Jedes Semester
30 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Tätigkeit selbstständig durchzuführen. Zusätzlich haben sie Qualifikationen wie beispielsweise Projektmanagement, Teamarbeit sowie Darstellung und Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse erworben.
In der Masterarbeit wird ein aktuelles Thema aus dem Gebiet der Mathematischen oder Theoretischen Physik, oder der Mathematik unter Anleitung von Erst- und Zweitgutachter*in der Abschlussarbeit selbstständig bearbeitet. Das Thema berücksichtigt die interdisziplinären Aspekte des Studiengangs, indem die ausgegebene Arbeit eine Komponente aus dem jeweils anderen Fach haben soll.der Betreuerin oder des Betreuers der Abschlussarbeit selbstständig bearbeitet. Das Thema soll auf hohem wissenschaftlichen Niveau sein und wird in der Regel so gestellt, dass das Ergebnis aller Voraussicht nach in eine wissenschaftliche Publikation einfließen kann.
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Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von in der Regel 40-60 Seiten. Sie wird von einer prüfungsberechtigten Person der Fakultät für Mathematik oder der Fakultät für Physik ausgegeben und betreut. Bei Anmeldung der Arbeit wird neben dem Betreuer oder der Betreuerin auch eine Person aus der jeweils anderen
Fakultät festgelegt, die in der Regel das Zweitgutachten erstellt. Eine Gruppenarbeit ist ausgeschlossen. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workloads von 30 LP (900 Stunden) möglich ist. Die Arbeit ist in dreifacher gebundener Ausfertigung fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Physik abzugeben. Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung. Alle promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Mathematik oder der Fakultät für Physik können Betreuer sein. Die Anmeldung der Masterarbeit muss neben der Unterschrift des vorgesehenen Betreuers auch das Einverständnis des Leiters der AG beinhalten. Die zweite prüfungsberechtigte Person muss promoviert sein. Nach Abgabe der Arbeit wird der zweite Gutachter oder die zweite Gutachterin entsprechend § 15 (2) der Prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen und § 14 der Masterprüfungsordnung endgültig festgelegt.
Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Mathematische und Theoretische Physik / Master of Science [FsB vom 15.10.2014 mit Änderungen vom 16.06.2017 und 15.11.2022] | 4. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.