Es wurden noch keine Modulverantwortlichen benannt
Jedes zweite Wintersemester. Das Modul Personzentrierte Beratung 1 (FS-PB1) findet im Wechsel mit dem Modul Personzentrierte Beratung 2 (25-FS-PB2) statt.
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden erwerben erste theoretische Kompetenzen bezüglich des personzentrierten Ansatzes sowie die Fähigkeit, diesen in Abgrenzung zu anderen Beratungsansätzen,Therapie, Krisenintervention u.a. zu erfassen. Sie erwerben zudem praktische Kompetenz im Hinblick auf Gesprächsführung in der personzentrierten Beratung und die Fähigkeit, einzelne Techniken nicht nur theoretisch zu verstehen, sondern diese auch prozessangemessen anzuwenden. Schließlich erwerben sie die Kompetenz, Beratungsprozesse nachzuvollziehen und institutionelle Rahmenbedingungen sowie Beratungssettings in ihrer Bedeutung für Beratung zu erfassen. Durch die Erbringung der Modulprüfung in Element 1 oder 2 werden darüber hinaus Schlüsselkompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Kommunikationsfähigkeit, die Befähigung zu selbstgesteuertem Lernen, sowie bei mündlichen Modulprüfungen Präsentations- und Visualisierungskompetenzen gefördert.
Das Modul führt in den personzentrierten Ansatz in Theorie und Praxis ein. Es werden erste zentrale Begriffe und Prinzipien des personzentrierten Ansatzes behandelt und im Vergleich mit anderen Beratungsansätzen, wie zum Beispiel dem systemischen und pädagogischem Ansatz, sowie in Abgrenzung zu Therapie diskutiert. Zudem werden institutionelle Rahmenbedingungen und Beratungssettings beispielhaft anhand unterschiedlicher Praxisfelder thematisiert. Element 2 fokussiert die Gesprächsführung und Beratungsgestaltung einschließlich der damit verbundenen Gesprächstechniken, die im Hinblick auf die Strukturierung von Beratungsprozessen und einzelnen Beratungsphasen (Anfangsphase, Mittelphase, Abschluss) thematisiert werden. In der Modulprüfung wird ein inhaltlicher Aspekt des Elements 1 oder 2 aufgenommen und vertiefend bearbeitet.
Einführungsmodul, Grundlagenmodul
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Es müssen zwei Studienleistungen und eine Modulprüfung erbracht werden. Es muss in beiden Veranstaltungen, E1 und E2, jeweils eine Studienleistung erbracht werden. Zusätzlich wird in einem der Elemente, E1 oder E2, die Modulprüfung erbracht.
Modulstruktur: 2 SL, 1 uPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
E1: Einführung in die Personzentrierte Beratung
(Seminar)
Die Studienleistung dient der Einübung einer an wissenschaftlichen Fragen orientierten Haltung zu den in der Veranstaltung behandelten Themen und hat im Hinblick auf die im Modul verankerten Kompetenzen einübenden und vertiefenden Charakter. Eine Studienleistung ist das Anfertigen einer Aufgabe zu Übungszwecken. Übungsaufgaben können beispielsweise sein: Die Vorbereitung und Durchführung einer Gruppenarbeit, die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Präsentation, eine Argumentationsrekonstruktion, die Zusammenfassung eines Textes etc. Für alle Studienleistungen gilt, dass schriftliche Beiträge im Umfang von höchstens 1.200 Wörtern und mündliche Beiträge im Umfang von höchstens 20 Minuten verlangt werden. |
siehe oben |
siehe oben
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Lehrende der Veranstaltung
E2: Gesprächsführung und Beratungsprozess
(Seminar)
siehe E1 |
siehe oben |
siehe oben
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Die Modulprüfung, durch die der Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachgewiesen wird, kann eine der folgenden Erbringungsformen haben:
Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse einer/s Studierenden aus eine Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Lehrenden entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.
Der/ die Lehrende entscheidet, basierend auf den in der Modulbeschreibung vorgesehenen Formen der Modulprüfung, über die Erbringungsform.
Die Modulprüfung, durch die der Erwerb der modulspezifischen Kompetenzen nachgewiesen wird, kann eine der folgenden Erbringungsformen haben:
Das Portfolio bezeichnet eine Zusammenstellung von Dokumenten, die den Lernverlauf eines Individuums beschreiben bzw. dokumentieren. Portfolios dienen dazu, Lernerfahrungen und -erfolge zu erfassen und Lernstrategien zu planen. Mit Hilfe des Portfolios sollen die Arbeitsergebnisse einer/s Studierenden aus eine Veranstaltung/einem Modul dokumentiert werden. Ein Portfolio kann verschiedene Arbeiten von Exzerpten und Literaturrecherchen bis zu Lerntagebüchern oder Referaten enthalten. Die Lehrenden entscheiden jeweils, welche Leistungen für das Portfolio zu erbringen sind, dies kann je nach didaktischem Konzept der Veranstaltung/des Moduls für alle Studierenden gleich sein, es kann aber auch individuell vereinbart werden.
Der/ die Lehrende entscheidet, basierend auf den in der Modulbeschreibung vorgesehenen Formen der Modulprüfung, über die Erbringungsform.
Studiengang | Profil | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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FrauenStudien / Weiterbildendes Studium [Studien- und Prüfungsordnung vom 22.12.2015] | Beratung | 3. | zwei Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.