Modul 38-MA_A Masterarbeit

Achtung: Auf dieser Seite wird ein auslaufendes Modulangebot angezeigt.

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Auslaufendes Angebot

Leistungspunkte und Dauer

15 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

Die Studierenden haben die Fähigkeit, in einer wissenschaftlichen Arbeit komplexe musik- bzw. kunstwissenschaftliche oder musik- bzw. kunstpädagogische Fragestellungen zu entwickeln und in einen übergreifenden fachlichen Kontext einzuordnen. Sie können dabei differenziert fachbezogene forschungsrelevante Methoden anwenden bzw. Forschungsergebnisse und Theorien für die Bearbeitung fachbezogener Fragestellungen heranziehen und kritisch reflektieren.

Lehrinhalte

Selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten, selbstständige Entwicklung und Bearbeitung einer fachbezogenen Fragestellung aus den Bereichen der Musik- und Kunstpädagogik oder der Musik- und Kunstwissenschaft bzw. der Theorien und Konzept zur Verbindung der Künste und ihrer Didaktiken.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 450h
LP2 15

Das Thema der Arbeit knüpft an die in der Bachelor- und Masterphase studierten Inhalte der Musik- bzw. Kunstwissenschaft oder Musik- bzw. Kunstpädagogik an. Zur Themenfindung findet eine Abstimmung zwischen betreuender Person und Studierendem statt. Steht die Themenstellung nach Überzeugung der betreuenden Person fest und eignet sich das Thema für eine Masterarbeit im Umfag von 15 LP, ist die Arbeit unverzüglich im Prüfungsamt anzumelden.
Die Masterarbeit umfasst ca. 50 Seiten (entspricht ca. 15.000 Wörtern). Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monaten, die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben.

Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung (MPO Ed.).

Weitere Hinweise

Bei diesem Modul handelt es sich um ein auslaufendes Angebot. Dieses Modul richtet sich nur noch an Studierende, die nach einer der nachfolgend angegebenen FsB Versionen studieren. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wird bis maximal Wintersemesters 2023/24 vorgehalten. Genaue Regelungen zum Geltungsbereich s. jeweils aktuellste FsB Fassung.

Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Kunst und Musik / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018] Fortsetzung Schwerpunktfach (Grundschule) Kunst 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Kunst und Musik / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018] Fortsetzung Schwerpunktfach (Grundschule) Musik 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Kunst und Musik / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018] Kunst: Fortsetzung Fach (Grundschule) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Kunst und Musik / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 01.07.2015 und 30.11.2018] Musik: Fortsetzung Fach (Grundschule) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.