Modul 25-ME-A3 Adressat_innen und Institutionen Sozialer Arbeit und Beratung

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden haben sich mit sozialen und klinischen Institutionen in Sozialer Arbeit und Beratung auseinandergesetzt. Sie können nachvollziehen, wie sich Bilder und Sichtweisen von Adressat_innen in institutionellen Rollen, Strukturen, Bearbeitungsformen und Methoden niederschlagen und können diese Bilder hinterfragen und gegebenenfalls dekonstruieren. Vor dem Hintergrund fundierter theoretischer und empirischer Kenntnisse über die jeweiligen Lebenslagen, Lebenswelten, Bedürfnisse und Rechte der Adressat_innen sind sie in der Lage, angemessene von unangemessenen Zugangsweisen und Bearbeitungsstrategien zu unterscheiden.
Die Studierenden sind in der Lage, Managementstrategien, institutionelle Dynamiken und Kulturen sowie Machtprozesse unter institutionellen und organisationalen Gesichtspunkten zu analysieren und einzuordnen. Sie können diese Dynamiken in professionstheoretischer und -ethischer Sicht evaluieren und sich professions- und gesellschaftspolitisch zu professioneller Haltung und Mandat positionieren.

Lehrinhalte

Die Veranstaltungen in Element 1 thematisieren bezogen auf Soziale Arbeit Institutionstypen und Institutionsdynamik in ihrer jeweiligen sozialtheoretischen Fundierung, sowie die verschiedenen Adressat_innengruppen (Lebensalter/Lebenslagen) im theoretischen und empirischen Kontext. Es werden zentrale Studien bearbeitet, die sich u.a. mit den Bereichen Jugend/Kinder, Familie, Arbeitslosigkeit, Armut etc. befassen.

Der Fokus der Veranstaltungen in Element 2 liegt auf den verschiedenen Adressat_innengruppen der Beratung (Lebensalter/Lebenslagen), sowohl im theoretischen als auch und empirischen Kontext. Es werden zentrale Studien bearbeitet, die sich u.a. mit den Bereichen Jugend/Kinder, Familie, Arbeitslosigkeit, Armut etc. befassen. Darüber hinaus befasst sich Element 2 mit den verschiedenen Institutionen in der Beratung.

Empfohlene Vorkenntnisse

Besuch von 25-ME-A1

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Hinweise zur Prüfungswahl:
Es ist eine Modulprüfung in diesem Modul zu erbringen. Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung gewählten Veranstaltung abgenommen. In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.

Modulübergreifende Regelungen:
In den vier zu wählenden Modulen des Profils (25-ME-A1 bis 25-ME-A3 und 25-ME-A4 oder 25-ME-IT) müssen zwei benotete und zwei unbenotete Modulprüfungen erbracht werden; eine der benoteten Modulprüfungen muss in Form einer Hausarbeit, eine der unbenoteten in Form einer mündlichen Leistung erbracht werden.

Beschreibung des Portfolios:
Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse eines Studierenden aus einer Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die DozentInnen entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.
Die Bewertung des Portfolios erfolgt abschließend aufgrund einer Gesamtbetrachtung der Sammlung.

Beschreibung der Projektarbeit:
Die studienbegleitende Projektarbeit ist eine Einzel-/Gruppenarbeit, mit der ein definiertes Ziel in definierter Zeit erreicht werden soll. In den Projektarbeiten sollen die Studierenden nachweisen, dass sie komplexe Aufgabenstellungen bezogen auf die jeweiligen Modulinhalte Einzeln oder im Team zu lösen vermögen. Der als Prüfungsleistung jeweils zu bewertende Beitrag muss deutlich individuell erkennbar und bewertbar sein. Dies gilt auch für den individuellen Beitrag zum Gruppenergebnis.

Modulstruktur: 1 SL, 0-1 bPr, 0-1 uPr 1

Veranstaltungen

E1: Adressat_innen, Adressat_innenbilder und Institutionen in der Sozialen Arbeit
Art Seminar
Turnus WiSe
Workload5 90 h (30 + 60)
E2: Adressat_innen, Adressat_innen-bilder und Institutionen in der Beratung
Art Seminar
Turnus WiSe
Workload5 90 h (30 + 60)

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung E1: Adressat_innen, Adressat_innenbilder und Institutionen in der Sozialen Arbeit (Seminar)

Die Studierenden nehmen an den angebotenen Lehrveranstaltungen des Moduls aktiv teil, das heißt sie lesen und reflektieren die empfohlene Literatur und beteiligen sich an den Diskussionen in den Seminaren. Gegebenenfalls verfassen sie zu den Seminaren in einem vereinbarten Umfang Reflexionen oder schreiben Kurzreflexionen als Klausur. Weitere Formen der aktiven Teilnahme werden mit den DozentInnen je nach Lehrinhalt und didaktischem Aufbau der Veranstaltungen abgesprochen und sind variierbar.
Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung E2: Adressat_innen, Adressat_innen-bilder und Institutionen in der Beratung (Seminar)

siehe E1

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Projekt mit Ausarbeitung o. Referat mit Ausarbeitung
Gewichtung unbenotet
Workload 120h
LP2 4

Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:

  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen,
  • Klausur (90 Minuten),
  • Projektarbeit (4.500 Wörter).

Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.

Eine der unbenoteten Modulprüfungen muss in Form einer mündlichen Leistung erbracht werden.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Projekt mit Ausarbeitung o. Referat mit Ausarbeitung
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4

Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:

  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen,
  • Klausur (90 Minuten),
  • Projektarbeit (4.500 Wörter).

Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.

Eine der benoteten MP muss in Form einer Hausarbeit erbracht werden.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Projekt mit Ausarbeitung o. Referat mit Ausarbeitung
Gewichtung unbenotet
Workload 120h
LP2 4

Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:

  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen,
  • Klausur (90 Minuten),
  • Projektarbeit (4.500 Wörter).

Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.

Eine der unbenoteten Modulprüfungen muss in Form einer mündlichen Leistung erbracht werden.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Portfolio o. Projekt mit Ausarbeitung o. Referat mit Ausarbeitung
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4

Die Studierenden können wählen, in welcher Form sie den Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachweisen. Zur Auswahl stehen die folgenden Erbringungsformen:

  • mündliche Prüfung im Umfang von höchstens 30 Minuten,
  • Hausarbeit im Umfang von höchstens 4.500 Wörtern,
  • mündliche Präsentation (15-20 Minuten) mit einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von höchstens 2.500 Wörtern,
  • Portfolios, die verschiedene mediale Formen zusammenführen,
  • Klausur (90 Minuten),
  • Projektarbeit (4.500 Wörter).

Die Modulprüfung wird vom Lehrenden der zur inhaltlichen Vertiefung gewählten Veranstaltung abgenommen.

Eine der benoteten MP muss in Form einer Hausarbeit erbracht werden.
In der Veranstaltung, in der die Modulprüfung erbracht wird, muss keine Studienleistung abgelegt werden.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.12.2014 mit Änderungen vom 01.03.2016 und 01.11.2022] Soziale Arbeit / Beratung 2. o. 3. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.