Modul 25-MA-UFP Masterarbeit UFP

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

15 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Mit der Anfertigung der Masterarbeit stellen die Studierenden ihre erworbenen Sach-, Methoden-, Wahrnehmungs- und Gestaltungskompetenzen unter Beweis. Sie erwerben oder vertiefen jedoch besonders folgende: (1) die Fähigkeit eigenständiger Recherche, systematischer Durchdringung einer Problemstellung (Reflexionskompetenz, Methodenkompetenz); (2) die Fähigkeit zu kritischer Aneignung und Auseinandersetzung mit konträren Ansätzen und Interpretationen (Reflexionskompetenz); (3) die Fähigkeit, Ergebnisse - ggf. auch empirische - systematisch und lesbar darzustellen (Gestaltungskompetenz).

Lehrinhalte

Die Themenstellung der MA-Arbeit ergibt sich in der Regel aus dem Kontext eines absolvierten Seminars. Die MA-Arbeit wird von einem/r prüfungsberechtigten Lehrenden der Fakultät hauptverantwortlich betreut und von ihm/ihr und einer/m weiteren Lehrenden begutachtet.
Für die Studierenden besteht die Möglichkeit, begleitend zu der Anfertigung einer Masterarbeit ein Kolloquium zu besuchen, in dem Abschlussarbeiten besprochen werden.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Vorausgesetzte Module:
25-UFP4-VRPS(_a): Vorbereitung und Reflexion des Praxissemesters (GymGe)

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 450h
LP2 15

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 60-70 Seiten und ist in dreifacher schriftlicher gebundener Ausfertigung fristgerecht einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate.
Die/der Studierende meldet die Arbeit beim Prüfungsamt an, die Anmeldung muss vom Erst- und Zweitgutachter unterschrieben sein. Anschließend bestätigt das Prüfungsamt den Eingang und teilt dann den Abgabetermin der MA-Arbeit der/m Studierenden mit. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Unterschrift des Erstgutachters/der Erstgutachterin auf der Anmeldung.

Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung (MPO Ed.).

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Unterrichtsfach Pädagogik / Master of Education [FsB vom 17.10.2016 mit Änderung vom 17.05.2022] Fortsetzung Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Unterrichtsfach Pädagogik / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderung vom 17.10.2016] Fortsetzung Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.