Modul 22-4.9 Masterarbeit

Fakultät

Modulverantwortliche*r

Turnus (Beginn)

Jedes Semester

Leistungspunkte und Dauer

15 Leistungspunkte

Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.

Kompetenzen

  • Befähigung zu eigenständiger Forschungsleistung
  • Angemessene schriftliche Darstellung von Forschungsproblemen und -ergebnissen

Lehrinhalte

Die Abschlussarbeit im Master of Education stellt eine eigenständige wissenschaftliche Leistung dar. Mit der Anfertigung der Masterarbeit belegen die Studierenden ihre Befähigung eine geschichtswissenschaftliche oder eine fachdidaktische Fragestellung in Auseinandersetzung der aktuellen Forschungsliteratur zu entwickeln, auf wissenschaftlichem Niveau zu bearbeiten und die Ergebnisse in angemessener schriftlicher Form niederzulegen.

Die Arbeit wird von zwei Gutachtern/innen schriftlich begutachtet. Mindestens einer der beiden Gutachter/innen ist Mitglied der Abteilung Geschichtswissenschaft. Zu wählen ist ein/e Betreuer/in, bei dem der Studierende den Kurs und/oder das Seminar im gewählten Mastermodul Geschichtswissenschaft studiert hat.

Empfohlene Vorkenntnisse

Die Masterarbeit sollte nach Abschluss der fachwissenschaftlichen Module angefertigt werden.

Notwendige Voraussetzungen

Erläuterung zu den Modulelementen

Modulstruktur: 1 bPr 1

Prüfungen

Masterarbeit
Zuordnung Prüfende Die Bestellung der Prüfenden erfolgt bei Anmeldung der Abschlussarbeit wie in § 15 Absatz 2 der Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen beschrieben
Gewichtung 1
Workload 450h
LP2 15

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung und hat einen Umfang von 70.000 bis 100.000 Zeichen (35-50 Seiten). Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Der Anfertigung der Arbeit geht ein Beratungsgespräch zwischen dem/der Studierenden und der Betreuerin/dem Betreuer voraus. Die Betreuerin/der Betreuer meldet die Arbeit anschließend beim Prüfungsamt an, das Prüfungsamt teilt dann Thema und Abgabetermin der Masterarbeit der/m Studierenden mit. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Mitteilung des Themas. Die Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsamt der Fakultät abzugeben.

Weitere Regelungen ergeben sich aus der Masterprüfungsordnung.

In diesen Studiengängen wird das Modul verwendet:

Studiengang Variante Empf. Beginn 3 Dauer Bindung 4
Geschichtswissenschaft / Master of Education [FsB vom 01.07.2016 mit Änderung vom 15.08.2023] Fortsetzung Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Geschichtswissenschaft / Master of Education [FsB vom 01.07.2016 mit Änderung vom 15.08.2023] Fortsetzung Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Geschichtswissenschaft / Master of Education [FsB vom 01.07.2016 mit Änderung vom 15.08.2023] Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn mit Ba-Arbeit) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Geschichtswissenschaft / Master of Education [FsB vom 01.07.2016 mit Änderung vom 15.08.2023] Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn ohne Ba-Arbeit) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Geschichtswissenschaft / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderung vom 01.07.2016] Fortsetzung Kernfach (Gymnasium und Gesamtschule) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Geschichtswissenschaft / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderung vom 01.07.2016] Fortsetzung Nebenfach (Gymnasium und Gesamtschule) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Geschichtswissenschaft / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderung vom 01.07.2016] Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn mit Ba-Arbeit) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul
Geschichtswissenschaft / Master of Education [FsB vom 02.05.2014 mit Änderung vom 01.07.2016] Fortsetzung Fach (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) (wenn ohne Ba-Arbeit) 4. ein Semes­ter M.Ed. Abschlussmodul

Automatische Vollständigkeitsprüfung

In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.


Legende

1
Die Modulstruktur beschreibt die zur Erbringung des Moduls notwendigen Prüfungen und Studienleistungen.
2
LP ist die Abkürzung für Leistungspunkte.
3
Die Zahlen in dieser Spalte sind die Fachsemester, in denen der Beginn des Moduls empfohlen wird. Je nach individueller Studienplanung sind gänzlich andere Studienverläufe möglich und sinnvoll.
4
Erläuterungen zur Bindung: "Pflicht" bedeutet: Dieses Modul muss im Laufe des Studiums verpflichtend absolviert werden; "Wahlpflicht" bedeutet: Dieses Modul gehört einer Anzahl von Modulen an, aus denen unter bestimmten Bedingungen ausgewählt werden kann. Genaueres regeln die "Fächerspezifischen Bestimmungen" (siehe Navigation).
5
Workload (Kontaktzeit + Selbststudium)
SL
Studienleistung
Pr
Prüfung
bPr
Anzahl benotete Modul(teil)prüfungen
uPr
Anzahl unbenotete Modul(teil)prüfungen
Diese Leistung kann gemeldet und verbucht werden.