Modul 25-MEW18 Abschlussmodul

Achtung: Auf dieser Seite wird ein eingestelltes Modulangebot angezeigt.

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Es wurden noch keine Modulverantwortlichen benannt

Turnus (Beginn)

Wird nicht mehr angeboten

Leistungspunkte und Dauer

23 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

In der Masterarbeit, die inhaltlich im jeweils gewählten Profil zu verorten ist, erwerben die Studierenden die Kompetenz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit.
Im Kolloquium stellen sie Entwürfe ihrer Arbeit zur Diskussion und zeigen so, dass sie fähig sind, ihren
Forschungsansatz zu begründen und gegen Einwände zu verteidigen.

Lehrinhalte

Das (Forschungs-)Kolloquium soll die Studierenden darin unterstützen, eine ihren Interessen adäquate Abschlussarbeit zu entwerfen und gegebenenfalls im Rahmen von empirischen Untersuchungen zu realisieren.
Die Studierenden sollen bei der Auswahl und Verwertung der einschlägigen Fachliteratur, bei der Methodenauswahl sowie im Schreib- und Präsentationsprozess kritisch begleitet werden.

Empfohlene Vorkenntnisse

Notwendige Voraussetzungen

Das Studium der Fachlichen Basis (MEW 1 + MEW 2a/b) und beide Profilmodule des gewählten Profils müssen abgeschlossen sein.

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 SL, 1 bPr 1

Veranstaltungen

E1: Kolloquium
Art Kolloquium
Turnus WiSe&SoSe
Workload5 90 h (15 + 75)
LP 3 [SL]

Studienleistungen

Zuordnung Prüfende Workload LP2
Lehrende der Veranstaltung E1: Kolloquium (Kolloquium)

Vorstellung der Masterarbeit

siehe oben siehe oben

Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 600h
LP2 20

Die Masterarbeit hat einen Umfang von ca. 60 Seiten und ist in dreifacher schriftlicher gebundener Ausfertigung fristgerecht einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen und kann in begründeten Fällen verlängert werden (§ 10a Abs. 5 MPO Fw.).

Die/der Studierende meldet die Arbeit beim Prüfungsamt an, die Anmeldung muss vom Erst- und Zweitgutachter unterschrieben sein. Anschließend bestätigt das Prüfungsamt den Eingang und teilt dann den Abgabetermin der MA-Arbeit der/m Studierenden mit. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Unterschrift des Erstgutachters auf der Anmeldung.

Weitere Regelungen zur Masterarbeit ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

Weitere Hinweise

Bei diesem Modul handelt es sich um ein eingestelltes Angebot. Dieses Modul richtet sich nur noch an Studierende, die nach einer der nachfolgend angegebenen FsB Versionen studieren. Ein entsprechendes Angebot, um dieses Modul abzuschließen, wurde bis maximal Sommersemester 2016 vorgehalten. Genaue Regelungen zum Geltungsbereich s. jeweils aktuellste FsB-Fassung.
Bisheriger Angebotsturnus war jedes Semester.

Der Modulverantwortliche war Prof. Dr. Uwe Sander. Bei Fragen zum Modul wenden Sie sich an die*den amtierende*n Studiendekan*in.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Profil Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.04.2013 mit Änderung vom 15.10.2013] Beratung 4. ein Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.04.2013 mit Änderung vom 15.10.2013] Medien 4. ein Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.04.2013 mit Änderung vom 15.10.2013] Migrationspädagogik 4. ein Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.04.2013 mit Änderung vom 15.10.2013] Soziale Arbeit 4. ein Semes­ter Pflicht
Erziehungswissenschaft / Master of Arts [FsB vom 15.04.2013 mit Änderung vom 15.10.2013] Weiterbildung 4. ein Semes­ter Pflicht

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.