Modul 23-KLI-BA-EXP Externe Praktika (Sprachentwicklungsstörungen, Stimmstörungen, Redeflussstörungen, Hörstörungen / CI)

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

20 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Das Externe Praktikum spezialisiert die Studierenden in Ergänzung zu den theoretischen Grundlagen aus den Veranstaltungen zu den Bereichen der Sprachentwicklungsproblematik (Pädiatrie/ Neuropädiatrie), des Redeflusses sowie der Stimm- und Hörstörungen (HNO / Phoniatrie). Es liefert die praktische Verknüpfung zu den fachspezifischen Modulen der Diagnostik und Therapie der Sprachentwicklungsstörungen diverser Ursachen und Schwerpunkte (23-KLI-BA-SES1; 23-KLI-BA-SES2), für die Diagnostik und Therapie von Redeflussstörungen und Hörstörungen im Kindes- und Erwachsenenalter (23-KLI-BA-SES3) und zum Bereich der Stimmstörungen bei Kindern und Erwachsenen (Modul 23-KLI-BA-STM).

Die Studierenden erwerben im Rahmen des studienbegleitenden Praktikums wichtige Kompetenzen, die sie dazu befähigen, in den oben genannten klinisch-therapeutischen Bereichen nach Abschluss des Studiums erfolgreich praktisch zu arbeiten. Sie beherrschen die aktuellen Verfahren der klinischen Diagnostik und können ihr therapeutisches Handeln und ihre Therapieplanung an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten und reflektieren. Sie verfügen über spezialisiertes Wissen über die Störungsbilder im Rahmen einschlägiger Erkrankungen der oben ausgeführten Bereiche und können hier Theorie und Praxis erfolgreich aufeinander beziehen. Neben den fachspezifischen Kompetenzen im Bereich der klinischen Diagnostik und Therapie sind sie dazu befähigt, sich in einem interdisziplinären Team abzustimmen und die sprachtherapeutischen Belange kompetent zu vertreten.

Lehrinhalte

Das Externe Praktikum wird in Teilblöcken in externen Institutionen absolviert. Es umfasst Praxisleistungen zu den Bereichen der Sprachentwicklungsstörungen, des Redeflusses (Stottern, Poltern), der Rhinolalien, der Stimmstörungen und der Hörstörungen (incl. Zustand nach CI / Cochlear Implantat). Um die notwendige Anzahl supervidierter Praktikumsstunden in den sieben Semestern wirklich absolvieren zu können, ist es ratsam, das Praktikum ab dem vierten Fachsemester, in der vorlesungsfreien Zeit, oder auch studienbegleitend in Praxen der Umgebung mit einem Tag pro Woche über das vierte und/oder fünfte Fachsemester zu absolvieren. Ausstehende Praktikumsleistungen müssen spätestens im siebten Fachsemester im Block abgeschlossen werden.

Die Studierenden können sich Institutionen für die jeweiligen inhaltlichen Praktikumsblöcke frei wählen. Die genauen Zeiten richten sich nach den Gegebenheiten in der / den ausgewählten Einrichtung/en.
Nach einer Hospitationsphase übernehmen die Studierenden zunehmend unter Supervision und praktischer Anleitung sowohl Diagnose- als auch Therapieeinheiten.
Der gesamte Umfang der Therapieeinheiten umfasst für die jeweiligen Störungsbereiche mindestens:
- Spracherwerbsstörungen bei Kindern und Jugendlichen (SES / USES): 240 Stunden,
- Redeflussstörungen: 50 Stunden,
- Hörstörungen incl. CI: 40 Stunden,
- Stimmstörungen: 80 Stunden
Insgesamt sind 420 Therapiestunden zu absolvieren; davon sind also 10 Stunden frei wählbar. Für alle Bereiche gilt, dass anteilig maximal 13% der Stunden als Beobachtungspraktikum (Hospitation) absolviert werden dürfen, während 87% der Stunden aktive supervidierte Therapie und Diagnostik umfassen. Für die Vor- und Nachbereitung einer supervidierten Therapie- bzw. Diagnostikstunde dürfen maximal 20 % der Zeit veranschlagt werden. (Bei 420 Stunden insgesamt sind 365 Stunden für Therapie und Diagnostik zu erbringen, davon dürfen max. 73 Stunden für Vor- und Nachbereitung gezählt werden und mind. 347 Stunden sind insgesamt als selbst durchgeführte Therapie zu leisten.) Diese Vorgaben entsprechen den aktuellen Richtlinien der GKV-Kassenverbände und werden zu Beginn des Studiums genauer im Begleitseminar erläutert.
(Der Umfang und die genaue Durchführung der Praktika richtet sich nach den Vorgaben der Kassenverbände GKV, Zulassungsempfehlungen nach §124 Abs. 4 SGB V für die entsprechenden Studiengänge der akademischen Sprachtherapie.)

