Jedes Semester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Durch die Auseinandersetzung mit Prozessen und Grenzen wissenschaftlicher Erkenntnis erwerben die Studierenden die Kompetenz, die Erziehungswissenschaft als Wirklichkeitswissenschaft anzusehen und deren empirische Erkenntnisse kritisch und reflexiv zu hinterfragen. Die Studierenden erwerben darüber hinaus vertiefte Kenntnisse sowohl über die wissenschaftstheoretischen und methodologischen Grundlagen als auch über die Methoden empirischer Forschung, wodurch sie in die Lage versetzt werden, empirische Forschungsarbeiten zu hinterfragen und bezüglich ihrer pädagogischen Relevanz zu beurteilen. Eine fundierte Auseinandersetzung mit empirischer Forschung findet allerdings nicht nur aus kritisch hinterfragender Perspektive statt, sondern die Studierenden werden auch mit der Rolle der/des selbständig empirisch Forschenden vor Ort konfrontiert. Die Studierenden lernen, theoretische Fragestellungen in empirische Untersuchungskonzepte zu transformieren, die Möglichkeiten und die Grenzen dieser Transformationen zu reflektieren und die Konzepte verantwortungsvoll und auf methodisch hohem Niveau forschungspraktisch umzusetzen.
In Element 1 findet eine vertiefende Vermittlung methodologischer Grundlagen und darauf aufbauender Methodiken qualitativer empirischer Sozialforschung statt. Dies beinhaltet eine Diskussion der Konzepte Wissenschaft, Theorie und Empirie sowie eine Auseinandersetzung mit den Methoden der Datenerhebung und -auswertung mit dem Ziel der Hypothesengenerierung.
In Element 2 findet eine vertiefende Vermittlung wissenschaftstheoretischer Grundlagen und darauf aufbauender Methodiken quantitativer empirischer Sozialforschung statt. Dies beinhaltet eine Diskussion der Konzepte Wissenschaft, Theorie und Empirie sowie eine Auseinandersetzung mit den Methoden der Datenerhebung und -auswertung mit dem Ziel der Hypothesenprüfung.
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Hinweise zur Prüfungswahl:
Die Modulprüfung wird in E1 oder E2 erbracht, die/der jeweilige Lehrende ist verantwortlich für die Prüfung. In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.
Modulübergreifende Regelungen:
In den zwei Pflichtmodulen 25-ME1 und 25-ME2 muss je eine Modulprüfung erbracht werden. Eine dieser Modulprüfungen ist benotet, die andere unbenotet zu erbringen.
Beschreibung des Portfolios:
Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse eines Studierenden aus einer Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die DozentInnen entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.
Die Bewertung des Portfolios erfolgt abschließend aufgrund einer Gesamtbetrachtung der Sammlung.
Beschreibung der Projektarbeit:
Die studienbegleitende Projektarbeit ist eine Einzel-/Gruppenarbeit, mit der ein definiertes Ziel in definierter Zeit erreicht werden soll. In den Projektarbeiten sollen die Studierenden nachweisen, dass sie komplexe Aufgabenstellungen bezogen auf die jeweiligen Modulinhalte Einzeln oder im Team zu lösen vermögen. Der als Prüfungsleistung jeweils zu bewertende Beitrag muss deutlich individuell erkennbar und bewertbar sein. Dies gilt auch für den individuellen Beitrag zum Gruppenergebnis.
Modulstruktur: 1 SL, 0-1 bPr, 0-1 uPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Methodologien und Methoden qualitativer Forschung
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer reflexiven und diskursiven Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
E2: Methodologien und Methoden quantitativer Forschung
(Seminar)
siehe E1 |
siehe oben |
siehe oben
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Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:
Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.
Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:
Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.
Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:
Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.
Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:
Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.
Studiengang | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.12.2014 mit Änderungen vom 01.03.2016 und 01.11.2022] | Soziale Arbeit / Beratung | 1. | ein Semester | Pflicht |
Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.12.2014 mit Änderungen vom 01.03.2016 und 01.11.2022] | Weiterbildung / Medienpädagogik | 1. | ein Semester | Pflicht |
Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.12.2014 mit Änderungen vom 01.03.2016 und 01.11.2022] | Migrationspädagogik, Civic- and International Education | 1. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.