Modul 61-SPW-5 Masterarbeit

Achtung: Auf dieser Seite wird ein eingestelltes Modulangebot angezeigt.

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Wird nicht mehr angeboten

Leistungspunkte und Dauer

25 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

In Ihrer Masterarbeit zeigen Sie, dass Sie die in Ihrem Studium erworbenen theoretischen und methodischen Kenntnisse auf eine sportbezogene Fragestellung anwenden und diese selbständig bearbeiten können.

Lehrinhalte

Die Masterarbeit ist im Regelfall eine Literaturarbeit, die aus einer sportwissenschaftlichen Theorieveranstaltung der Module 61-SPW-1, 61-SPW-2 oder 61-SPW-3 hervorgeht. Bei entsprechender Vorbereitung ist auch die Bearbeitung einer empirischen Fragestellung möglich. Themen für die Masterarbeiten vergeben alle Lehrkräfte, die Veranstaltungen in den oben genannten Modulen anbieten. Vorbereitend und begleitend zu Ihrer Masterarbeit besuchen Sie ein Kolloquium, in dem Sie Gelegenheit haben, die Konzeption ihrer Arbeit vorzustellen und zu diskutieren.

Empfohlene Vorkenntnisse

Der vorherige erfolgreiche Abschluss der Module 61-SPW-1, 61-SPW-2 und 61-SPW-3 wird empfohlen. Im Falle eines empirischen Arbeitsvorhabens sollten Sie zudem den vorherigen Abschluss des Moduls 61-SPW-4 anstreben.

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

Kolloquium
Art Kolloquium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Kolloquium (Kolloquium)

Präsentation der eigenen Fragestellung für die Masterarbeit und Reflexion der Fragestellungen der anderen Teilnehmer

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 690h
LP2 23

Die Masterarbeit kann als Einzel- oder Gruppenarbeit geschrieben werden, wobei in letzterem Fall die Autorenschaft einzelner Teile auszuweisen ist. Die Masterarbeit soll in der Regel einen Umfang von 120 Seiten nicht überschreiten (bei Gruppenarbeiten entsprechend mehr). Sie wird in einem Zeitraum von sechs Monaten angefertigt. Thema und Bearbeitungszeitraum sind im Prüfungsamt anzumelden. Die Arbeit ist fristgerecht abzugeben.

Weitere Hinweise

Bei diesem Modul handelt es sich um ein eingestelltes Angebot. Dieses Modul richtet sich nur noch an Studierende, die nach einer der nachfolgend angegebenen FsB Versionen studieren. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wurde bis maximal Wintersemester 2016/17 vorgehalten. Genaue Regelungen zum Geltungsbereich s. jeweils aktuellste FsB-Fassung.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Sportwissenschaft: Organisationsentwicklung und Management / Master of Arts [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 03.06.2013 und 15.08.2016] 4. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SoSe
Sommersemester
WiSe
Wintersemester
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.