Modulprüfung wird im Rahmen eines der Elemente 1 oder 2 erbracht.
Beschreibung siehe E1.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] 1-Fach (fw) Sozialpädagogisches Arbeiten und Citizenship 4. 1 Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] 1-Fach (fw) Soziale Arbeit 1. 1 Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] Kernfach (fw) 3. o. 4. 1 Semes­ter Wahl­pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] Nebenfach (fw) 5. o. 6. 1 Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SoSe
Sommersemester
WiSe
Wintersemester
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.