Modul 38-M5-Mu_G-F Musikalische Praxen und Theorien

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

10 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden können eine eigene musikpraktische Präsentation nach aufführungstechnischen Aspekten sowie epochalen und gattungstypischen Kontexten selbstständig planen, durchführen und reflektieren. Dabei können sie musikalische und außermusikalische Aspekte sinnvoll gestalterisch miteinander in Beziehung setzen und solistisch wie im Ensemble musikalisch agieren.

Die Studierenden können historische und zeitgenössische Musikwerke anhand musikalischer Stilmittel einordnen sowie ihre Entstehung im Hinblick auf biographische, gesellschaftliche, ästhetische oder philosophische Einflüsse in ihrer Zeit kontextualisieren.

Sie bringen Kompetenzen als musikalische Solisten in einem Ensemble ein. Dabei erweitern sie ihre Musikpraxis, die Kenntnis stilistischer Besonderheiten und ihr persönliches Ausrucksrepertoire.

Sie erarbeiten Sing- und Spieltechniken mit der Stimme sowie mit dem Instrument und können diese stilecht und ausdrucksstark gestaltend einsetzen.

Lehrinhalte

Musikgeschichte 2:
In der Veranstaltung werden übergreifende historische Entwicklung, Wendepunkte und Epochenumbrüche der Musikgeschichte überblicksartig dargestellt. Kompositorische, aufführungspraktische und rezeptionsgeschichtliche Merkmale historischer und zeitgenössischer Musik werden anhand von Aufnahmen und Partituren exemplarischer Werke unter Berücksichtigung individuell biographischer sowie gesellschaftlicher Einflüsse analysiert.

Ensemblemusizieren:
Aspekte musikalischer Ensemblearbeit werden vertieft, u.a. die Planung und Durchführung von Probenarbeit, die Adaption von Musikwerken für heterogene Ensembles und die Erprobung grundlegender Arrangementtechniken. Dabei werden die Ausbildung eines Bewusstseins für stilistische Angemessenheit sowie die Erweiterung des persönlichen Ausdrucksrepertoires gleichermaßen unterstützt.

Instrumental- und Vokalunterricht:
An jeweils ausgewählten Musikwerken werden vokale sowie instrumentalmusikalische Fertigkeiten ausgebildet, die sing- bzw. spieltechnische und aufführungstechnische Aspekte vereinen.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Bestandene Eignungsfeststellung Musik
Abschluss der Module 38-M1-Mu und 38-M2-Mu

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

Ensemblemusizieren
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2
Instrumental-/Vokalunterricht
Art Übung
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 120 h (60 + 60)
LP 4

Instrumentaler Einzelunterricht (Instrument nach Wahl im Rahmen des jeweils verfügbaren Angebots), Gesang im Einzelunterricht (45 Minuten pro Woche im Semester)

Musikgeschichte 2
Art Seminar
Turnus WiSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung Musikgeschichte 2 (Seminar)

Impulsreferat zu einem im Seminar besprochenen musikwissenschaftlichen Thema (max. 20 min).

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Präsentation
Zuordnung Prüfende Modulverantwortliche*r prüft oder bestimmt Prüfer*in
Gewichtung 1
Workload 60h
LP2 2

Die Studierenden entwickeln eine musikalische Präsentation, in der sie die Ergebnisse aus dem Instrumental- und Vokalunterricht, den musikbezogenen Werkstätten und Seminaren vorstellen. Auch integrative Elemente (etwa der Performance) können einbezogen werden. Die Präsentation hat eine Dauer von ca. 20 Minuten. Es sollten Fachstudierende in den Ensemblestücken mitwirken. Die Prüfung ist in der Regel hochschulöffentlich, kann aber auf Wunsch des Studierenden auch intern veranstaltet werden. Gruppenprüfungen sind zulässig, die Prüfungszeit wird dementsprechend angepasst.

Folgende Anforderungen gelten im Einzelnen:
Instrumental:
• Die Präsentation findet auf mindestens einem in Absprache mit den Lehrenden des Fachs selbst gewählten Instrument statt. In der Regel handelt es sich dabei um das im Instrumentalunterricht des 4.-6. Semesters studierte Instrument. Mindestens ein Stück muss solistisch vorgetragen werden.
• Es steht den Studierenden offen, weitere Instrumente im Rahmen der Prüfung zu präsentieren.

Gesang:
• Mindestens ein Musikstück muss als Sologesang (ggf. mit Begleitung) vorgetragen werden.
• Es müssen fünf Volkslieder mit mindestens 2 Strophen vorbereitet werden, von denen eines von den Prüfer*innen zu Beginn der Präsentation ausgewählt wird. Das Lied muss auswendig vorgetragen werden. Mindestens eine Strophe muss unbegleitet vorgesungen werden.
Hinweis: Bei Gruppenpräsentationen kann dieser Pflichtteil auch mehrstimmige Anteile haben, mindestens eine Strophe des Liedes sollte aber trotzdem unbegleitet und solistisch vorgetragen werden.

Ensemblesingen und Ensemblemusizieren:
Es müssen zwei Ensemblestücke präsentiert werden, eines vokal und eines instrumental. Dabei müssen 2 oder mehr (instrumental) und 3 oder mehr (vokal) Musiker*innen beteiligt sein.

Die Jury besteht i.d.R. aus zwei hauptamtlich Lehrenden im Fach Musikpädagogik. Diese beurteilen
• den individuellen Ausdruck,
• die Technik des Instrumentalspiels bzw. des Gesangs,
• die Präsenz der musikalischen Darbietung,
• die Berücksichtigung aufführungstechnischer, epochaler, gattungstypischer sowie stilistischer Aspekte
• den musikalischen Anspruch des Programms.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Musik / Bachelor [FsB vom 01.07.2021] Fach (Grundschule) 4. o. 5. zwei Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.