Modul 29-M52RM Praxis des Arbeitsrechts

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Nach Abschluss des Moduls haben die Studierenden erweiterte Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Recht der Arbeit und der angrenzenden Gebiete. Dabei können auch sanktionsrechtliche Fragen im Rahmen des Wirtschaftsstrafrechts sowie Fragen des Sozialversicherungsrechts (insbesondere SGB II und SGB III) eine Rolle spielen. Die Studierenden sind in der Lage, die ihnen in den gewählten Teilgebieten vorgestellten Sachverhaltsprobleme zu erfassen und praxisnah und interessengerecht zu lösen. Diesen Kompetenzerwerb weisen sie im Rahmen der Modulprüfung nach.

Lehrinhalte

Innerhalb dieses Moduls haben die Studierenden die Möglichkeit, aus einer Vielzahl angebotener Veranstaltungen mit arbeitsrechtlichem und sozialrechtlichem Bezug nach eigener Neigung drei je zweistündige auszuwählen. Diese behandeln Fragen des Arbeitsrechts ( z.B. des Individualarbeitsrechts, des Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts, des Betriebsverfassungsrechts, des Europäischen Arbeitsrechts) und des Sozialrechts (z.B. des Sozialversicherungsrechts einschließlich des Arbeitsförderungsrechts, des Rechts der Grundsicherung für Arbeitssuchende, des Sozialhilferechts, des Gesundheitsrechts sowie sonstige Rechtsgebiete aus dem Sozialgesetzbuch einschl. sozialrechtlicher Nebengebiete) sowie Grundzüge des Arbeits- und Sozialgerichtsverfahrensrechts.
Die für das Modul anrechenbaren Veranstaltungen werden jeweils rechtzeitig mitgeteilt.

Empfohlene Vorkenntnisse

29-M1RM
29-M2RM
29-M3RM
29-M4RM

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Veranstaltung I
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Veranstaltung II
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Veranstaltung III
Art Seminar o. Vorlesung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [Pr]

Prüfungen

Hausarbeit o. Klausur o. mündliche Prüfung o. Referat mit Ausarbeitung
Zuordnung Prüfende Lehrende der Veranstaltung Veranstaltung III (Seminar o. Vorlesung)
Gewichtung 1
Workload 120h
LP2 4
  • Mündliche Prüfung von ca. 15-20 Minuten Dauer.
  • Seminararbeit bestehend aus einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von 18 bis 30 Seiten und in der Regel einem mündlich gehaltenen Referat mit einer Dauer von 10 bis 25 Minuten.
  • Klausuren von nicht weniger als 90 Minuten und nicht mehr als 180 Minuten Dauer.
  • Hausarbeiten im Umfang von 18 bis 30 Seiten, die für eine Dauer von mindestens 4 und höchstens 8 Wochen ausgegeben werden und für eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als 4 Wochen ausgelegt sein sollen.

Die Modulprüfung wird in einer der Veranstaltungen abgelegt. Über die jeweils konkret angebotenen Prüfungen, Prüfungsformen und den genauen Umfang entscheidet die/der jeweilige Veranstalter/in. Diese/r nimmt auch die Prüfung ab. Die Prüfungsangebote werden im eKVV veröffentlicht.
Die Studierenden sind bei der Wahl der Prüfungsleistung innerhalb der bestehenden Prüfungsangebote frei.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 16.05.2023] 1-Fach (fw) 5. zwei Semes­ter Wahl­pflicht
Recht und Management / Bachelor of Arts [FsB vom 15.08.2016 mit Berichtigung vom 01.03.2017 und Änderung vom 01.03.2022] 1-Fach (fw) 5. ein oder zwei Semes­ter Wahl­pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.

Frühere Version dieses Moduls


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.