Modul 5-II-MEDPR PJ-Reife-Prüfung

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Studierende erlernen in den Modulen 5-II-MED1, 5-II-MED2, 5-II-MED3, 5-II-MED4, 5-II-MED5, 5-II-MED6, 5-II-MEDBP klinisch-praktische und kommunikative Fähigkeiten, die für die ganzheitliche Patient*innenbetreuung während des Praktischen Jahres erforderlich sind.
In ihrem Logbuch (Portfolio-Prüfung) weisen sie 80% der Lernziele der Module 5-II-MED1, 5-II-MED2, 5-II-MED3, 5-II-MED4, 5-II-MED5, 5-II-MED6 nach und qualifizieren sich zusammen mit dem Abschluss der Blockpraktika (Modul 5-II-MEDBP) für die Teilnahme an der PJ-Reifeprüfung (mündlich-praktische Prüfung).

Lehrinhalte

Die Vermittlung der klinisch-praktischen und kommunikativen Fähigkeiten findet im Rahmen der Module 5-II-MED1, 5-II-MED2, 5-II-MED3, 5-II-MED4, 5-II-MED5, 5-II-MED6, 5-II-MEDBP statt.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlich-praktischen Prüfung ist der Nachweis des abgeschlossenen Logbuchs (Portfolio) und der Abschluss des Moduls 5-II-MEDBP.

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr, 1 uPr 1

Prüfungen

Portfolio
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r ist Prüfer*in
Gewichtung unbenotet
Workload -
LP2 -

Das Portfolio ist ein Logbuch und enthält eine Auflistung mit allen klinisch-praktischen und kommunikativen Fähigkeiten, die in den Modulen 5-II-MED1, 5-II-MED2, 5-II-MED3, 5-II-MED4, 5-II-MED5, 5-II-MED6 erworben werden. Anforderung dieser Prüfung ist, 80% dieser einzelnen Lernziele im Rahmen der im eKVV ausgewiesenen Gelegenheiten, nachzuweisen. Die jeweiligen Lehrenden dokumentieren den Nachweis. Die Gesamtverantwortung für das Logbuch liegt bei der*dem Modulverantwortlichen, der*die eine abschließende Gesamtbewertung vornimmt bzw. sicherstellt.

Studierende sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht selbst verantwortlich dafür, dass sie an den erforderlichen Gelegenheiten teilnehmen, um die Anforderungen dieser Prüfung zu erfüllen. Es gehört auch zu ihren Mitwirkungspflichten, aktiv das Gespräch mit den Lehrenden und jeweiligen Modulverantwortlichen zu suchen, wenn ihnen Nachweise fehlen.
Die Fakultät stellt ein hinreichendes Lehrangebot und Gelegenheiten sicher, um die Anforderungen des Logbuchs in Regelstudienzeit erbringen zu können. Verzögerungen im Studienverlauf können für Studierende eintreten, wenn sie angebotene Gelegenheiten nicht wahrnehmen.

mündlich-praktische Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r ist Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 300h
LP2 10

Die Überprüfung der klinisch-praktischen und kommunikativen Fähigkeiten, die für die Ausbildung im praktischen Jahr erforderlich sind, wird in Form einer strukturierten klinisch-praktischen Prüfung (Parcours) durchgeführt. Hierbei werden in einzelnen Prüfungsstationen praktische Aufgaben mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten gestellt, die erledigt werden müssen und für deren Erledigung durch eine oder mehrere weitere prüfungsberechtigte Person(en) auf Basis einer Checkliste dokumentiert wird, inwieweit die jeweiligen vorgegebenen einzelnen Handlungsschritte und praktischen Aufgaben erledigt wurden oder nicht. Studierende erhalten vor Betreten der Prüfungsstation die Möglichkeit, innerhalb einer zuvor festgelegten Zeit, die Aufgabenstellung zu lesen. Anschließend haben sie in der Prüfungsstation Gelegenheit, die Aufgaben in zehn Minuten mündlich bzw. praktisch zu lösen.
Weitere Regelungen ergeben sich aus § 11 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Diversität, Gesundheit, Versorgung 9. o. 10. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Medical Humanities 9. o. 10. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Molekulare Medizin 9. o. 10. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Psyche, Sprache, Kommunikation 9. o. 10. ein Semes­ter Pflicht
Medizin / Staatsprüfung [Studien- und Prüfungsordnung vom 15.02.2021 mit Änderungen vom 15.12.2021, 14.07.2023 und 10.09.2024] Technologische Transformation in der Medizin 9. o. 10. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SoSe
Sommersemester
WiSe
Wintersemester
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.