Modul 25-BEW5-BEK2 Gesellschaftliche, politische und rechtliche Bedingungen und Kontexte der Bildung und Erziehung in der Kindheit

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Sommersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

In dem Modul erwerben die Studierenden Kenntnisse bezüglich der gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Bedingungen und Kontexte der Bildung und Erziehung in der Kindheit. Sie lernen migrationsgesellschaftliche Kontexte als Bedingung kultureller und sozialer Heterogenität einzuschätzen und differenz- und ungleichheitstheoretische Forschungsansätze mit Bezug auf Kindheit kennen. Auf dieser Basis lernen sie forschungsbasiert die kulturelle Diversität kindlicher Lebenswelten und Lebenslagen sowie die soziale Differenzierung und gesellschaftliche Stratifizierung in ihrer Bedeutung für Bildungs- und Erziehungsprozesse in der Kindheit zu reflektieren.
Die Studierenden kennen politische Kontexte und rechtliche Grundlagen der Bildung und Erziehung in der Kindheit und der Problembearbeitung in den Institutionen der Kindheit. Sie vertiefen Kenntnisse in Bezug auf Kinderrechte und Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe-, Familien- und Sozialrecht. Sie lernen politische und wohlfahrtsstaatliche Diskurse kritisch einzuschätzen und die (gesetzliche) Regulierung von Kindheit in Institutionen, Programmen und Maßnahmen verstehen und aus fachlicher Sicht einordnen.

Lehrinhalte

In dem Modul wird Bildung und Erziehung in der Kindheit in ihren gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Kontexten unter Berücksichtigung von sozialer Ungleichheit, Diversität und Inklusion thematisiert und reflektiert.

Im Element 1 geht es um politische und rechtliche Grundlagen der Bildung und Erziehung in der Kindheit und der Problembearbeitung in den Institutionen der Kindheit. Die Veranstaltungen in Element 2 bauen auf der Vorlesung zum Recht in Modul BEW 2, Element 5 auf. In Bezug auf die rechtlichen Grundlagen werden hier wie z.B. Kinderrechte und Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe-, Familien-, Sozial- und Berufsrecht fokussiert und vertieft. In Hinblick auf politische Grundlagen geht es darum, ein eingehendes Verständnis für kindheitsbezogene bildungs- und sozialpolitische sowie wohlfahrtsstaatliche Diskurse zu vermitteln, die der Rechtsentwicklung folgen oder dieser vorausgehen können und Entwicklungen der politischen Regulierung von Kindheit betreffen. An Beispielen wie Kinderschutzmaßnahmen und -programme, dem Paradigma der frühen Förderung und Prävention oder dem Imperativ der Inklusion können solche Diskurse und die an sie anschließenden Programme und Maßnahmen zum Thema werden.

Im Element 2 geht es um soziale Differenzen, gesellschaftliche Stratifizierung und kulturelle Heterogenität in der Kindheit. Dabei wird die Zuschreibung von sozialen, ethnischen, geschlechtlichen u.a. Identitätskategorien und Differenzsetzungen in der sozialen und pädagogischen Praxis intersektional und kritisch reflektiert. Vor dem Hintergrund migrationsgesellschaftlicher Bedingungen werden etwa die Phänomene Mehrsprachigkeit und sprachliche, religiöse und kulturelle Vielfalt in ihrer Bedeutung für die pädagogische Gestaltung differenzsensibler Erziehung und Bildung diskutiert. Ebenso kann es in diesem Element um geschlechtliche Diversifizierung und geschlechtersensible pädagogische Ansätze. Mit Bezug auf die soziale Diversität kindlicher Lebenswelten und Lebenslagen sowie Erkenntnisse der ungleichheitsbezogenen Kindheitsforschung werden Themen wie Kinderarmut, Privilegierung und Benachteiligung, Beeinträchtigung und Behinderung forschungsbasiert behandelt.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Es sind beide Veranstaltungen E1 und E2 zu studieren. In einem der Elemente ist eine benotete Prüfungsleistung zu erbringen. In dem Element, in dem die Prüfungsleistung erbracht wird, ist keine Studienleistung zu erbringen.

Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

E1: Soziale Differenzen, gesellschaftliche Stratifizierung und kulturelle Heterogenität in der Kindheit
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)
E2: Politische und rechtliche Grundlagen
Art Seminar
Turnus SoSe
Workload5 90 h (30 + 60)

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung E1: Soziale Differenzen, gesellschaftliche Stratifizierung und kulturelle Heterogenität in der Kindheit (Seminar o. Vorlesung)

Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, ein Essay, die Zusammenfassung eines Textes etc.
Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung E2: Politische und rechtliche Grundlagen (Seminar)

siehe Beschreibung bei E1

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Referat mit Ausarbeitung

Die Modulprüfung wird im Rahmen des Elemente 1 oder 2 erbracht. In der Prüfung werden über die Veranstaltung hinausweisende Aspekte und die modulspezifischen Kompetenzen aufgegriffen. Sie kann auf einer zuvor im Rahmen einer Modulveranstaltung erbrachten Studienleistung aufbauen, wobei auch hier Bezüge zu veranstaltungsübergreifenden Aspekten hergestellt werden müssen.
Die prüfende Person informiert über die möglichen Prüfungsmodalitäten.

Mögliche Erbringungsformen sind:

  • Klausur im Umfang von 90 Minuten
  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • Referat (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolio, das verschiedene mediale Formen zusammenführt. Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse eines Studierenden aus einer Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Dozent*innen entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden. Die Bewertung des Portfolios erfolgt abschließend aufgrund einer Gesamtbetrachtung der Sammlung.
Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung E2: Politische und rechtliche Grundlagen (Seminar)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4

Die Modulprüfung wird im Rahmen des Elemente 1 oder 2 erbracht.
Beschreibung siehe E1.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] 1-Fach (fw) Bildung und Erziehung in der Kindheit 4. 1 Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor of Arts [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] Kernfach (fw) 3. o. 4. 1 Semes­ter Wahl­pflicht
Erziehungswissenschaft / Bachelor [FsB vom 18.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] Nebenfach (fw) 5. o. 6. 1 Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SoSe
Sommersemester
WiSe
Wintersemester
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.