Modul 39-M-MBT-MSc_a Masterarbeit

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

30 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, unter Anleitung ein wissenschaftliches Problem weitgehend selbständig zu bearbeiten. Sie können die Arbeit planen, Experimente durchführen und protokolieren und anschließend die Ergebnisse im angemessenem Umfang sowie in entsprechender Qualität in einer schriftlichen Abfassung sowie in einer Präsentation dokumentieren.

Lehrinhalte

Zu einem gemeinsam zwischen der oder dem Studierenden und der oder dem Betreuenden vereinbarten Thema, das meist dem Forschungsumfeld der gewählten Bereiche entnommen ist, wird eine experimentelle Arbeit weitgehend selbständig durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht soll entsprechend den Regeln des naturwissenschaftlichen Publizierens aufgebaut sein und aus den Kapiteln Zusammenfassung, Einführung, Material und Methoden, Ergebnisse, Diskussion und Liste der Referenzen bestehen. Das Thema und der experimentelle Aufwand müssen so gewählt sein, dass die Arbeit in der vorgesehen Zeit angefertigt werden kann.
Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Masterarbeit vorgetragen und anschließend diskutiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Empfohlen für die Ausgabe der Masterarbeit ist der Abschluss der Module, die im jeweiligen Studienverlauf für die ersten 2 Semester vorgesehen sind.

Notwendige Voraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss des Moduls:

  • 39-M-MBT-PJ: Projekt

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in

Präsentation der Ergebnisse der Masterarbeit und anschließende Diskussion.

- -

Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 900h
LP2 30

Die Masterarbeit ist eine schriftlichen Ausarbeitung in der Regel im Umfang von 50 bis 80 Seiten, in der die Arbeitsergebnisse zusammengefasst werden. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Bei begründeten fachspezifischen Fällen kann bei bestimmten Themen als Ausnahmefall die Bearbeitungszeit durch den Studiengangskoordinator auf 12 Monate erhöht werden.
Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 30 LP (900 Stunden) möglich ist. Die Masterarbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben.
Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

Weitere Hinweise

Der Bearbeitungszeitraum für die Masterarbeit beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit ist ein Workload von 900 Stunden (30 LP) zu erbringen. In besonderen Ausnahmefällen kann durch den Studiengangskoordinator die Bearbeitungszeit im Vorfeld auf 12 Monate erweitert werden.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Molekulare Biotechnologie / Master of Science [FsB vom 01.07.2022 mit Änderung vom 31.03.2023] 4. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.

Frühere Version dieses Moduls


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.