Jedes Semester
15 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Die Abschlussarbeit bildet mit 15 LP einen wichtigen Teil des Studiums. Sie dokumentiert und fördert die schließliche Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Sie weist die Kompetenz nach, die im Laufe des Studiums erworbenen Kompetenzen selektiv und integrativ auf die selbstständige wissenschaftliche Bearbeitung einer selbst entwickelten oder vom Betreuer/der Betreuerin ausgegebenen Fragestellung ergebnisorientiert, methodisch gesichert und - je nach Thema - auf dem Stand der sozialwissenschaftlichen und/oder fachdidaktikwissenschaftlichen Diskussion anzuwenden.
Das Abschlussmodul besteht aus der Masterarbeit, die den Abschluss des Master-Studiums darstellt. Die Studierenden werden durch den/die Betreuer/in ihrer Masterarbeit beraten.
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Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung mit einem Umfang von ca.130.000 Zeichen incl. Leerzeichen. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Die Arbeit ist fristgerecht beim Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie einzureichen.
Den Abschlussarbeiten ist eine Bearbeitungszeit zugeordnet (siehe oben). Ausschließlich dieser Zeitraum steht zur Verfügung für die gesamte Bearbeitung, samt Vorarbeiten. Sinn und Zweck der Abschlussarbeiten ist es, in einem klar umrissenen Zeitraum, eine Frage-/Aufgabenstellung des jeweiligen Studiengangs selbstständig zu bearbeiten. Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, für die Aufgabenstellung einen Vorschlag abzugeben. In den Verantwortungsbereich der Prüfenden fällt es, dass Studierende eine Aufgabenstellung bearbeiten, die geeignet ist, in der vergebenen Zeit realisiert zu werden. Bei einer hypothetisch vollumfänglichen und inhaltlich hervorragenden Bearbeitung der Aufgabenstellung muss im Vergleich zu einer typischerweise durchschnittlichen Abschlussarbeit im jeweiligen Fach eine Bewertung mit der Note „Sehr gut“ gerechtfertigt sein. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben.
Rechtlich beginnt das Prüfungsverfahren (sowie der Lauf der Bearbeitungszeit) mit der Ausgabe bzw. der finalen Absprache der Aufgabenstellung durch den*die Erstgutachter*in. Die Abschlussarbeit ist unter Angabe der betreuenden prüfungsberechtigten Personen und der Aufgabenstellung im Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie unverzüglich anzumelden.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Sozialwissenschaften / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 05.09.2016, 28.06.2024 und 15.11.2024] | Fortsetzung Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Sozialwissenschaften / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 05.09.2016, 28.06.2024 und 15.11.2024] | Fortsetzung Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Sozialwissenschaften / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 05.09.2016, 28.06.2024 und 15.11.2024] | Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn mit Ba-Arbeit) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Sozialwissenschaften / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderungen vom 05.09.2016, 28.06.2024 und 15.11.2024] | Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn ohne Ba-Arbeit) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.