Die Vor- und Nachbereitung der externen Praktika erfolgt anhand von Fallbesprechungen an der Universität.

Das Begleitseminar thematisiert die Therapiedidaktik der verschiedenen oben aufgeführten Störungsbilder. Es werden sowohl allgemeine Prinzipien erarbeitet als auch die spezifischen didaktischen Anforderungen z.B. in der Kindertherapie vermittelt und diskutiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Für eine sinnvolle Durchführung der jeweiligen externen (Teil-) Praktika ist es empfehlenswert, die entsprechenden Theoriemodule zu Spracherwerbsstörung, erste Veranstaltungen zu Stimmstörung bzw. Redeflussstörung vorab absolviert zu haben.

Notwendige Voraussetzungen

23-KLI-BA-GKL - Grundlagen der Klinischen Linguistik
Internationale Studienbewerber*innen müssen das Modul „23-DAF-M5a Sprachpraxis für Bildungsausländer“ (in der jeweils gültigen Fassung) absolviert haben.

Erläuterung zu den Modulelementen

Das externe Praktikum wird an externen Einrichtungen unter der Supervision der dort tätigen Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten durchlaufen. (Eine Qualifikation der Supervisorinnen nach Maßgabe der KVV muss gewährleistet sein.) Teilpraktika können in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt werden, um die notwendigen Therapiestunden zu den jeweiligen Behandlungsbereichen in spezialisierten therapeutischen Zentren und Praxen zu absolvieren.
Teilpraktika zu einzelnen Störungsbereichen können vorgezogen und schon z.B. in der vorlesungsfreien Zeit, ab dem dritten Fachsemester, abgeleistet werden.

Modulstruktur: 2 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

Begleitseminar (Fokus auf Therapiedidaktik für Sprachentwicklungsstörungen, Stimmstörungen, Redeflussstörungen und Hörstörungen / CI)
Art Seminar
Turnus WiSe
Workload5 90 h (30 + 60)
LP 3 [Pr]
Praxisstunden externe Praktika
Art Praktikum
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 420 h (360 + 60)
LP 14 [SL]

Die Praktikumsstunden verteilen sich auf die Bereiche wie folgt:
Entwicklungsbedingte Störungen und Rhinolalien: mind. 240 Std.
Sprachstörungen bei Hörstörungen / CI: mind. 40 Std.
Stottern und Poltern: mind. 50 Std.
Stimmstörungen: mind. 80 Std.
Zusätzlich stehen 10 Stunden zur freien Wahl.

Vor- und Nachbereitung der externen Praktika (Sprachentwicklung, Stimme, Hören, Redefluss)
Art Berufsfeldbezogene Praxisstudie
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Praxisstunden externe Praktika (Praktikum)

Es sind insgesamt 420 Praxisstunden im unmittelbaren Patienten- bzw. Klientenkontakt zu erbringen. Der Anteil der Vorbereitung, Dokumentation und Nachbereitung mit Reflexion an diesen Stunden soll nicht mehr als 20% betragen. Die Beurteilung über die in diesem Zeitraum erworbene Fachkompetenz erfolgt durch Praxisanleiter/innen und Supervisor/innen (speziell qualifizierte Sprachtherapeut/innen der betreuenden Einrichtungen).

siehe oben siehe oben
Lehrende der Veranstaltung Vor- und Nachbereitung der externen Praktika (Sprachentwicklung, Stimme, Hören, Redefluss) (Berufsfeldbezogene Praxisstudie)

Die Studienleistung erfolgt anhand von drei Fallbesprechungen an der Universität, diese sind den Bereichen der Hörstörungen, der Redeflusstörungen und der Stimmstörungen zugeordnet.

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Bericht

Es ist ein Praktikumsbericht im Umfang von ca. 20 Seiten zu erstellen, der sich zu gleichen Teilen auf die vier Störungsbereiche (Stimmstörungen, Redeflussstörungen, Sprachentwicklungsstörungen und Hörstörungen / Spracherwerb mit CI) bezieht. Inhaltlich ist fallbezogen die Symptomatik, Diagnostik und Therapie je eines behandelten Patienten/in darzustellen, sowie eine kurze Beschreibung und Charakterisierung der Praktikumsstelle zu geben. Bewertet wird der Bericht durch den / die Modulverantwortliche/n.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Klinische Linguistik / Sprachtherapie / Bachelor of Science [Studien- und Prüfungsordnung vom 01.06.2021] 1-Fach (fw) 4. ein oder zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.