Jedes Wintersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Nach Abschluss des Moduls kennen und verstehen Studierende die Grundlagen der fachwissenschaftlichen Kommunikation und des wissenschaftlichen Arbeitens in der Fachdisziplin Public Health sowie den Aufbau und Ablauf eines Forschungsprozesses.
Sie sind in der Lage, erste (einfache) fachwissenschaftliche Aufgaben gemäß der Kriterien guter wissenschaftlicher Praxis angeleitet schriftlich zu bearbeiten.
Wissenschaftliches Arbeiten in Public Health I
Wissenschaftliches Arbeiten in Public Health II
—
—
Modulstruktur: 3 SL, 1 uPr 1
| Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
|---|---|---|
|
Lehrende der Veranstaltung
ME1 Wissenschaftliches Arbeiten I
(Vorlesung mit Übungsanteil)
Studienleistungen sind verpflichtende Studienaktivitäten und dienen dazu, die Studierenden dabei zu unterstützen, fachliche Inhalte und Kompetenzen zu lernen, zu üben und zu reflektieren. Es werden Studienleistungen in Form von bis zu 3 schriftlichen Beiträgen im Umfang von insgesamt ca. 4 Seiten und/oder mündlichen Beiträgen im Umfang von insgesamt 20 Minuten erbracht. Eine weitergehende Konkretisierung dieser Anforderungen wird den Studierenden zu Beginn des jeweiligen Moduls oder zu Beginn des jeweiligen Modulelements, in dessen Rahmen die Studienleistung zu erbringen ist, bekannt gegeben. Als Studienaktivitäten kommen beispielsweise in Betracht:
|
siehe oben |
siehe oben
|
|
Lehrende der Veranstaltung
ME2 Wissenschaftliches Arbeiten II
(Vorlesung mit Übungsanteil)
siehe ME1 |
siehe oben |
siehe oben
|
|
Lehrende der Veranstaltung
ME3 Übung
(Übung)
siehe ME1 |
siehe oben |
siehe oben
|
| Studiengang | Variante | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
|---|---|---|---|---|---|
| Public Health / Bachelor of Science [FsB vom 05.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | 1-Fach (fw) | Gesundheitsverhalten und Gesundheitsverhältnisse | 1. | 1 Semester | Pflicht |
| Public Health / Bachelor of Science [FsB vom 05.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | 1-Fach (fw) | Gesundheitskommunikation | 1. | 1 Semester | Pflicht |
| Public Health / Bachelor of Science [FsB vom 05.03.2026, gültig ab Wintersemester 2026/27] | 1-Fach (fw) | Gesundheitsversorgung und Gesundheitssystem | 1. | 1 Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.