Jedes Sommersemester
30 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Zur Erstellung der Masterarbeit wählen die Studierenden ein Kolloquium aus, in dem sie eine Modulprüfung in Form der Masterarbeit erbringen.
Die Kolloquien haben u.a. das Ziel, die Studierenden zu befähigen:
Die Studierenden wenden mit der Erstellung der Masterarbeit die im bisherigen Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse auf ein konkretes Thema der Gesundheitswissenschaften an.
Die Masterkolloquien dienen der Unterstützung bei der Erstellung der Masterarbeit, der in der Regel ein empirisches Untersuchungsvorhaben zugrunde liegt.
Vorheriger Abschluss der Module: 40-MPH-1, 40-MPH-2, 40-MPH-3, 40-MPH-4, 40-MPH-5, 40-MPH-6, 40-MPH-7, 40-MPH-8
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Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Studierenden haben im vierten Semester die Wahl zwischen unterschiedlichen Masterkolloquien der an der Fakultät vertretenen Public-Health-Disziplinen, die sich jeweils aus den vorangehenden Modulen und der Betreuung der Masterarbeit ergeben. Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden Hilfestellungen bei der Erstellung ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu geben und sie bei der kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Texten aus dem Bereich ihrer Masterarbeit zu fördern.
Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung und hat einen Umfang von ca. 80-100 Seiten. Durch die Masterarbeit soll die Befähigung nachgewiesen werden, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein gesundheitswissenschaftliches Problem selbständig nach wissenschaftlichen Grundsätzen schriftlich zu bearbeiten. Die Fragestellung der Masterarbeit wird im Masterkolloquium erarbeitet und während der Veranstaltungszeit auf Antrag des Studierenden in Abstimmung mit dem/der Betreuer/in ausgegeben; der Ausgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 30 LP (900 Stunden) möglich ist. Die Masterarbeit ist spätestens am 30.09. in zweifacher Ausfertigung beim Prüfungsamt abzugeben.
Erfolgt die Ausgabe des Themas für eine Masterarbeit auf Antrag im begründeten Einzelfall außerhalb eines Kolloquiums beträgt die Bearbeitungszeit 3 Monate ab Ausgabe des Themas.
Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Public Health / Master of Science [FsB vom 02.11.2018 mit Berichtigung vom 02.05.2019] | 4. | ein Semester | Wahlpflicht |
Public Health / Master of Science [FsB vom 01.10.2013 mit Änderungen vom 01.07.2016 und 02.11.2018] | 4. | ein Semester | Wahlpflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.