Jedes Semester
30 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Studierenden werden durch die Masterarbeit dazu befähigt, sich selbständig in eine wissenschaftliche Problemstellung einzuarbeiten und eine entsprechende Lösung zu entwickeln. Sie erlernen den Umgang mit der relevanten Fachliteratur uns insbesondere, sich einen Überblick über den Stand der Technik auf einem Gebiet bzw. für eine konkrete Problemstellung zu verschaffen. Sie erwerben Kenntnisse in der Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten sowie in der schriftlichen Dokumentation der Ergebnisse nach wissenschaftlichen Gepflogenheiten.
Zu einem gemeinsam zwischen der oder dem Studierenden und der oder dem Betreuenden vereinbarten Thema aus dem Bereich der Bioinformatik und Genomforschung wird eine wissenschaftliche Arbeit oder Studie weitgehend selbständig durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht soll sich an den Gepflogenheiten für wissenschaftliche Veröffentlichungen aus der Informatik orientieren und sich z.B. wie folgt gliedern: Zusammenfassung, Einführung, Stand-der-Technik Methoden/Ansatz, evtl. Implementierung und Architektur, Experimente und Ergebnisse, Diskussion, Ausblick. Die Ergebnisse der Masterarbeit sollen vorgetragen (z.B. im Rahmen eines AG Seminars oder Kolloquiums) und anschließend diskutiert werden.
Empfohlen für die Ausgabe der Masterarbeit ist der Abschluss der Module, die für die ersten 2 Semester vorgesehen sind.
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In der schriftlichen Ausarbeitung wird die Fähigkeit überprüft, eine wissenschaftliche Ausarbeitung anzufertigen, während es im Vortrag gilt, die eigene Arbeit verständlich verbal zu präsentieren und zu verteidigen.
Modulstruktur: 1 bPr, 1 uPr 1
Gegenstand ist ein 30-40-minütiger Vortrag über die Masterarbeit. Die Prüfung wird von den prüfungsberechtigten Personen, die auch die Masterarbeit begutachten, abgenommen.
Benotete schriftliche Ausarbeitung (Masterarbeit) im Umfang von mindestens 50 und höchstens 80 Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate, die Arbeit ist fristgerecht abzugeben.
Prüfungsberechtigt für die Masterarbeit sind die AG- und Forschungsgruppenleiter der Technischen Fakultät. Als weiterer Gutachter kann nur eine prüfungsberechtigte Person herangezogen werden, die mindestens einen Master- oder Diplomabschluss erworben hat.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der MPO.
Arbeitsbeginn je nach Anmeldung der Masterarbeit.
Studiengang | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Bioinformatik und Genomforschung / Master of Science [FsB vom 30.09.2016 mit Änderungen vom 15.09.2017, 02.05.2018, 04.06.2020 und 31.03.2023] | 4. | ein Semester | Pflicht |
Bioinformatik und Genomforschung / Master of Science [FsB vom 17.12.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 15.10.2014, 02.03.2015, 17.08.2015 und Berichtigungen vom 17.11.2014 und 01.12.2015] | 4. | ein Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.