Modul 38-M2-M55 Grundlagenmodul Musik II

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Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Wird nicht mehr angeboten

Neuere Version dieses Moduls

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden haben die Fähigkeit, wissenschaftliche Inhalte der Fächer Kunst und Musik in historischer Perspektive miteinander in Beziehung zu setzen und im Hinblick auf
Situationen und Prozesse der unterrichtlichen Praxis anzuwenden. Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse in den Theorien, Konzeptionen und Modellen der Kunst-, Medien und Musikpädagogik.

Die Studierenden können die Fachterminologie verstehen und in Verständigungsprozessen nutzen. Sie weisen eine Sensibilität gegenüber Diversität bzw. Heterogenität
(individuelle Lernzugänge, musikalisch-künstlerische Begabungen, Lerntypen, Förderschwerpunkte) und ihrer Auswirkungen auf den musikalisch-künstlerischen Unterricht
in der Grundschule auf. Dies schließt ein Kennenlernen von Kunst und Musik als Medium der persönlichen und gemeinsamen Sinngebung mit ein.

Die Studierenden sind selbstständig und sicher im Umgang mit grundlegenden Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens und weisen entweder in einer 20-minütigen mündlichen Prüfung Kenntnisse über die Inhalte der drei einführenden Veranstaltungen (Kulturgeschichte, Kunst- und Musikpädagogik und systematischer Kunst- und Musikwissenschaft) nach. Oder sie weisen diese Kompetenzen in einer Modulprüfung in Form einer Hausarbeit, die wahlweise an eines der Modulelemente Kulturgeschichte und Kunst- und Musikpädagogik angebunden werden kann, nach.

Sie haben musikpraktische Fähigkeiten im instrumentalen und vokalen Bereich.

Lehrinhalte

Kulturgeschichte: Einführung in die Kust- und Musikgeschichte
in vergleichender Perspektive (z.B. Epochenkunde, Aspekte
von Stil und Stilwandel, Geschichte der populären Kunst und
Musik, Ideengeschichte in transdisziplinärer Perspektive u.ä.);
Einführung in wissenschaftliches Arbeiten

Kunst- und Musikpädagogik:
Einführung in musik- und kunstpädagogische Grundfragen und Konzepte in vergleichender Perspektive, musikalisches Lernen und ästhetisches Verhalten, Konzepte und Modelle ästhetischer Bildung; Einführung in wissenschaftliches Arbeiten (z. B. grundlagentheoretische, empirische, komparative Kunst- und Musikpädagogik). Inklusive Themenschwerpunkte umfassen den Umgang mit Heterogenität in fachdidaktischen Konzeptionen sowie Grundlagen der fachbezogenen Entwicklungspsychologie in Bezug auf Körper und Sinne.

Instrumental- und Vokalunterricht:
Ausbildung der vokalen sowie der instrumentalen Fähigkeiten; Literaturkunde.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Bestandene Eignungsfeststellung für Musik

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

Einführung in die Kunst- und Musikpädagogik
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Instrumental- und Vokalunterricht
Art Übung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]

Der Instrumental- und Vokalunterricht setzt sich in diesem Modul aus folgenden Elementen zusammen:

  • Instrumentaler Einzelunterricht in Klavier bzw. Gitarre (45 Minuten pro Woche im Semester. Im 2., 3. und 4. Semester entfallen davon jeweils15 Minuten auf schulpraktisches Musizieren.)
  • Gesang im Einzelunterricht (45 Minuten pro Woche im Semester)

Der Instrumental- und Vokalunterricht ist im Bachelor für höchstens 6 Semester konzipiert. Die Teilnahme am Instrumental- und Vokalunterricht setzt vor jedem Semester eine verbindliche Anmeldung im ekvv voraus.

Instrumental- und Vokalunterricht
Art Übung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

s.o. gleichnamiges Modulelement

Kulturgeschichte (mit Exkursion)
Art Seminar
Turnus SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Bestandteil des Seminars ist eine verpflichtende Exkursion im Umfang einer Tagesexkursion. Auch die Integration einer mehrtägigen Exkursion ist möglich.


Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Instrumental- und Vokalunterricht (Übung)

Musikpraktische Präsentation von Ergebnissen in jedem Semester innerhalb des Unterrichts oder in der Musizierstunde: Insgesamt müssen die Studierenden im Bachelor zweimal einen aktiven Beitrag zur Musizierstunde leisten, davon je einen instrumental und einen vokal. Die Musizierstunden finden fachöffentlich statt.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Hausarbeit o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 60h
LP2 2

Die Studierenden weisen in einer 20-minütigen mündlichen Prüfung Kenntnisse aus den zwei einführenden Veranstaltungen Kulturgeschichte und Kunst- und Musikpädagogik nach. Es besteht die Möglichkeit von Gruppenprüfungen. Prüfende sind zwei hauptamtlich Lehrende des Faches.

Oder:
Die Studierenden fertigen eine schriftliche Hausarbeit in einem Umfang von ca. 15 Seiten an und binden diese wahlweise an eines der einführenden Seminare in Kulturgeschichte oder Kunst- und Musikpädagogik an.

Weitere Hinweise

Bei diesem Modul handelt es sich um ein eingestelltes Angebot. Dieses Modul richtet sich nur noch an Studierende, die nach einer der nachfolgend angegebenen FsB Versionen studieren. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wurde bis maximal Wintersemester 2019/20 vorgehalten. Genaue Regelungen zum Geltungsbereich s. jeweils aktuellste FsB-Fassung.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Kunst und Musik / Bachelor [FsB vom 28.05.2014 mit Berichtigung vom 10.01.2017] Musik: Fach (Grundschule) 2. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.