Modul 38-MA-KV Masterarbeit

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

20 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, eine Forschungsfrage zu konkretisieren und ein eigenes Forschungsprojekt unter Einbeziehung geeigneter Methoden zu planen.
Die Studierenden beherrschen die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens und stellen ihre Fähigkeit unter Beweis, in einer wissenschaftlichen Arbeit komplexe Fragestellungen zu entwickeln und in einen übergreifenden fachlichen oder interdisziplinären Kontext einzuordnen. Sie können dabei geeignete Forschungsmethoden aus der Kulturwissenschaft und aus benachbarten Disziplinen (je nach Thema, z. B.: Soziologie, Erziehungswissenschaft, Literaturdidaktik, Kunst- oder Musikpädagogik) kompetent anwenden und einschlägige Forschungsergebnisse und Theorien für die Bearbeitung ihrer Fragestellung heranziehen und kritisch diskutieren.

Lehrinhalte

Forschungskolloquium:
Die Studierenden werden bei der Themenfindung und Methodenwahl für ihre Masterarbeit beraten und unterstützt. Darüber hinaus werden bei Bedarf ausgewählte Forschungsansätze und -ergebnisse vorgestellt und diskutiert.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Veranstaltungen

Forschungskolloquium
Art Seminar
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 60 h (30 + 30)
LP 2

Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 540h
LP2 18

Es wird eine fachbezogene Fragestellung aus dem Bereich der Kulturvermittlung mittels geeigneter Forschungsmethoden und unter Einbeziehung einschlägiger Theorien und Studien selbstständig bearbeitet. Die Arbeit kann Fragestellungen der Teildisziplinen (u. a. Kunst-, Musik- Theater- oder Literaturvermittlung) fokussieren oder interdisziplinär ausgerichtet sein. Sie kann thematisch an das im Rahmen der Praxisphase durchgeführte eigene Projekt anschließen.

Die Masterarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche, schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 25 000 Wörtern/60-70 Seiten (ohne Titelblatt, Abstract, Inhalts-, Abbildungs- Tabellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Abbildungen, Anhang und Selbständigkeitserklärung). Studierende zeigen, dass sie eine wissenschaftliche Aufgabenstellung aus dem Themenspektrum des jeweiligen Studiengangs eigenständig und innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeiten können.
Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Betreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt sicherzustellen, um insbesondere die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren. Die Masterarbeit kann in Absprache mit der*dem Betreuer*in auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt der Fakultät einzureichen, über die Form (schriftlich / elektronisch) informiert die Fakultät gesondert.

Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 18 LP (540 Stunden) möglich ist.

Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Kulturvermittlung / Master of Arts [FsB vom 15.08.2023] 4. ein Semes­ter Pflicht
Kulturvermittlung / Master of Arts [FsB vom 21.05.2021 mit Änderung vom 21.03.2023] 4. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.