Jedes Wintersemester
12 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
In diesem Modul sammeln die Studierenden praktische Berufserfahrungen in einem der folgenden für den Studiengang relevanten Berufsfeldern: Wissenschaft/Forschung, Bildung/Weiterbildung, Öffentliche Verwaltung, Privatwirtschaft, Gesundheit/Public Health, Sport, Politik, Nicht-Regierungs-Organisationen. Sie eignen sich Kenntnisse über Organisationen dieser Berufsfelder sowie über die dort dominanten Arbeits- und Handlungsweisen an und lernen, diese aus der Distanz einer geschlechtertheoretisch informierten Perspektive zu reflektieren. In diesem Modul erwerben die Studierenden mithin die Fähigkeit, theoretische Erkenntnisse und Methoden der Geschlechterforschung für die Anforderungen der Praxis zu nutzen.
Von den Studierenden wird erwartet, Struktur und Funktionen eines Praxisfeldes weitgehend selbständig (dem Niveau eines MA-Studiengangs entsprechend) zu erschließen und zu reflektieren sowie Grenzen und Möglichkeiten der Anwendung des Genderwissens zu analysieren.
Das Praktikum dient der exemplarischen Anwendung theoretischer und methodischer Lehrinhalte in der beruflichen Praxis. Das mindestens sechswöchige Praktikum kann in einer Organisation stattfinden, die sich mit Fragen zu Geschlecht und Geschlechterverhältnissen befasst oder in einer Einrichtung, in der die Praktikantin/der Praktikant ein geschlechterrelevantes Thema bearbeitet. Durch das Feedback der Praktikantin/des Praktikanten oder die Erarbeitung eines konkreten Vorschlags kann die Einrichtung in Bezug auf Geschlecht und Geschlechterverhältnisse aber auch sensibilisiert werden. Genderwissen wird so in die Praxis transferiert. Der Praktikumsbericht dient dazu, die gesammelten Erfahrungen zu reflektieren und zu den im Studium erworbenen Kenntnissen ins Verhältnis zu setzen.
Die Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen und die Anbahnung des Kontakts gehören zu den praktikumsbezogenen Anforderungen an Studierende. Das Praktikumsbüro der Fakultät für Soziologie ist dabei jedoch gern unterstützend behilflich. Die Studierenden suchen sich unter den prüfungsberechtigten Lehrenden der am Studiengang beteiligten Fakultäten eine Mentorin oder einen Mentor. Zur Betreuung des Praktikums durch den Mentor oder die Mentorin gehört neben der Absprache über Aufgaben, die in der Praktikumseinrichtung nach Abstimmung mit dieser abzuwickeln sind und einem abschließenden Gespräch besonders die Betreuung bei der Erstellung des Praktikumsberichts.
Zusätzlich besuchen die Studierenden ein Seminar, welches in jedem Wintersemester im Block angeboten wird. Hier werden der Einsatz von Analyseinstrumenten und die Erprobung von Handlungskompetenzen durch eine am Studiengang beteiligte Lehrperson begleitet. Die Studierenden reflektieren ihre praktischen Erfahrungen in einer kollegialen Peergruppe (5 Studierende).
Die Prüfungsleistung besteht in einem nicht benoteten Praktikumsbericht (Umfang 20-25 Seiten), der eine Reflexion der praktischen Erfahrungen vor dem Hintergrund theoretische Konzepte zum Inhalt hat und von der Mentorin oder dem Mentor gelesen wird.
Die praktischen Berufserfahrungen sollen den Studierenden Anregungen für die Wahl der Masterarbeit sowie Orientierungshilfen für spätere Berufsentscheidungen geben.
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Wird die "kleine" Lehrforschung im Modul 30-MGS-6b absolviert, entfällt dieses Modul.
Modulstruktur: 1 SL, 1 uPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
Begleitveranstaltung
(Seminar)
Die Studierenden präsentieren die Ergebnisse ihres Praktikums in der Begleitveranstaltung. Ihre Präsentation hat die Reflexion ihrer praktischen Erfahrungen vor dem Hintergrund theoretische Konzepte zum Inhalt und soll zudem Fähigkeiten der geeigneten Präsentation (die selbst gewählte Form muss dem Gegenstand entsprechen) und des Umgangs mit Präsentationstechniken unter Beweis stellen. |
siehe oben |
siehe oben
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Der nicht benotete Praktikumsbericht hat einen Umfang von ca. 20-25 Seiten und wird vom Mentor oder der Mentorin geprüft.
Bestandteil des Berichts ist eine Bescheinigung der beschäftigenden Einrichtung, in welcher der Zeitpunkt des Praktikums, die Dauer und die Art der ausgeübten Tätigkeiten aufgeführt werden.
Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Gender Studies „Interdisziplinäre Forschung und Anwendung“ / Master of Arts [FsB vom 22.07.2013 und Änderungen vom 02.03.2015, 01.03.2016, 03.05.2023 und 17.12.2024] | 2. o. 3. | ein oder zwei Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.
Gender Studies „Interdisziplinäre Forschung und Anwendung“ / Master of Arts