


Modul 38-M8 Projektmodul Crossover
Fakultät
Modulverantwortliche/r
Turnus (Beginn)
Jedes Semester
Leistungspunkte und Dauer
8 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Kompetenzen
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls haben die Studierenden die Fähigkeit, musik- bzw. kunstpraktische sowie musik- bzw. kunsttheoretische Grundlagen weiterzuentwickeln und im Hinblick auf die schulische Praxis anzuwenden.
Sie können ihre vertieften Fähigkeiten im Bereich Musik bzw. Kunst in die integrative Arbeit in einem künstlerischen Projekt einbringen und musikbezogene konzeptionelle Aufgaben übernehmen.
Lehrinhalte
Im Projekt Crossover "Klang/Raum/Körper/Bild" wird in einem gemeinsamen, Fächer verbindenden künstlerischen Prozess eine Präsentation gestaltet, wobei schulpraktische Bezüge aufgezeigt werden.
Empfohlene Vorkenntnisse
—
Notwendige Voraussetzungen
—
Erläuterung zu den Modulelementen
Modulstruktur: 1 bPr 1
Veranstaltungen
Titel | Art | Turnus | Workload (Kontaktzeit + Selbststudium) | LP2 |
---|---|---|---|---|
Crossover: Klang/Raum/Körper/Bild | Projekt o. Seminar | WiSe&SoSe | 120h (30 + 90) | 4 [Pr] |
Prüfungen
Organisatorische Zuordnung | Art | Gewichtung | Workload | LP2 |
---|---|---|---|---|
Crossover: Klang/Raum/Körper/Bild
(Projekt o. Seminar)
Die individuelle Präsentation erfolgt selbstständig und verbindet musikalische, künstlerische Anteile und/oder Aspekte von Bewegung. Sie hat eine Dauer von ca. 15 Minuten. Wird die Präsentation in einer Gruppe durchgeführt, muss der jeweilige Anteil der einzelnen Gruppenmitglieder an Konzeptentwicklung und Durchführung deutlich erkennbar und dokumentiert sein und ein entsprechend komplexeres und umfangreicheres künstlerisches Projekt (von mindestens 30 Minuten und bis zu 45 Minuten) entwickelt werden. Kriterien der Beurteilung sind:
|
Präsentation | 1 | 120h |
4
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In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|
Kunst und Musik / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018] | Kunst: Fortsetzung Fach (Grundschule) | 3. | zwei Semester | Pflicht |
Kunst und Musik / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018] | Musik: Fortsetzung Fach (Grundschule) | 3. | zwei Semester | Pflicht |
Automatische Vollständigkeitsprüfung
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Legende
- 1
- Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
- 2
- LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
- 3
- Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
- 4
- Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe rechtes Menü).
- SL
- Studienleistung
- Pr
- Prüfung
- bPr
- Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
- uPr
- Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
-
- Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.
Modulelemente
Lehrangebot im eKVV
Modullisten zeigen
Kunst (Kunst und Musik) / Master of Education: Fortsetzung Fach (Grundschule)
Musik (Kunst und Musik) / Master of Education: Fortsetzung Fach (Grundschule)