Jedes Sommersemester
10 Leistungspunkte
Die Angaben zur Moduldauer finden Sie bei den Studiengängen, in denen das Modul verwendet wird.
Mittels der Veranstaltungen dieses Moduls erwerben die Studierenden über das bloße juristische Grundlagenwissen hinausgehende Kenntnisse des in erster Linie öffentlich-rechtlich geprägten Umweltrechts. Die Studierenden werden mit der ganzen Vielfalt des umwelt-(verwaltungs-)rechtlichen Spektrums vertraut gemacht. Dies versetzt sie nicht nur in die Lage, die fachliche Kommunikation mit (Umwelt-)Juristen zu führen, sondern ermöglicht ihnen auch selbst, pragmatische Lösungsansätze für die denkbar unterschiedlich gelagerten umweltrechtlichen Probleme zu liefern.
Der Kompetenzerwerb wird im Rahmen einer schriftlichen Prüfung festgestellt. Dabei werden zum einen inhaltlich-umweltrechtliche Fragen abgeprüft. Auf der anderen Seite ermöglicht diese Prüfungsform auch den Nachweis eines Kompetenzerwerbs im Hinblick auf typisch juristische Arbeitstechniken und Denkweisen. Die Studierenden erbringen den Nachweis, in der fachlichen Kommunikation mit (Umwelt-)Juristen deren Argumentation nachvollziehen zu können. Die Prüfung wird veranstaltungsübergreifend von einem der Lehrenden der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltungen durchgeführt.
In der Vorlesung "Umweltverwaltungsrecht I" werden die Grundprinzipien der Umweltpolitik und ihre Umsetzung in das Umweltrecht behandelt. Funktion und Wirkungsweise des Umweltrechts werden ebenso erläutert wie die immer weiter wachsenden europarechtlichen Einflüsse. Ferner wird die Abgrenzung von Bundes- und Länderkompetenzen im Gesetzgebungsverfahren und Verwaltungsverfahren vermittelt. Dies erfolgt insbesondere exemplarisch anhand des Bund-Länder-Luftreinhalterechts und hier insbesondere im Bezug auf genehmigungsbedürftige bzw. nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Die Vorlesung "Umweltverwaltungsrecht II" widmet sich materiellrechtlichen Fragestellungen insbesondere im Bereich des Gewässerschutz-, Naturschutz-, Bodenschutz- und Abfallrechts. Sie knüpft damit inhaltlich an die Veranstaltung "Umweltverwaltungsrecht I" an.
Ergänzend wird ein Examinatorium angeboten, welches den Studierenden hilft, die spezifisch juristische Herangehensweise an umweltrechtliche Sachverhalte und die notwendigen Arbeitstechniken einzuüben und zu vertiefen.
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Vorausgesetzte Module:
29-M30UW: Umweltwissenschaften Basismodul Verwaltungsrecht
Modulstruktur: 1 bPr 1
Studiengang | Variante | Empf. Beginn 3 | Dauer | Bindung 4 |
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Umweltwissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 16.05.2023] | 1-Fach (fw) | 4. | zwei Semester | Pflicht |
Umweltwissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 17.08.2015 mit Änderungen vom 01.04.2019 und 01.10.2020] | 1-Fach (fw) | 4. | zwei Semester | Pflicht |
Umweltwissenschaften / Bachelor of Science [FsB vom 15.02.2012 mit Änderungen vom 15.04.2013, 28.05.2014, 17.08.2015 und 01.04.2019] | 1-Fach (fw) | 4. | zwei Semester | Pflicht |
In diesem Modul kann eine automatische Vollständigkeitsprüfung vom System durchgeführt werden.