Jedes Semester
15 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Masterarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche, schriftliche Ausarbeitung zu einem i.d.R. fachdidaktischen Thema. Der Umfang der Arbeit ergibt sich aus der inhaltlichen Fragestellung ist mit der*dem Erstbetreuer*in abzustimmen (i.d.R. ca. 80.000 Zeichen ohne Titelblatt, Abstract, Inhalts-, Abbildungs- Tabellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Abbildungen, Anhang und Selbständigkeitserklärung). Gruppenarbeiten sind nicht möglich. Studierende zeigen, dass sie eine wissenschaftliche Aufgabenstellung aus dem Themenspektrum des jeweiligen Studiengangs eigenständig und innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeiten können.
Die Studierenden weisen nach, dass sie über die Kompetenz verfügen, ein für die Masterarbeit adäquates Forschungsprojekt zu einer wissenschaftlichen sachunterrichtsbezogenen Fragestellung selbstständig zu planen, durchzuführen und in einer den Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens entsprechenden Form schriftlich darzustellen. Hierbei sind u.a. die notwendigen Literatur- und Datenbankrecherchen durchzuführen, der Forschungsstand aufzuarbeiten, ggf. Forschungsmethoden sachgerecht auszuwählen, Erhebungsinstrumente zu entwickeln und diese einzusetzen. Ferner sollen sie zeigen, dass sie die eigenen Ergebnisse kritisch im Kontext des derzeitigen Kenntnisstands einordnen und diskutieren können.
Im Kolloquium können optional (a) Vorbereitung des Vorhabens oder (b) Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden. Das Kolloquium soll den Austausch der Studierenden über sachunterrichtliche Forschung fördern.
Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die Arbeit sollte i.d.R. vielperspektivisch verfasst und von Personen aus zwei der am Sachunterricht beteiligten Fakultäten betreut werden. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Erstbetreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Erstbetreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt sicherzustellen, um insbesondere die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren. Die Masterarbeit kann in Absprache mit der*dem Betreuer*in auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt der*des Erstbetreuerin* Erstbetreuers einzureichen, über die Form (schriftlich / elektronisch) informiert die jeweilige Fakultät gesondert. Weitere Konkretisierungen enthält die Modulbeschreibung. Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
Die Masterarbeit bildet mit 15 LP einen wichtigen Teil des Studiums. Außerhalb eines Projektverbandes, wie er in anderen Modulen besteht, sollen Studierende nachweisen, dass sie in der Lage sind, in Einzelarbeit eine Forschungssfrage systematisch zu erschließen, zu bearbeiten und darzustellen.
Das Modul besteht aus der Masterarbeit und einem Kolloquium.
Das Kolloquium dient der Analyse von allgemeinen Problemen bei der Bearbeitung der Masterarbeit, der Diskussion von Zwischenständen der Arbeit, der Diskussion und Lösung von Problemen der Datenbeschaffung und - analyse sowie der Präsentation und Diskussion von Ergebnissen. Gestärkt werden soll auch die Kommunikation der Studierenden über ihre Masterarbeit. Die Veranstaltung ersetzt nicht Gespräche und Diskussionen mit den Betreuer*innen der Arbeit.
Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu fachdidaktischen sachunterrichtsbezogenen Fragestellungen und entspricht den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Sie soll auf den Kenntnissen und Fertigkeiten der vorausgegangenen Module, insbesondere auf das Modul 69-SU-PERSP und die Forschungserfahrungen des Praxissemesters, aufbauen. Sie beinhaltet die Entwicklung der Fragestellung, die theoretische fachwissenschaftliche und fachdidaktische Auswertungen des Forschungsstands, die eigene theoretische, experimentelle oder empirische Datenerhebung und Analyse, die Präsentation der Ergebnisse und deren Diskussion im Sinne aktueller Gegenstände des Sachunterrichts, sowie das Literaturverzeichnis.
69-SU-VRPS und 69-SU-PERSP
—
Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Masterarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche, schriftliche Ausarbeitung zu einem i.d.R. fachdidaktischen Thema. Der Umfang der Arbeit ergibt sich aus der inhaltlichen Fragestellung ist mit der*dem Hauptbetreuer*in abzustimmen (i.d.R. ca. 80.000 Zeichen ohne Titelblatt, Abstract, Inhalts-, Abbildungs-, Tabellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Abbildungen, Anhang und Selbständigkeitserklärung). Gruppenarbeiten sind nicht möglich. Studierende zeigen, dass sie eine wissenschaftliche Aufgabenstellung aus dem Themenspektrum des jeweiligen Studiengangs eigenständig und innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeiten können.
Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die Arbeit sollte i.d.R. vielperspektivisch verfasst und von Personen aus zwei der am Sachunterricht beteiligten Fakultäten betreut werden. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Betreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt der*des Erstbetreuerin*Erstbetreuers sicherzustellen, um insbesondere die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren. Die Masterarbeit kann in Absprache mit der*dem Betreuer*in auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate.
Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt der*des Erstbetreuerin* Erstbetreuers einzureichen, über die Form (schriftlich / elektronisch) informiert die jeweilige Fakultät gesondert.
Weitere Konkretisierungen enthält die Modulbeschreibung. Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|
Sachunterricht / Master of Education [FsB vom 30.11.2023 mit Änderung vom 28.03.2024] | Fortsetzung Schwerpunktfach (Grundschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Sachunterricht / Master of Education [FsB vom 30.11.2023 mit Änderung vom 28.03.2024] | Fortsetzung Fach (Grundschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.