Jedes Sommersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
In dem Modul erwerben die Studierenden Kenntnisse bezüglich der gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Bedingungen und Kontexte der Bildung und Erziehung in der Kindheit. Sie lernen migrationsgesellschaftliche Kontexte als Bedingung kultureller und sozialer Heterogenität einzuschätzen und differenz- und ungleichheitstheoretische Forschungsansätze mit Bezug auf Kindheit kennen. Auf dieser Basis lernen sie forschungsbasiert die kulturelle Diversität kindlicher Lebenswelten und Lebenslagen sowie die soziale Differenzierung und gesellschaftliche Stratifizierung in ihrer Bedeutung für Bildungs- und Erziehungsprozesse in der Kindheit zu reflektieren.
Die Studierenden kennen politische Kontexte und rechtliche Grundlagen der Bildung und Erziehung in der Kindheit und der Problembearbeitung in den Institutionen der Kindheit. Sie vertiefen Kenntnisse in Bezug auf Kinderrechte und Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe-, Familien- und Sozialrecht. Sie lernen politische und wohlfahrtsstaatliche Diskurse kritisch einzuschätzen und die (gesetzliche) Regulierung von Kindheit in Institutionen, Programmen und Maßnahmen verstehen und aus fachlicher Sicht einordnen.
In dem Modul wird Bildung und Erziehung in der Kindheit in ihren gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Kontexten unter Berücksichtigung von sozialer Ungleichheit, Diversität und Inklusion thematisiert und reflektiert.
Im Element 1 geht es um politische und rechtliche Grundlagen der Bildung und Erziehung in der Kindheit und der Problembearbeitung in den Institutionen der Kindheit. Die Veranstaltungen in Element 2 bauen auf der Vorlesung zum Recht in Modul BEW 2, Element 5 auf. In Bezug auf die rechtlichen Grundlagen werden hier wie z.B. Kinderrechte und Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe-, Familien-, Sozial- und Berufsrecht fokussiert und vertieft. In Hinblick auf politische Grundlagen geht es darum, ein eingehendes Verständnis für kindheitsbezogene bildungs- und sozialpolitische sowie wohlfahrtsstaatliche Diskurse zu vermitteln, die der Rechtsentwicklung folgen oder dieser vorausgehen können und Entwicklungen der politischen Regulierung von Kindheit betreffen. An Beispielen wie Kinderschutzmaßnahmen und -programme, dem Paradigma der frühen Förderung und Prävention oder dem Imperativ der Inklusion können solche Diskurse und die an sie anschließenden Programme und Maßnahmen zum Thema werden.
Im Element 2 geht es um soziale Differenzen, gesellschaftliche Stratifizierung und kulturelle Heterogenität in der Kindheit. Dabei wird die Zuschreibung von sozialen, ethnischen, geschlechtlichen u.a. Identitätskategorien und Differenzsetzungen in der sozialen und pädagogischen Praxis intersektional und kritisch reflektiert. Vor dem Hintergrund migrationsgesellschaftlicher Bedingungen werden etwa die Phänomene Mehrsprachigkeit und sprachliche, religiöse und kulturelle Vielfalt in ihrer Bedeutung für die pädagogische Gestaltung differenzsensibler Erziehung und Bildung diskutiert. Ebenso kann es in diesem Element um geschlechtliche Diversifizierung und geschlechtersensible pädagogische Ansätze. Mit Bezug auf die soziale Diversität kindlicher Lebenswelten und Lebenslagen sowie Erkenntnisse der ungleichheitsbezogenen Kindheitsforschung werden Themen wie Kinderarmut, Privilegierung und Benachteiligung, Beeinträchtigung und Behinderung forschungsbasiert behandelt.
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Es sind beide Veranstaltungen E1 und E2 zu studieren. In einem der Elemente ist eine benotete Prüfungsleistung zu erbringen. In dem Element, in dem die Prüfungsleistung erbracht wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.
Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1
| Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
|---|---|---|
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Soziale Differenzen, gesellschaftliche Stratifizierung und kulturelle Heterogenität in der Kindheit
(Seminar o. Vorlesung)
Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, ein Essay, die Zusammenfassung eines Textes etc. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
E2: Politische und rechtliche Grundlagen
(Seminar)
siehe Beschreibung bei E1 |
siehe oben |
siehe oben
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Die Modulprüfung wird im Rahmen des Elemente 1 oder 2 erbracht. In der Prüfung werden über die Veranstaltung hinausweisende Aspekte und die modulspezifischen Kompetenzen aufgegriffen. Sie kann auf einer zuvor im Rahmen einer Modulveranstaltung erbrachten Studienleistung aufbauen, wobei auch hier Bezüge zu veranstaltungsübergreifenden Aspekten hergestellt werden müssen.
Die prüfende Person informiert über die möglichen Prüfungsmodalitäten.
Mögliche Erbringungsformen sind:
Die Modulprüfung wird im Rahmen des Elemente 1 oder 2 erbracht.
Beschreibung siehe E1.
| Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | 1-Fach (fw) | Bildung und Erziehung in der Kindheit | 4. | 1 Semester | Pflicht |
| Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | Kernfach (fw) | 3. o. 4. | 1 Semester | Wahlpflicht | |
| Erziehungswissenschaft / Bachelor [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | Nebenfach (fw) | 5. o. 6. | 1 Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.