Modul 29-M70RM Praktikumsmodul

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Das Praktikum hat zum Ziel, eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen und damit dem Erwerb von Kompetenzen bei der Anwendung des theoretischen Wissens zu dienen. So kann das Praktikum die Studierenden auf den Berufseinstieg vorbereiten.

Lehrinhalte

Die Studierenden sollen im Rahmen einer Praktikumszeit von insgesamt 10 Wochen Einblicke in die Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens erhalten. Die Praktikumszeit kann auf verschiedene Stellen und nicht aneinander anschließende Zeiträume aufgeteilt werden.
Das Praktikum ist dabei bewusst nicht auf einen bestimmten Bereich festgelegt. Es kann sowohl einen wirtschaftswissenschaftlichen als auch einen wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt setzen. Auch andere Nischengebiete, in denen Managementfähigkeit vermittelt werden (z.B. Psychologie) sind denkbare Tätigkeitsfelder. Auch hinsichtlich der Stellen besteht ein weiter Spielraum. Neben Unternehmen ist auch der Einsatz in spezialisierten Behörden, bei Verbänden oder in großen Anwaltskanzleien denkbar.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Grundsätzlich kann das Praktikumsmodul frühestens nach erfolgreichem Abschluss der nachstehenden Module, die für die ersten vier Fachsemester vorgesehen sind, absolviert werden, nämlich: 29-M1RM Privatrecht I, 29-M2RM Privatrecht II, 29-M3RM Privatrecht III, 29-M4RM Privatrecht IV und ein Modul aus dem Profilwahlbereich I (1 aus 3: 29-M40RM Recht in Europa, 31-M4 Rechnungswesen, 31-M8 BWL II).
Ausnahmen hiervon kommen nur in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass aufgrund besonderer Vorkenntnisse die mit dem Modul zu erwerbenden Kompetenzen erworben werden können. Über Ausnahmen entscheidet die nach Paragraph 21 BPO zuständige Stelle.

Notwendige Voraussetzung ist die Einschreibung im Bachelorstudiengang Recht & Management.

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 SL, 1 uPr 1

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in

Nachweis der Praktikumsstelle(n) über das absolvierte Praktikum

- -

Prüfungen

Bericht
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung unbenotet
Workload 300h
LP2 10

Das Praktikum (insgesamt 10 Wochen) wird in den vom Studierenden ausgewählten Tätigkeitsfeldern absolviert. Ein Bezug zu den Inhalten des Studiums Recht&Management ist erforderlich.
Nach Beendigung des Praktikums ist zeitnah ein Bericht über die geleisteten Tätigkeiten sowie erfüllten Aufgaben und gewonnenen Erfahrungen (Reflexion) abzugeben. Der Bericht soll 2500 Wörter umfassen. Auf dem Deckblatt soll der Name, Matrikelnummer, Praktikumsunternehmen sowie der Praktikumszeitraum und die Praktikumsstelle notiert werden. Der Bericht wird durch einen Lehrenden/eine Lehrende der Fakultät für Rechtswissenschaft beurteilt, der/die jeweils im aktuellen Semester durch die nach § 29 BPO zuständige Stelle bestimmt wird. Die mit dem Bericht zu erbringende Leistung ist als bestanden zu bewerten, wenn die beschriebenen Kompetenzen nachgewiesen wurden und eine entsprechende Reflexion enthalten ist. Zusätzlich ist ein Nachweis der Praktikumsstelle über die Absolvierung des Praktikums vorzulegen.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 16.05.2023] 1-Fach (fw) Individueller Ergänzungsbereich ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] 1-Fach (fw) Individueller Ergänzungsbereich ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016] 1-Fach (fw) Individueller Ergänzungsbereich ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.