Modul 30-MGS-7 Abschlussmodul

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

30 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Abschlussarbeit bildet mit 28 Punkten einen wichtigen Teil des Studiums. Sie dokumentiert und fördert die Befähigung zur selbständigen Entwicklung von Projekten und zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Die Studierenden lernen darüber hinaus, Forschungsfragen im Kontext von Praxisfeldern zu stellen. Im Kolloquium werden die Vernetzung und der Austausch mit anderen Studierenden gefördert.

Lehrinhalte

Die Masterarbeit stellt den Abschluss des Master-Studiums dar. Das Kolloquium soll die Studierenden darin unterstzützen, eine ihren Interessen adäquate Abschlussarbeit zu entwerfen und gegebenenfalls im Rahmen von empirischen Untersuchungen zu realisieren.
Die Studierenden werden bei der Auswahl und Verwertung der einschlägigen Fachliteratur, bei der Methodenauswahl sowie im Schreib- und Präsentationsprozess kritisch begleitet.

Das Kolloquium dient dem Nachweis der in den Modulen erworbenen theoretischen und methodischen sowie handlungsbezogenen Lehrinhalte.

Mit dem Thema der Masterarbeit wird den Studierenden die Möglichkeit eröffnet, sich auf ein spezifisches Berufsfeld hin zu orientieren.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Vorausgesetzte Module:
30-MGS-1: Einführung in die Geschlechterforschung
30-MGS-2: Hauptmodul 1: Konzepte der Inter- und Transdisziplinarität

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

Kolloquium
Art Kolloquium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Kolloquium (Kolloquium)

Die Studierenden präsentieren in Abhängigkeit vom Stand ihrer Masterarbeit das Konzept, die aufgeworfene Fragestellung, das Forschungsdesign oder auch zentrale Ergebnisse ihrer Arbeit (30 Minuten). Ihre Präsentation kann auch die Reflexion aufgetretener Probleme oder Grenzen der Machbarkeit zum Thema haben. Erprobt wird hier auch die Fähigkeiten einer geeigneten Präsentation (die selbst gewählte Form muss dem Gegenstand entsprechen) und des Umgangs mit Präsentationstechniken.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 840h
LP2 28

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung. Der Ausgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Der Umfang der Arbeit beträgt ca. 70 Seiten. Die Arbeit ist fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie einzureichen.
Den Abschlussarbeiten ist eine Bearbeitungszeit zugeordnet (siehe oben). Ausschließlich dieser Zeitraum steht zur Verfügung für die gesamte Bearbeitung, samt Vorarbeiten. Sinn und Zweck der Abschlussarbeiten ist es, in einem klar umrissenen Zeitraum, eine Frage-/Aufgabenstellung des jeweiligen Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, für die Aufgabenstellung einen Vorschlag abzugeben. In den Verantwortungsbereich der Prüfenden fällt es, dass Studierende eine Aufgabenstellung bearbeiten, die geeignet ist, in der vergebenen Zeit realisiert zu werden. Bei einer hypothetisch vollumfänglichen und inhaltlich hervorragenden Bearbeitung der Aufgabenstellung muss im Vergleich zu einer typischerweise durchschnittlichen Abschlussarbeit im jeweiligen Fach eine Bewertung mit der Note „Sehr gut“ gerechtfertigt sein. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben.
Rechtlich beginnt das Prüfungsverfahren (sowie der Lauf der Bearbeitungszeit) mit der Ausgabe bzw. der finalen Absprache der Aufgabenstellung durch den*die Erstgutachter*in. Die Abschlussarbeit ist unter Angabe der betreuenden prüfungsberechtigten Personen und der Aufgabenstellung im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie unverzüglich anzumelden und dort fristgerecht abzugeben.
Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Gender Studies „Interdisziplinäre Forschung und Anwendung“ / Master of Arts [FsB vom 22.07.2013 und Änderungen vom 02.03.2015, 01.03.2016 und 03.05.2023] 3. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.