Jedes Semester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden können eine eigene musikpraktische Präsentation nach aufführungstechnischen Aspekten sowie epochalen und gattungstypischen Kontexten selbstständig planen, durchführen und reflektieren. Dabei können sie musikalische und außermusikalische Aspekte sinnvoll gestalterisch miteinander in Beziehung setzen und solistisch wie im Ensemble musikalisch agieren.
Die Studierenden können historische und zeitgenössische Musikwerke anhand musikalischer Stilmittel einordnen sowie ihre Entstehung im Hinblick auf biographische, gesellschaftliche, ästhetische oder philosophische Einflüsse in ihrer Zeit kontextualisieren.
Sie bringen Kompetenzen als musikalische Solisten in einem Ensemble ein. Dabei erweitern sie ihre Musikpraxis, die Kenntnis stilistischer Besonderheiten und ihr persönliches Ausrucksrepertoire.
Sie erarbeiten Sing- und Spieltechniken mit der Stimme sowie mit dem Instrument und können diese stilecht und ausdrucksstark gestaltend einsetzen.
Musikgeschichte 2:
In der Veranstaltung werden übergreifende historische Entwicklung, Wendepunkte und Epochenumbrüche der Musikgeschichte überblicksartig dargestellt. Kompositorische, aufführungspraktische und rezeptionsgeschichtliche Merkmale historischer und zeitgenössischer Musik werden anhand von Aufnahmen und Partituren exemplarischer Werke unter Berücksichtigung individuell biographischer sowie gesellschaftlicher Einflüsse analysiert.
Ensemblemusizieren:
Aspekte musikalischer Ensemblearbeit werden vertieft, u.a. die Planung und Durchführung von Probenarbeit, die Adaption von Musikwerken für heterogene Ensembles und die Erprobung grundlegender Arrangementtechniken. Dabei werden die Ausbildung eines Bewusstseins für stilistische Angemessenheit sowie die Erweiterung des persönlichen Ausdrucksrepertoires gleichermaßen unterstützt.
Instrumental- und Vokalunterricht:
An jeweils ausgewählten Musikwerken werden vokale sowie instrumentalmusikalische Fertigkeiten ausgebildet, die sing- bzw. spieltechnische und aufführungstechnische Aspekte vereinen.
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Bestandene Eignungsfeststellung Musik
Abschluss der Module 38-M1-Mu und 38-M2-Mu
Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1
Zuordnung Prüfende | Workload | LP2 |
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Lehrende der Veranstaltung
Musikgeschichte 2
(Seminar)
Impulsreferat zu einem im Seminar besprochenen musikwissenschaftlichen Thema (max. 20 min). |
siehe oben |
siehe oben
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Die Studierenden entwickeln eine musikalische Präsentation, in der sie die Ergebnisse aus dem Instrumental- und Vokalunterricht, den musikbezogenen Werkstätten und Seminaren vorstellen. Auch integrative Elemente (etwa der Performance) können einbezogen werden. Die Präsentation hat eine Dauer von ca. 20 Minuten. Es sollten Fachstudierende in den Ensemblestücken mitwirken. Die Prüfung ist in der Regel hochschulöffentlich, kann aber auf Wunsch des Studierenden auch intern veranstaltet werden. Gruppenprüfungen sind zulässig, die Prüfungszeit wird dementsprechend angepasst.
Folgende Anforderungen gelten im Einzelnen:
Instrumental:
• Die Präsentation findet auf mindestens einem in Absprache mit den Lehrenden des Fachs selbst gewählten Instrument statt. In der Regel handelt es sich dabei um das im Instrumentalunterricht des 4.-6. Semesters studierte Instrument. Mindestens ein Stück muss solistisch vorgetragen werden.
• Es steht den Studierenden offen, weitere Instrumente im Rahmen der Prüfung zu präsentieren.
Gesang:
• Mindestens ein Musikstück muss als Sologesang (ggf. mit Begleitung) vorgetragen werden.
• Es müssen fünf Volkslieder mit mindestens 2 Strophen vorbereitet werden, von denen eines von den Prüfer*innen zu Beginn der Präsentation ausgewählt wird. Das Lied muss auswendig vorgetragen werden. Mindestens eine Strophe muss unbegleitet vorgesungen werden.
Hinweis: Bei Gruppenpräsentationen kann dieser Pflichtteil auch mehrstimmige Anteile haben, mindestens eine Strophe des Liedes sollte aber trotzdem unbegleitet und solistisch vorgetragen werden.
Ensemblesingen und Ensemblemusizieren:
Es müssen zwei Ensemblestücke präsentiert werden, eines vokal und eines instrumental. Dabei müssen 2 oder mehr (instrumental) und 3 oder mehr (vokal) Musiker*innen beteiligt sein.
Die Jury besteht i.d.R. aus zwei hauptamtlich Lehrenden im Fach Musikpädagogik. Diese beurteilen
• den individuellen Ausdruck,
• die Technik des Instrumentalspiels bzw. des Gesangs,
• die Präsenz der musikalischen Darbietung,
• die Berücksichtigung aufführungstechnischer, epochaler, gattungstypischer sowie stilistischer Aspekte
• den musikalischen Anspruch des Programms.
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Erweiterungsfach / Bachelor Erweiterungsfach [Prüfungsordnung vom 21.03.2023 mit Änderungen vom 30.11.2023 und 26.04.2024] | Musik (FsB von 2021): Erweiterungsfach Bachelor Fach (Grundschule) | 4. o. 5. | zwei Semester | Pflicht |
Musik / Bachelor [FsB vom 01.07.2021 mit Änderung vom 17.12.2024] | Fach (Grundschule) | 4. o. 5. | zwei Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.