Jedes Semester
30 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Das Examenskolloquium und die Masterarbeit dienen dem Nachweis der in den Modulen erworbenen theoretischen und methodischen Kompetenzen. Die Studierenden lernen, selbstständig Forschungsfragen zu formulieren und unter Betreuung durch die Lehrenden empirisch zu bearbeiten. In der mündlichen Verteidigung ihrer Arbeit stellen sie unter Beweis, dass sie fähig sind, ihren Forschungsansatz zu begründen und gegen Einwände zu verteidigen.
Im Examenskolloquium stellen die Studierenden Entwürfe ihrer Arbeit zur Diskussion. In der Masterarbeit erbringen sie den Nachweis ihrer wissenschaftlichen Forschungsarbeit.
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Die mündliche Verteidigung der Masterarbeit kann erst nach deren Abgabe und ihrer Begutachtung als "bestanden" erfolgen.
Vorausgesetzte Module:
26-HEPS-EM: Einführungsmodul
26-HEPS-PM: Praktikumsmodul
Das Examenskolloquim findet je nach Ankündigung im ekVV auf Deutsch oder Englisch statt.
Die Masterarbeit und die Disputation können auf Englisch erbracht werden.
Modulstruktur: 1 SL, 2 bPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Examenskolloquium
(Kolloquium)
Referat ca. 30 Minuten Zuordnung Prüfende:
Lehrende der Veranstaltung
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siehe oben |
siehe oben
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Disputation im Umfang von 30 Minuten zur Verteidigung der Masterarbeit.
Die Disputation findet spätestens drei Monate nach der Mitteilung der Bewertung der Masterarbeit (mindestens 4,0) statt. Die Disputation dient der Feststellung, ob die Kandidatin und der Kandidat befähigt ist, die Ergebnisse der Masterarbeit und ihre fachlichen Grundlagen mündlich darzustellen, die Ergebnisse selbständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen. Die Disputation wird in der Regel von den beiden Lehrenden, die die Masterarbeit bewertet haben, abgenommen und bewertet. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse werden in einem
Protokoll festgehalten.
Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 70 Seiten. Das Thema der Masterarbeit wird von der oder dem die Arbeit betreuenden prüfungsberechtigten Lehrenden ausgegeben. Die Arbeit wird beim Prüfungsamt der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie angemeldet und der Ausgabezeitpunkt aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 5 Monate. Die Arbeit ist fristgerecht im genannten Prüfungsamt abzugeben. Sie wird von dem oder der betreuenden Lehrenden begutachtet. Eine zweite Gutachterin oder ein zweiter Gutachter wird von einem der Modulbeauftragten bestimmt, der hierbei auf Vorschläge des oder der Studierenden Rücksicht nimmt.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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History, Economics and Philosophy of Science / Interdisciplinary Studies of Science / Master of Arts [FsB vom 15.09.2014 mit Änderungen vom 31.07.2015, 01.07.2016, 15.07.2019 und 01.11.2022] | 4. | ein oder zwei Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.