Jedes Semester
15 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Der in englischer Sprache abzufassenden Masterarbeit kommt im Rahmen der Bildung eines individuellen Kompetenzprofils eine zentrale Rolle zu. Sie wird zum Ende der Masterphase angefertigt und gibt den Studierenden Gelegenheit zu beweisen, dass sie in der Lage sind, selbstständig ein bestimmtes Problem mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden und unter Einhaltung der Konventionen des wissenschaftlichen Schreibens zu bearbeiten. Das Thema sollte selbst gewählt sein, angemessen eingegrenzt, konkretisiert und klar strukturiert bearbeitet werden. Die Bearbeitung soll zeigen, dass der Verfasser bzw. die Verfasserin mit wissenschaftlichem Quellenmaterial adäquat umgehen und einen Text produzieren kann, der in Form und Inhalt fortgeschrittenen wissenschaftlichen Standards genügt.
Die Lehrinhalte umfassen selbständiges, kritisches, analytisches und selbstreflektiertes wissenschaftliches Arbeiten in Theorie und Praxis.
Weitgehender Abschluss der für die ersten drei Semester vorgesehehenen Veranstaltungen des Studienganges.
—
Modulstruktur: 1 bPr 1
Die Masterarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche, schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 15.000 Wörtern (ohne Titelblatt, Abstract, Inhalts-, Abbildungs- Tabellen- und Literaturverzeichnis, Tabellen, Abbildungen, Anhang und Selbständigkeitserklärung). Studierende zeigen, dass sie eine wissenschaftliche Aufgabenstellung aus dem Themenspektrum des jeweiligen Studiengangs eigenständig und innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeiten können.
Studierende nehmen hierzu Kontakt mit einer*einem Betreuer*in auf und sprechen über eine mögliche Aufgabenstellung. Die finale Aufgabenstellung wird verantwortlich von der*dem Betreuer*in ausgegeben. Mit dieser Ausgabe beginnt die Bearbeitungszeit. Zugleich ist durch Betreuer*in und Studierende eine unverzügliche Anmeldung im Prüfungsamt sicherzustellen, um insbesondere die Prüfer*innen zu bestellen und das Prüfungsverfahren zu dokumentieren. Die Masterarbeit wird auf Englisch verfasst.
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Die Arbeit ist in elektronischer Form beim Prüfungsamt einzureichen.
Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
---|---|---|---|---|
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 15.11.2022] | Fortsetzung Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 15.11.2022] | Fortsetzung Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 15.11.2022] | Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn mit Ba-Arbeit) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 15.11.2022] | Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn ohne Ba-Arbeit) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 15.11.2022] | Fortsetzung Schwerpunktfach (Grundschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 15.11.2022] | Fortsetzung Fach (Grundschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 10.01.2017] | Fortsetzung Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 10.01.2017] | Fortsetzung Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 10.01.2017] | Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn mit Ba-Arbeit) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 10.01.2017] | Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn ohne Ba-Arbeit) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 10.01.2017] | Fortsetzung Schwerpunktfach (Grundschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 10.01.2017] | Fortsetzung Fach (Grundschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderung vom 10.01.2017] | Fortsetzung Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderung vom 10.01.2017] | Fortsetzung Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderung vom 10.01.2017] | Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn mit Ba-Arbeit) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderung vom 10.01.2017] | Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn ohne Ba-Arbeit) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderung vom 10.01.2017] | Fortsetzung Schwerpunktfach (Grundschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
Anglistik: British and American Studies / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Berichtigung vom 13.05.2016 und Änderung vom 10.01.2017] | Fortsetzung Fach (Grundschule) | 4. | ein Semester | M.Ed. Abschlussmodul |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.