Modul 27-AP-AM Forschungsmodul

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Wintersemester

Leistungspunkte und Dauer

32 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

(A) Allgemeine Schlüsselkompetenzen
Studierende
- können Forschungs- und Schreibprozesse planen und organisieren,
- können wissenschaftliche Literatur lesen und verstehen,
- können wissenschaftliche Theorien und psychologische Forschungsergebnisse kritisch beurteilen und reflektieren,
- vertiefen ihre EDV-Kompetenzen bei der Literaturrecherche und –verwaltung sowie der Datenanalyse und Textverarbeitung.
(B) Psychologiespezifische Schlüsselkompetenzen
Studierende
- sind fähig mit englischsprachigen wissenschaftlichen Texten umzugehen,
- können Versuchsplanung und Forschungsprozess konzipieren und koordinieren,
- können quantitative Methoden auf eine empirische Fragestellung anwenden,
- können Datensätze erstellen und pflegen und Datenanalysen mit spezieller statistischer Software durchführen,
- können Forschungsergebnisse in Relation zu Theorie und/oder Anwendung kritisch bewerten.
(C) Modulspezifische Kompetenzen
Studierende
- erwerben und vertiefen ihre Kenntnisse und Kompetenzen bezogen auf spezielle Theorien, Methoden, Themengebiete und Befunde eines Teilgebiets der Psychologie.

Lehrinhalte

27-AP-AM.1 (Kolloquium)
Im Kolloquium geht es vorranging um die Rezeption von aktuellen Forschungsfragen und Forschungsbefunden und deren Relevanz, sowie die kritisch-konstruktive Erörterung der eigenen Abschlussarbeit, wobei im 3. Semester die Diskussion von konkreten Forschungsfragen auf Grundlage bestehender Befunde fokussiert wird.

27-AP-AM.2 (Kolloquium)
Im Kolloquium geht es vorranging um die Rezeption von aktuellen Forschungsfragen und Forschungsbefunden und deren Relevanz, sowie die kritisch-konstruktive Erörterung der eigenen Abschlussarbeit, wobei im 4. Semester die Forschungsergebnisse so wie das Schreiben der Abschlussarbeit fokussiert werden.

27-AP-AM.3 (Masterarbeit)
Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeit i.d.R. einer eigenständigen empirischen Untersuchung, in welcher die wissenschaftliche und praktische Relevanz dieser sowie die Ergebnisse dargestellt und diskutiert werden. Mögliche Themen für Abschlussarbeiten und die Liste der Prüfungsberechtigten in dem Modul werden rechtzeitig bekannt gegeben. Vor und während der zehnmonatigen Bearbeitungszeit finden regelmäßige Treffen zwischen Studierenden und Betreuer*in statt, bei denen die spezifischen, in verschiedenen Phasen der Arbeit anstehenden Fragen beraten werden.
Gegebenenfalls sind mit der Abgabe der Arbeit bei der/dem Betreuer*in weitere Unterlagen einzureichen.

Empfohlene Vorkenntnisse

Projektmodul (27-AP-ProjektPP oder 27-AP-ProjektAOS oder 27-AP-ProjektTW)

Notwendige Voraussetzungen

Modul Forschungsmethoden (27-M-For) oder Modul Diagnostik (27-M-Dia)

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 2 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

27-AP-AM.1: Kolloquium
Art Kolloquium
Turnus WiSe
Workload5 30 h (30 + 0)
LP 1 [SL]
27-AP-AM.2: Kolloquium
Art Kolloquium
Turnus SoSe
Workload5 30 h (30 + 0)
LP 1 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung 27-AP-AM.1: Kolloquium (Kolloquium)

Die Studienleistung wird durch die regelmäßige Beteiligung an Diskussionen in den Seminaren und in Form eines Kurzreferats und / oder eines circa 5-seitigen Exposés zu einem Forschungsthema erbracht.

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung 27-AP-AM.2: Kolloquium (Kolloquium)

Die Studienleistung wird durch die regelmäßige Beteiligung an Diskussionen in den Seminaren und in Form eines Kurzreferats und / oder eines circa 5-seitigen Exposés zu einem Forschungsthema erbracht.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 900h
LP2 30

Die Masterarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche, schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 10.000 Wörtern (ohne Titelblatt, Abstract, Inhalts-, Abbildungs- Tabellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Abbildungen, Anhang und Selbständigkeitserklärung). Studierende zeigen, dass sie eine wissenschaftliche Aufgabenstellung aus dem Themenspektrum des jeweiligen Studiengangs eigenständig und innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeiten können. Es soll sich vorzugsweise um empirische Arbeiten handeln.
Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Betreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt sicherzustellen, um die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren. Die Masterarbeit kann in Absprache mit der*dem Betreuer*in auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Monate.
Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt Psychologie einzureichen, über die Form (schriftlich / elektronisch) informiert die Abteilung Psychologie gesondert.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Angewandte Psychologie: Diagnostik, Beratung und Training / Master of Science [FsB vom 01.04.2022 mit Änderung vom 21.03.2023 und Berichtigung vom 16.05.2023] 3. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.