Modul 29-M3RM_a Privatrecht III

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Wie in den anderen privatrechtlichen Modulen werden die Fähigkeiten der Studierenden theoretisch-fachlich um die behandelten Rechtsgebiete erweitert.
Im Rahmen der Prüfungsleistung weisen die Studierenden den Erwerb weiterer Kompetenzen im Privatrecht nach. Neben der Verfeinerung der juristischen Darstellungstechnik zeigen die Studierenden, dass sie Fälle aus den gelehrten Rechtsgebieten unter Berücksichtigung der in anderen Modulen bereits erworbenen inhaltlichen und systematischen Fähigkeiten lösen können

Lehrinhalte

Die Veranstaltung Grundkurs BGB Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse vervollständigt die bereits im Modul 29-M2RM erworbenen Kenntnisse durch die noch nicht behandelten Teile des Schuldrechts (Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht).
In der Veranstaltung zum Sachenrecht werden Kenntnisse zum Mobiliar- und Immobiliarsachenrecht vermittelt. Die Studierenden lernen die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen und beweglichen und unbeweglichen Sachen kennen.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M1RM
29-M2RM

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Grundkurs BGB - Gesetzliche Schuldverhältnisse
Art Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Grundkurs BGB - Sachenrecht
Art Vorlesung
Turnus WiSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer.
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen.
  • Mündliche Prüfung als Einzel- oder Gruppenprüfung von 15 Minuten Dauer pro Prüfling.

Die Modulprüfung wird in einer der Vorlesungsveranstaltungen abgelegt. Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Vorlesungsveranstalter/in. Diese/r nimmt die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht.

Die Studierenden sind bei der Wahl der Prüfungsleistung innerhalb der bestehenden Prüfungsangebote frei.
Eine der Prüfungsleistungen der Module 29-M1RM, 29-M2RM, 29-M3RM(_a), 29-M10-RM, 29-M20RM ist in Form einer Hausarbeit zu erbringen

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 16.05.2023] 1-Fach (fw) 3. zwei Semes­ter Pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] 1-Fach (fw) 3. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.

Frühere Version dieses Moduls


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.